Wie lässt sich die Wohnungsnot bewältigen?
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Deutschland benötigt mehr bezahlbaren Wohnraum – in einigen Gegenden, vor allem den Ballungsräumen, möglichst schnell. Um das Tempo zu erhöhen, wird nun die Standardisierung beim Wohnungsbau gefordert.
Die anhaltende Binnenwanderung sowie die steigende Zahl an Flüchtlingen würden die Fertigstellung von jährlich mehr als 400.000 Wohnungen erforderlich machen. Das sagten Prof. Thomas Bauer und Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, anlässlich ihrer gemeinsamen Jahresauftakt-Pressekonferenz am 13. Januar 2016.
Etwa 100.000 dieser Wohnungen entfallen danach auf die unterschätzte Entwicklung bei der Zuwanderung, weitere 50.000 beziehen sich auf den Nachholbedarf infolge der Unterproduktion in den vergangenen Jahren. Dazu kommt dann noch der ohnehin bestehende Baubedarf aus der demografischen Entwicklung und dem Ersatzbedarf.
Standards mit hohem Qualitätsanspruch
Vor allem die Ballungsräume sind von der Wohnungsknappheit betroffen. Um dort schneller die Differenz zwischen Bedarf und Angebot zu verkleinern, forderte der Präsident der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, anlässlich einer Sitzung zum Thema serielles Bauen im Bundesbauministerium: „Wir müssen beim Wohnungsbau in Deutschland dringend das Tempo erhöhen.“
Sein Vorschlag: die Standardisierung. Die serielle Bauweise führe sowohl bei den Bauherren als auch den späteren Mietern zu geringeren Kosten. Als weiteren Vorteil nennt er die deutlich schnellere Errichtung von Häusern – natürlich unter Wahrung eines hohen Qualitätsanspruchs sowie der Vermeidung von Monotonie bei Funktionalität und Gestaltung. Gedaschko sagte weiter: „Darüber hinaus muss mit der Ressource Raum verantwortungsvoll umgegangen und die demografischen Entwicklungen sowie die Energiewende in den Konzepten unbedingt integriert werden.“
Eine einheitliche Baunutzungsverordnung für alle
Um diese Forderungen umzusetzen, müssen laut Gedaschko jedoch erst die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden: Über eine entspreche Änderung der Musterbauordnung sollte eine sogenannte Typengenehmigung ermöglicht werden. Außerdem müsse es eine für alle Bundesländer gleichermaßen geltende einheitliche Baunutzungsverordnung geben.