Um eine Energiepolitik zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten, müssen die Ansprüche der Wirtschaftlichkeit,
Versorgungssicherheit und der Umweltverträglichkeit erfüllt werden. Die Energieträger, die ihren Teil am derzeitigen
Strommix in Deutschland beitragen, werden diesem energiepolitischen Zieldreieck in unterschiedlichem Maße
gerecht. Fossile Brennstoffe wie zum Beispiel Kohle sind sehr günstig zur Stromherstellung, jedoch nicht sehr
umweltverträglich. Die Schwerpunktsetzung des energiepolitischen Zieldreiecks wurde in den letzten Jahren deutlich auf
die Umwelt gelegt (Gründe: Fukushima, Treibhauseffekt etc.). Das heißt, dass zukünftig der Anteil fossiler Energie am
Energiemix der Bundesrepublik Deutschland stark sinken und durch die erneuerbaren Energien substituiert werden soll. Die
Realisierung dieser nachhaltigen Energieversorgung wird als Energiewende bezeichnet. Die Politik hat dafür ein
Energiekonzept erarbeitet, welches eine rasche Umsetzung der Energiewende begünstigen soll. Zentrale Bestandteile sind
beispielsweise das Erneuerbare‐Energien‐Gesetz, der Netzausbau und der Atomausstieg. Im Rahmen des Atomausstiegs und der
Umstellung auf erneuerbare Energien stellt sich die Frage der Energiesicherheit in Deutschland. Auch die Abhängigkeit
vom russischen Erdöl bzw. ‐gas fordert eine Energieaußenpolitik.
Für die geplante Neustrukturierung des Energiesektors werden in Deutschland erhebliche Investitionen erforderlich
sein. Dafür sind stabile gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig. Beispielsweise ist für die Planbarkeit einer
Projektfinanzierung im Bereich erneuerbarer Energien eine verlässliche Festlegung der Einspeisevergütung
wichtig.
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