2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zulässigkeit und Begrenzung militärischen Handelns aus völkerrechtlicher Perspektive
verfasst von : Dr. iur. habil. Bardo Fassbender, LL.M.
Erschienen in: Handbuch Militärische Berufsethik
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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Das gegenwärtige Völkerrecht (das in erster Linie zwischen den Staaten geltende Recht) regelt die Zulässigkeit und Begrenzung militärischen Handelns in drei unterschiedlichen Normkomplexen: 1. dem zwischenstaatlichen Gewaltverbot, das bewaffnete Konflikte zwischen Staaten verhindern will (
ius ad bellum
), 2. dem in bewaffneten Konflikten anwendbaren Recht (
ius in bello
), humanitäres Völkerrecht, und 3. dem internationalen Recht zum Schutz der Menschenrechte. Dabei kommen die Rechtsnormen des zweiten und dritten Komplexes grundsätzlich parallel zur Anwendung. Überwiegend sind diese Regeln, aus denen sich Verpflichtungen sowohl für die Staaten als auch für Individuen ergeben, in von den Staaten abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen niedergelegt, doch gibt es auch gewohnheitsrechtliche Normen, die kraft kontinuierlicher Übung und einer Rechtsüberzeugung der Staaten gelten.