2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zum Aufgabenbegriff der betriebswirtschaftlichen Organisationslehre
verfasst von : Niklas Luhmann
Erschienen in: Schriften zur Organisation 1
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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„Die betriebswirtschaftliche Organisationslehre versteht den Begriff der Aufgabe als einen Grundbegriff, ohne wirklich Klarheit über ihn zu gewinnen. Gemeinsames Moment aller Definitionen ist der Zweckbegriff, strittig dagegen ist die differentia specifica in Form einer Zweck-Mittel-Relation. Alle Definitionsversuche deuten auf einen Zusammenhang mit einem Verständnis von Organisationen als Handlungssysteme hin. Die betriebswirtschaftliche Organisationslehre verwendet den Systembegriff im Sinne eines Ganzes/Teil-Schemas, das sie mit der Zweck/Mittel-Unterscheidung weitgehend kongruent setzt. Aus dem latenten Systembegriff und dem weitgehend ungeklärten Verhältnis von Zweck und Mittel resultieren aber eine Reihe von Erkenntnisblockaden: Systemprobleme werden als reine Ordnungsprobleme behandelt; eine Rationalisierung der Organisation erfolgt nur mit Blick auf spezifische Umwelten; Organisationsfragen und damit das Verhältnis von Struktur und Prozeß werden aus der Behandlung betriebswirtschaftlicher Probleme ausgeklammert; die Unterscheidung von Konditional- und Zweckprogrammen wird nicht berücksichtigt; die Kommunikationsstruktur innerhalb der Organisation wird nur unzureichend erfasst. Deshalb fragt der Beitrag abschließend, ob nicht die soziologische Organisationstheorie bessere Ansatzpunkte für die Behandlung des Problems von Zweck- und Systembegriff bereithält." (Zusammenfassung zit. nach Soziale Systeme 19/1 (2015), S. 5)