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11.02.2015 | Umwelt | Schwerpunkt | Online-Artikel

2015 stehen wichtige Entscheidungen an

2:30 Min. Lesedauer

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Das weltweite Klimaschutzabkommen, die Umsetzung des nationalen Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 sowie der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Nationalen Hochwasserschutzprogramms stehen an. Markus Porth kommentiert.

Auf internationaler Ebene wird im Dezember 2015 in Paris mit dem geplanten weltweiten Klimaschutzabkommen ein Maßstab für die nächsten Dekaden gelegt. Auch wenn die Ratifizierung erst bis 2020 abgeschlossen sein soll, werden sich Auswirkungen bereits vorher bemerkbar machen. Handeln ist hier erforderlich, wie der Synthesebericht des UN-Weltklimarates (IPCC) im Herbst letzten Jahres belegt. Die Einordnung der dort gewonnenen Erkenntnisse in regionale Kapitel, z.B. eines für Europa, ermöglicht nun eine Zuordnung des Handlungsbedarfs.

Aktionsplan Klimaschutz 2020

Das Ende letzten Jahres auf den Weg gebrachte Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung zeigt auf nationaler Ebene für Deutschland, wohin sich die Themen entwickeln können, wenn die Klimaschutzziele ambitioniert bleiben. So sind neben dem Engagement des Bundes bei der Aktivierung des Emissionshandels und der Reduzierung der CO2-Intensität der Stromversorgung mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz und mit Klimaschutzanstrengungen in allen Sektoren weitgreifende Aktivitäten angestoßen. Bei der Minderung nicht-energiebedingter Emissionen in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistung reichen diese bis hin in die Abfall-, Land- und Forstwirtschaft.

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

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Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird uns auch in diesem Jahr wieder intensiv beschäftigen. Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne im 2. Zyklus der WRRL sind überwiegend offengelegt und befinden sich nunmehr in der Anhörung. Bleibt zu hoffen, dass sich alle Betroffenen und nicht zuletzt die Bürgerinnen und Bürger hier einbringen. Im Übrigen kann hier der Informationstransfer durch die im technischen Umweltschutz Tätigen maßgeblich mit bewerkstelligt werden. Die Mitglieder unserer Ingenieurverbände, auch die des BWK, sind vor Ort und verfügen über die notwendige Sachkenntnis.

Nationales Hochwasserschutzkonzept: Maßnahmen anstoßen

Am 24. Oktober 2014 wurde von der Umweltministerkonferenz das Nationale Hochwasserschutzprogramm beschossen. Als Folge der extremen Hochwasser der letzten Dekade und schließlich ausgelöst durch das Hochwasser im Frühsommer 2014 liegt nun eine bundesweite Aufstellung mit über 100 vorrangigen Maßnahmen zum Hochwasserschutz mit einem Mittelvolumen von 5,4 Mrd. Euro vor. Diese Maßnahmen sind nun anzustoßen.

Nicht zuletzt sollte die neue Anlagenverordnung des Bundes, die AwSV nun endlich auf den Weg gebracht werden. Wenn auch die Signale aus Berlin eher ernüchternd wirken, ist hier ein Abschluss des Verfahrens notwendig. Neben den Unternehmen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen und möglichst bundeseinheitliche Regelungen benötigen, sind auch für Anpassung und Weiterentwicklung des konkretisierenden Regelwerkes Entscheidungen erforderlich.

Dieser Kommentar ist erschienen in Ausgabe 01-02/2015 der Fachzeitschrift Wasser und Abfall.

Zum Autor
Dipl.-Ing. Markus Porth ist Chefredakteur der Fachzeitschrift "Wasser und Abfall" und Baudirektor im Referat III 5 "Abwasserbeseitigung und anlagenbezogener Gewässerschutz" im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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