Die Kriterien bilden die Basis für die Umsetzung der zweiten Payment Service Directive (PSD 2) in Europa. Im Vorgabenkatalog ist unter anderem der sichere Kontozugang, die Sicherheit von Internetzahlungen sowie der Kontenzugang für Drittdienstleister im Zahlungsverkehr geregelt. Ein sicherer Datenaustausch zwischen Banken, Drittanbietern und Nutzern soll beispielsweise gewährleistet werden, indem
- Zahlungsauslöse- oder Kontoinformationsdienste sowie andere Zahlungsdienstleister nur über eine klare technische Schnittstelle des kontoführenden Instituts Zugang zum Konto des Bankkunden erhalten,
- Kreditinstitute bei Kartenzahlungen oder bei Überweisungen ihrer Kunden bei Beträgen zwischen zehn und 30 Euro optional auf eine gesonderte Transaktionsfreigabe des Kunden, etwa per TAN oder PIN, verzichten dürfen.
Dies ermöglicht Kunden wie Banken eine vereinfachte Abwicklung bei Zahlungstransaktionen mit Kleinbeträgen.
Kleinbeträge ohne starke Authentifizierung bezahlen
Kontaktloses Bezahlen per Bankkarte am Point of Sale oder so genannte Peer-to-peer-Zahlungen zwischen einzelnen Personen über eine Banking-App können Kunden bis zum genannten Betrag den Standards zufolge auch ohne eine starke Authentifizierung durchführen. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK), Interessenvertretung der fünf kreditwirtschaftlichen Interessenverbände, begrüßte die verabschiedeten Regeln der EBA, da sie "faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer geschaffen" hätten.
Wird der Entwurf von der Europäischen Kommission angenommen, müssen die Regeln binnen 18 Monaten umgesetzt werden.