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Im Jahr 2017 waren Fördermaßnahmen für den Bau von 26.231 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen neu bewilligt worden. Das entspricht einem Plus von 1.681 Wohnungen im Vergleich zu 2016 beziehungsweise sieben Prozent Zuwachs. Das Bundeskabinett beschloss zudem am 11. Juli 2018, dass die Kompensationsmittel für 2019 um 500 Millionen Euro auf rund 1,5 Milliarden Euro erhöht werden. Zudem würden die Bundesländer auch darüber hinaus, in den Jahren 2020 und 2021, mindestens zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau erhalten, hieß es nach der Sitzung.
Dafür hatte das Bundeskabinett bereits am 2. Mai 2018 einen Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus beschlossen. Der Bund erhält damit die Möglichkeit, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren.