2014 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zehnter Teil 1991
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Ab dem 1. Januar 1991 galt in der Sowjetunion das am 9. Oktober 1990 vom Obersten Sowjet beschlossene »Gesetz über Gesellschaftliche Vereinigungen«. Parteien und andere politische Organisationen konnten sich nunmehr beim Justizministerium der UdSSR registrieren lassen und waren rechtlich geschützt. »Mit dieser gesetzlichen Regelung ist der tatsächlichen gesellschaftlichen Entwicklung zu der die Perestrojka in Verbindung mit der Glasnost entscheidend beigetragen hat, Rechnung getragen worden.« [1] Diese 1992 von Boris Meissner mit Verweis auf die »gesellschaftliche Entwicklung« im Nebenhinein gegebene Begründung der politischen Entwicklung der Sowjetunion wird in dieser Arbeit besonders hervorgehoben.