2005 | OriginalPaper | Buchkapitel
Zum Demokratieverständnis in der Antike
verfasst von : Richard Saage
Erschienen in: Demokratietheorien
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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Wer einen ideengeschichtlichen Abriss über die Entwicklung der Demokratietheorie schreiben will, kommt um die Auseinandersetzung mit ihren Ursprüngen in der griechischen Antike nicht herum.
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Diese These ist auf den ersten Blick keineswegs zwingend. Bereits Hegel betonte, es sei „nichts so ungeschickt, als für Verfassungseinrichtungen unserer Zeit Beispiele von Griechen und Römern oder Orientalen aufnehmen zu wollen“.
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Die alten Griechen hätten mit einer freien Verfassung das Postulat verbunden, „daß alle Bürger Anteil an den Beratungen und Beschlüssen über die allgemeinen Angelegenheiten und Gesetze nehmen sollen.“
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Dies sei auch in unseren Zeiten die allgemeine Meinung. Freilich habe man sie aufgrund der Größe der modernen Staaten insofern modifiziert, als die Bürger „nicht direkt, sondern indirekt durch Stellvertreter ihren Willen zu dem Beschluß über die öffentlichen Angelegenheiten zu geben haben, d.h. daß für die Gesetze überhaupt das Volk durch Abgeordnete repräsentiert werden solle. Die sogenannte Repräsentatiwerfassung ist die Bestimmung, an welche wir die Vorstellung einer freien Verfassung knüpfen, so daß dies festes Vorurteil geworden ist“.
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