In diesem Kapitel werden die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst und ein Ausblick auf mögliche Entwicklungen und weiteren Forschungsbedarf gegeben.
Digitalisierung ist eines der Megathemen der heutigen Zeit und beschäftigt Unternehmen und Gesellschaft gleichermaßen. Insbesondere die Vernetzung verschiedener Elemente eines Unternehmens (Maschinen, Menschen, Marktpartner, Produkte etc.) bietet zahlreiche Möglichkeiten die Wertschöpfung effizienter zu gestalten, neue bzw. disruptive Geschäftsmodelle zu entwickeln und ganze Branchen zu verändern. Die digitale Transformation eines Unternehmens kann in diesem Zusammenhang entscheidend für den zukünftigen Erfolg oder sogar dessen Zukunftsfähigkeit sein. Dementsprechende Bedeutung haben diesbezügliche Informationen für die (potenziellen) Stakeholder eines Unternehmens, um über die Aufrechterhaltung ihrer bzw. das Eingehen einer Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen entscheiden zu können. Da ein Unternehmen ohne Stakeholder nicht fortbestehen kann, ist von einem beiderseitigen Interesse der Vermittlung von Informationen zur digitalen Transformation des Unternehmens auszugehen.
Explizite Vorgaben oder Empfehlungen zur externen Berichterstattung über digitale Transformation und deren Auswirkungen auf die Lage und künftige Entwicklung eines Unternehmens gibt es bisher jedoch nicht. Die darüber hinaus bisher unerforschten Anforderungen an eine solche Berichterstattung stellen Unternehmen zudem vor die Herausforderung diesbezüglich entscheidungsnützliche Informationen zu berichten.
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An dieser Forschungslücke anknüpfend war es das Ziel der vorliegenden Arbeit, ein Berichtskonzept zur externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation zu entwickeln, um Berichtserstellern eine Hilfestellung zu geben und die Entscheidungsnützlichkeit der Berichterstattung durch eine zweckorientierte Einbeziehung zeitgemäßer Sachverhalte zu erhöhen. Zur vollständigen Konzeptionierung der Berichterstattung wurde zu Beginn der Arbeit die folgende Leitfrage formuliert: Wer sollte wem, wozu, wo, wann, was und wie zur digitalen Transformation berichten? Um diese Frage mit dem in Kapitel 6 vorgestellten Berichtskonzept zu beantworten, wurden in den Kapiteln 2 bis 5 die dafür notwendigen Erkenntnisse zusammengetragen.
In Abschnitt 2.1 wurde zunächst aufgezeigt was unter digitaler Transformation von Unternehmen zu verstehen ist und wie diese mittels eines Referenz-, Reifegrad- und Vorgehensmodells geplant, vollzogen und überprüft werden kann. Dabei zeigte sich (u.a.), dass alle Bereiche eines Unternehmens von digitaler Transformation betroffen sein können, die optimale Ausrichtung und der digitale Reifegrad jedoch unternehmensindividuell festzulegen sind.
Daran anknüpfend wurden in Abschnitt 2.2 das eingangs beschriebene Bedürfnis nach einer entscheidungsnützlichen externen Berichterstattung über digitale Transformation anhand der Stakeholder- sowie der Agency-Theorie theoretisch fundiert und die Vorteile einer Standardisierung aufgezeigt. So kann die externe Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation insb. zur Vermeidung spezifischer Agency-Probleme beitragen, die aus einer zwischen dem Management und den übrigen Stakeholdern bestehenden Informationsasymmetrie i. V. m. Interessenkonflikten und opportunistischem Verhalten resultieren, und den Stakeholdern Informationen liefern, die sie für ihre Entscheidung zur (weiteren) Teilnahme an der Koalition benötigen. Eine Standardisierung der Berichterstattung bzw. das in dieser Arbeit entwickelte Berichtskonzept kann ferner die Vergleichbarkeit und Verständlichkeit der bisher als unsystematisch wahrgenommenen Berichtsinformationen zur digitalen Transformation erhöhen und damit zu niedrigeren Vertragskosten führen. Auch die Glaubwürdigkeit der Berichterstattung über digitale Transformation kann durch das Berichtskonzept gesteigert werden, indem die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung durch die Vorgaben erst überprüfbar wird.
Anhand dieser Erkenntnisse konnten – vorbehaltlich des weiteren Verlaufs der Arbeit – bereits der Zweck und der Adressatenkreis einer externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation eingegrenzt und damit die Antworten auf den Teil der Leitfrage nach dem Wozu und dem Wem konkretisiert werden. So dient die mit dem Berichtskonzept zu regelnde Berichterstattung in erster Linie der Vermittlung entscheidungsnützlicher, mit der digitalen Transformation des Unternehmens in Verbindung stehender Informationen über Tatsachen, Zusammenhänge und Vorgänge aus dem Betrieb und seiner Umwelt (Wozu?/Zweck) an nicht an der Unternehmensführung beteiligte (externe) Stakeholder (Wem?/Adressaten).
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In Abschnitt 2.3 wurden ausgewählte Berichtsinstrumente der Pflichtpublizität hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Eignung zur Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen zur digitalen Transformation untersucht. Es hat sich gezeigt, dass im Jahres-/Konzernabschluss die digitale Transformation von Unternehmen bzw. deren Auswirkung insb. aufgrund restriktiver Vorgaben zur Bilanzierung immaterieller Werte, welche häufig im Zusammenhang mit digitaler Transformation entstehen, nur unzureichend abbildet werden kann. Da eine Anpassung der Vorgaben zur Bilanzierung aufgrund der ihnen zugrundeliegenden Zwecke und Grundsätze als unwahrscheinlich zu erachten ist, wird eine ergänzende bzw. qualitative Berichterstattung als vielversprechendere Lösung angesehen, um die diesbezüglichen Defizite des Jahres-/Konzernabschlusses auszugleichen. Ein solches Berichtsinstrument, welches zudem stetig an Bedeutung gewinnt, ist der (Konzern-)Lagebericht. Explizite Vorgaben zur Berichterstattung über digitale Transformation gibt es für ihn zwar nicht. Es konnte jedoch gezeigt werden, dass er sich im Hinblick auf seinen zugrundeliegenden Zweck sowie die geforderten Inhalte grundsätzlich eignet, um potenziell entscheidungsnützliche Informationen zur digitalen Transformation aufzunehmen.
Welche Anforderungen potenzielle Stakeholder an eine entscheidungsnützliche externe Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation haben, wurde in Kapitel 3 erhoben. Konkret wurden Experteninterviews mit professionellen Vertretern unterschiedlicher Stakeholdergruppen durchgeführt, um den Teil der Leitfrage zu beantworten welche Unternehmen (wer), wo, wann, was und wie über digitale Transformation berichten sollten. Die durchgeführte Studie ist die bisher einzige, in welcher Anforderungen hinsichtlich einer externen Berichterstattung über digitale Transformation erhoben worden sind. Hinsichtlich der Anzahl interviewter Experten wurde das Ziel verfolgt, so lange weitere Experten zu interviewen, bis eine theoretische Sättigung der Erkenntnisse erreicht ist, d. h. weitere Interviews keine weiteren Erkenntnisse für eine der Forschungsfragen ergänzen würden. Dies war nach 27 Interviews der Fall. Die wesentlichen Ergebnisse der Erhebung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Anwenderkreis/Wer?: Es sollten solche Unternehmen extern über digitale Transformation berichten, die (einen) berechtigten externen Adressatenkreis haben, welcher Interesse an entsprechenden Informationen hat. Von einem Interesse an diesbezüglichen Informationen kann ausgegangen werden, wenn diese aufgrund ihrer Höhe quantitativ wesentlich oder aufgrund ihrer Art qualitativ wesentlich sind. Ferner wurden Anzeichen bzw. Faktoren identifiziert, die auf die Erfüllung der jeweiligen Bedingungen hindeuten.
Veröffentlichungsform und -turnus/Wo und wann?: Der jährlich zu veröffentlichende (Konzern-)Lagebericht eignet sich insb. aufgrund seiner ohnehin vorgesehenen Inhalte und der weiteren Eigenschaften am besten, um Informationen zur digitalen Transformation zu vermitteln, sofern eine besonders hohe Relevanz und Nachfrage etwaiger Informationen seitens der Adressaten nicht eine Veröffentlichung in einem eigenständigen Bericht rechtfertigt.
Inhalte und Art der Darstellung/Was und wie?: Die Inhalte im Zusammenhang mit digitaler Transformation sind grundsätzlich abhängig von den Interessen der unternehmensindividuellen Adressaten, wobei drei Aspekte identifiziert werden konnten, die besonders im Fokus stehen: Die aktuelle und künftige Bedeutung der digitalen Transformation für die Zukunftsfähigkeit bzw. den Erfolg des Unternehmens, die bisherige und künftige Handhabung des Themas sowie die bisherigen und voraussichtlichen Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf, die Lage und die künftige Entwicklung. Die Art der Darstellung der Informationen richtet sich nach dem Umfang, der Art und der Relevanz der Informationen.
Ferner wurde geschlussfolgert, dass die Zielsetzung der externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation – als Ergänzung der Antwort auf die Frage nach dem Wozu – darin besteht, den Adressaten eine Beurteilung der drei o. g. als potenziell relevant identifizierten Aspekte zu ermöglichen. Die Ergebnisse stellten zum einen die Grundlage des in Kapitel 6 vorgestellten Berichtskonzepts dar, dienten zum anderen jedoch auch der im Nachfolgenden beschriebenen Auslegung der Vorgaben zur (Konzern-)Lageberichterstattung sowie der Untersuchung des Status quo der Berichterstattungspraxis als Ausgangsbasis.
Da der (Konzern-)Lagebericht sich zuvor als das am besten geeignete Berichtsinstrument herausgestellt hat, um über digitale Transformation zu berichten, erfolgte in Kapitel 4 eine Auslegung der für dessen Erstellung maßgeblichen Vorgaben. Ziel war es, herauszufinden, an welchen Stellen im (Konzern-)Lagebericht mit Blick auf die erhobenen Anforderungen am ehesten eine Berichterstattung zur digitalen Transformation zu erwarten ist und wie diese dargestellt werden könnte. Im Hinblick auf die Leitfrage standen vor allem Antworten auf die Fragen nach dem Wo – i. S. d. Verortung der Informationen in einem der vorgesehenen Teilberichte –, dem Was dem Wie und eine weitere Konkretisierung der Antwort auf die Frage nach dem Wozu im Fokus des Erkenntnisinteresses. Aufgrund seiner die abstrakten gesetzlichen Vorgaben konkretisierenden Rolle und der verbreiteten Berücksichtigung in der Praxis wurden konkret der DRS 20 und dessen zugrundeliegendes Zweck-Grundsatz-System sowie ergänzend Kommentare und Empfehlungen aus der einschlägigen Fachliteratur betrachtet. Die Ergebnisse dienen zum einen als Grundlage der im Anschluss folgenden Untersuchung des Status quo der Berichterstattungspraxis (Kapitel 5) und zum anderen als Grundlage für die Entwicklung des Berichtskonzepts zur externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation in Kapitel 6.
Die Auslegung hat das Potenzial des (Konzern-)Lageberichts als geeignetes Berichtsinstrument zur Aufnahme von Informationen zur digitalen Transformation bestätigt. Insbesondere die Berichterstattung zu den Grundlagen des Unternehmens/Konzerns, die im Wirtschaftsbericht, und die im Prognose-, Chancen- und Risikobericht lassen zahlreiche Informationen zur digitalen Transformation erwarten. Zwar sind entsprechend den geforderten Inhalten auch Angaben zur digitalen Transformation innerhalb der nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung denkbar. Aufgrund der für die Angabepflicht geforderten doppelten Wesentlichkeit der Informationen sowie der Vorbehalte im Hinblick auf die Berichterstattung von Risiken ist für der Praxis jedoch von einer geringen Bedeutung auszugehen.
Mit Blick auf die in den Experteninterviews identifizierten Erkenntnisziele potenzieller Adressaten der Berichterstattung über digitale Transformation eignen sich die gem. DRS 20 zu den Grundlagen des Unternehmens/Konzerns vorgesehenen Inhalte vor allem, um einen Überblick und/oder eine zusammenfassende Beurteilung zur Bedeutung der digitalen Transformation für den zukünftigen Erfolg des Geschäftsmodells zu vermitteln sowie die bisherige und in Zukunft geplante Handhabung des Themas aufzuzeigen. Angaben zu den bisherigen und voraussichtlichen Auswirkungen der digitalen Transformation passen inhaltlich insb. in den Wirtschaftsbericht sowie den Prognose-, Chancen- und Risikobericht. Eine gänzlich trennscharfe Abgrenzung der Aspekte innerhalb der Konzernlageberichterstattung ist aufgrund der Abhängigkeiten der Aspekte sowie aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten zur Platzierung bestimmter Informationen oder Möglichkeiten zur Kombination inhaltsverwandter Angaben allerdings nicht zu erwarten.
Nachdem in den vorangegangenen Kapiteln mit den Anforderungen potenzieller Stakeholder (Kapitel 3) und den bei der Auslegung der Vorgaben des DRS 20 formulierten Erwartungen (Kapitel 4) ein Soll der externen Berichterstattung über digitale Transformation erhoben worden ist, wurde in Kapitel 5 der Status quo der Berichterstattungspraxis bzw. ein Ist erhoben. Dementsprechend liegen im Fokus des Erkenntnisinteresses Antworten auf die Fragen, in welchem Berichtsinstrument oder entsprechend darin verortetem Teilbericht (wo), waswie zur digitalen Transformation berichtet wird. Zunächst wurde hierzu der Stand der Forschung erhoben und die wesentlichen Ergebnisse der identifizierten Studien zusammengefasst (Abschnitt 5.2). In einer eigenen Untersuchung wurden daraufhin die Konzernlageberichte 2019 und 2021 von 26 gezielt ausgewählten Unternehmen analysiert und vor dem Hintergrund der Anforderungen gewürdigt. Die Auswahl der Unternehmen erfolgte auf Grundlage theoretischer und empirischer Vorkenntnisse, sodass für die zu beantwortenden Forschungsfragen besonders aussagekräftiges Material zur Verfügung stand. Auf eine quantitative Repräsentativität der Ergebnisaussagen wurde demnach bewusst zugunsten eines höheren Erkenntnisgewinns verzichtet. Das bei der Inhaltsanalyse der Konzernlageberichte zugrundeliegende Kategoriensystem basierte auf den in den Experteninterviews erhobenen Anforderungen und im Zuge der Auslegung formulierten Erwartungen. Die Studie ist die erste, in welcher unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben eines Berichtsinstruments sowohl die Verortung von digitalisierungsbezogenen Informationen innerhalb der Berichtsbestandteile als auch deren Inhalte sowie die Art ihrer Darstellung analysiert und zugleich die Anforderungen potenzieller Stakeholder für eine Würdigung berücksichtigt wurden.
Im Zuge der Würdigung der Ist-Berichterstattung konnten Verbesserungspotenziale und best practices identifiziert werden, die schließlich in dem Berichtskonzept berücksichtigt wurden. So hat sich gezeigt, dass das größte Potenzial zur Beurteilung der Bedeutung, Handhabung und (voraussichtlichen) Auswirkungen der digitalen Transformation bisher i. V. m. Angaben zum Geschäftsmodell, zu Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie zu den Chancen und Risiken liegt. Als unzureichend bzw. ihr Potenzial nicht ausschöpfend zu beurteilen, sind indes Angaben zu Zielen und Strategien, die damit verbundenen Angaben zum Stand der Zielerreichung sowie insb. die Angaben zum Geschäftsverlauf und der wirtschaftlichen Lage sowie auch zu Prognosen. Besonders negativ fällt dabei die häufig sehr knapp gehaltene Berichterstattung zur Vermögenslage auf, welche bei keinem der untersuchten Konzernlageberichte Informationen zur digitalen Transformation enthielt.
Die in dieser Arbeit zusammengetragenen Erkenntnisse wurden in Kapitel 6 schließlich in einem Berichtskonzept zur entscheidungsnützlichen externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation zusammengeführt, um die eingangs formulierte Leitfrage zu beantworten. Das Berichtskonzept stellt dementsprechend das Ergebnis der vorliegenden Arbeit dar und weist die folgenden Bestandteile auf:
Zweck, Ziele und Aufgaben (Wozu?) sowie Grundsätze (Rahmen)
Anwenderkreis und Adressaten (Wer wem?)
Berichtsform und -turnus (Wo und wann?)
Inhalte und Art der Darstellung (Was und wie?)
Die in dem Berichtskonzept formulierten Empfehlungen bauen auf den bewährten Vorgaben zur (Konzern-)Lageberichterstattung auf und konkretisieren diese im Hinblick auf die zuvor erarbeiteten Anforderungen an eine entscheidungsnützliche externe Berichterstattung über digitale Transformation. Demnach hat das Berichtskonzept den Anspruch mit den maßgeblichen Handelsgesetzen bzw. gesetzlich anerkannten, konkretisierenden Vorgaben des DRS 20 zur (Konzern-)Lageberichterstattung im Einklang zu stehen.
Mit der vorliegenden Arbeit wurde das bisher erste Berichtskonzept zur entscheidungsnützlichen externen Unternehmensberichterstattung über digitale Transformation vorgestellt. Durch seine Verknüpfung mit der (Konzern-)Lageberichterstattung weist es einen hohen Nutzen für die Berichterstattungspraxis auf. Ferner liefert sowohl die zu dessen Entwicklung durchgeführte Erhebung der Anforderungen potenzieller Stakeholder an eine solche Berichterstattung als auch die daran anknüpfende systematische und umfassende Erhebung des Status quo der Berichterstattungspraxis einen wichtigen Beitrag für die empirische Forschung. Die Ergebnisse können zudem für Standardsetzer wie den deutschen Gesetzgeber oder auch das DRSC relevant sein, um die generellen Vorgaben zur (Konzern-)Lageberichterstattung an das aktuelle Megathema Digitalisierung anzupassen und die Entscheidungsnützlichkeit der Unternehmensberichterstattung entsprechend zu erhöhen.
In einem nächsten Schritt bietet es sich jedoch an, die Anwendung des Berichtskonzepts in der Praxis zu erproben und einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen. Weiterhin ist denkbar, das Berichtskonzept an in der Zwischenzeit hinzugekommene Berichtspflichten – wie etwa der Berichterstattung über immaterielle Ressourcen gem. CSRD – anzupassen bzw. zunächst deren Relevanz für die Berichtsadressaten vor dem Hintergrund der Informationsbedürfnisse zur digitalen Transformation von Unternehmen zu untersuchen.
Überdies kann anknüpfend an das in dieser Arbeit vorgestellte Berichtskonzept eine Weiterentwicklung speziell für die Bedürfnisse von Unternehmen bestimmter Branchen bzw. deren Stakeholder erfolgen. Im Zuge dessen könnte auch der Fokus einer weiteren Erhebung des Status quo der Berichterstattung zu dem Thema auf Unternehmen bestimmter ggf. bisher nicht berücksichtigter Branchen liegen.
Eine weitere Möglichkeit zur an die vorliegende Arbeit anknüpfenden Forschung ist die Auseinandersetzung mit der Wirkung der gem. des vorgestellten Konzepts erfolgenden Berichterstattung zur digitalen Transformation bspw. auf die Kapitalkosten oder den Börsenwert eines Unternehmens. Dadurch ließe sich der Nutzen einer solchen Berichterstattung messbar machen und statistisch überprüfen.
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