In den USA müssen Unternehmen sowie natürliche Personen nicht nur Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft, sondern auch der vielen anderen (nicht-strafrechtlichen) Behörden befürchten. Diese sind zwar größtenteils Aufsichts- und Regulierungsbehörden, also Teil der Verwaltung (administrative agencies), haben aber z. T. sogar strafrechtliche Kompetenzen und entscheidend mehr Rechte und Ermessensspielraum als deutsche Behörden. Im Folgenden soll ein Einblick in die zentralen Bundesbehörden außerhalb der Ministerien mit – aus deutscher Sicht – entscheidenden Ermittlungskompetenzen gewährt werden.
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