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2015 | Buch

Architektur der Bauschäden

Schadensursache - Gutachterliche Einstufung - Beseitigung - Vorbeugung - Lösungsdetails

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Über dieses Buch

Anhand von ca. 170 Beispielen, mit über 120 Prinzipskizzen, untergliedert nach Bauteilen, werden Planungs- und Ausführungsfehler vorgestellt und wie folgt analysiert: Schadensursache - gutachterliche Einstufung - Beseitigung - Vorbeugung. Nach dem Motto "Bauen ist ein Kampf mit dem Wasser" wird als Schwerpunktthema der Bereich Feuchteschäden an Balkonen, Terrassen, WU-Beton-Kellern, Lichtschächten, Kelleraußentreppen, Rampen usw. behandelt. Da durch mangelhafte Ausführung aus guten Baustoffen oft schlechte Bauteile entstehen, soll der Planer vorbeugend auf mögliche Ausführungsfehler aufmerksam gemacht werden. Die 3. Auflage wurde überarbeitet, aktualisiert und um neue Beispiele und Themenkomplexe ergänzt.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter
1. Einführung
Zusammenfassung
„Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.“
BGH Urteil vom 14.05.1998, VII ZR 184/97
Zwar kann den DIN-Normen einerseits Sachverstand und Verantwortlichkeit für das allgemeine Wohl nicht abgesprochen werden, andererseits darf aber nicht verkannt werden, dass es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflussnahme auf das Marktgeschehen bezwecken.
Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht.“
DIN-Vorschriften sind keine Kochbücher im Sinne von „man nehme …“, d. h., es nutzt nichts, wenn etwas in einer DIN-Norm steht oder aus Merkblättern übernommen wird oder das Produkt eine Zulassung besitzt, wenn trotzdem beim Einsatz ein Restrisiko verbleibt und daraus ein Schaden oder eine Abweichung entstehen kann.
Der Werksvertrag schuldet eine Erfolgssicherheit!
Joachim Schulz
2. Terrassen, Balkone, Loggien
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
In einer neu instandgesetzten Wohnanlage wurden den EG-Wohnungen ebenerdig Terrassen vorgestellt. Siehe Abb. 2.1.1-1
Der Terrassenfußboden bestand aus Holzbohlen (ca. 5 mm Fugenabstand), die auf einer Holzunterkonstruktion aufgeschraubt waren. Siehe Abb. 2.1.1-2
Im Bereich der Türschwellen war die Abdichtungsaufkantungshöhe niedriger als die Oberkante des Fertigfußbodens. Siehe Abb. 2.1.1-3
Gutachterliche Einstufung
Die DIN 18195 [1.26] besagt, dass die Abdichtung i. d. R. mindestens 15 cm „über die Oberfläche des Belages hochzuführen“ ist. Im Einzelfall, z. B. bei Balkontüren, sind dort besondere Maßnahmen einzuplanen, z. B. große Vordächer oder Rinnen mit Gitterrosten.
Bei diesen Abmessungen der Holzbohlen (Abb. 2.1.1-2) sowie den Fugen ist es fraglich, wie der Untergrund „gewartet“ werden soll. Es ist vorhersehbar, dass ein Biotop entstehen wird. Nicht zu vergessen ist die Feuchtebelastung an der Holzkonstruktion „von oben und unten“.
Hinweis: Abb. 2.1.1-4 und 2.1.1-5
Beseitigung
Trotz vorgesehener Entwässerungsrinne im Türleibungsbereich (Abb. 2.1.1-3) muss die Abdichtungsaufkantung erhöht werden, d. h. ≥ 5 cm über Oberkante Entwässerungsrinne.
Vorbeugung
Ein Plattenbelag aus Naturstein bzw. Betonwerkstein auf der im Gefälle liegenden Betonsohle ist auf Dauer beständiger und pflegeleichter „sackt“ (Nachverdichtung) nicht nach.
Erscheinungsbild
Eine der schönsten Terrassen in Berlin wurde im mediterranen Baustil angelegt (Abb. 2.1.1-6).
Joachim Schulz
3. Außen-Treppen
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
Feuchtigkeitsschäden an Rauminnenseiten im Keller oder stehendes Wasser in Kellerräumen sind Erscheinungsbilder, die im Zusammenhang mit Kelleraußentreppen auftreten.
In den meisten Fällen weisen Kelleraußentreppen folgende Merkmale auf:
a)
Die Treppenstufen sind bis an die Kelleraußenwand sowie bis an die Treppenumfassungswand geführt.
 
b)
Die vertikale Abdichtung der Wände fehlt.
 
c)
Schwellenfreier Übergang vom Treppenpodest in den Keller.
 
d)
Fehlende Abdichtungsaufkantung im Türschwellenbereich.
 
e)
Fehlender oder zu kleiner Fußbodeneinlauf vor der Kellereingangstür.
 
f)
Der Treppenaustritt ist in seiner Höhe niveaugleich mit der Treppenzuwegung.
 
g)
Nutzlose Überdachungen
 
Gutachterliche Einstufung
Auch für Kelleraußentreppen ist Wasser der größte Feind, der bei unsachgemäßen Konstruktionen zu Bauschäden führt.
Eine Ursache für feuchte Kellerwände im Sockelbereich und Pfützenbildung im Kellerinneren sind hauptsächlich fehlende Türschwellen. Bei Regen sammelt sich das Wasser auf dem Podest vor der Kellereingangstür. Der für diesen Fall notwendige Fußbodeneinlauf fehlt, ist zu klein oder verstopft, so dass das Wasser unter der Tür oder zwischen der Fuge Türrahmen und Türleibung in das Gebäude eindringt. Die dabei unter dem Bodenbelag entstehende Feuchtigkeit steigt über den Wandputz nach oben auf und hinterlässt Wasserschäden im Sockelbereich. Siehe Abb. 3.1-2
Joachim Schulz
4. Keller
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
Nach dem Einzug in ein Wohnhaus beklagten die Eigentümer eine nicht abnehmende Feuchtigkeit im Keller. Insbesondere an den Fußpunktixeln im Innenbereich der Kelleraußenwände war augenscheinlich eine Durchfeuchtung wahrnehmbar.
Um eine Restbaufeuchte auszuschließen und weitere Ursachen zu prüfen, wurde ein Kontrollschacht vor der Kelleraußenwand ausgehoben. Abgedichtet wurden die Wände mit einer KMB (Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung). Die gemessene Trockenschicht der KMB über der Hohlkehle betrug jedoch nur 0,8–1,0 mm. Laut DIN 18195-6 [1.31] muss diese, bei zeitweise drückendem Wasser, mit einer Trockenschichtdicke von 4 mm aufgetragen werden. Im horizontalen Bereich der Abdichtung, auf der auskragenden Fundamentplatte, wurden Schichtdicken < 3,0 mm gemessen. Neben unsauber gelösten Durchdringungspunkten, wie auf Abb. 4.1.1.1-2 zu sehen ist, ließ sich die Abdichtungsschicht ohne übermäßige Kraftanstrengung vom Untergrund ablösen mit dem Ergebnis, dass das anstauende Sickerwasser durch diese Fehlstellen in die Wände des Wohnhauskellers eindrang (Abb. 4.1.1.1-8).
Gutachterliche Einstufung
Joachim Schulz
5. Tiefgaragen, Parkhäuser, Rampen
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
In der Tiefgarage eines mehrgeschossigen Bürogebäudes kam es immer wieder zu Pfützenbildung auf der Oberfläche des Fußbodens (Abb. 5.1-1 und 5.1-2).
Gutachterliche Einstufung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Wasser in eine Tiefgarage gelangen kann, zum Beispiel durch Schlagregen über die Zufahrt, durch Lichtschächte oder von Fahrzeugen abtropfendes Regen- oder Schmelzwasser. Besonders gefährdend ist hiervon das Schmelzwasser, welches Chloride durch Tausalzstreuung beinhaltet. Kommt es zur Pfützenbildung, dringt liegengebliebenes Wasser in den Beton ein und verursacht langfristig Korrosion der Stahleinlagen.
In diesem Fall liegt die Ursache der Pfützenbildung im fehlenden Fußbodengefälle. Wasser wurde, wie oben beschrieben, in die Tiefgarage transportiert, lief an den Fahrzeugen herab und sammelte sich in den leichten Fußbodenunebenheiten. Diese sind innerhalb der Maßtoleranzen nach DIN 18202 [1.36] zulässig.
Hinweis: Skizze-Nr. 11.1-1, Kap. 16
Beseitigung
Um die Pfützenbildung dauerhaft zu verhindern, ist es notwendig, einen Ausgleichsbeton im Gefälle auf die vorhandene Tiefgaragenbodenoberfläche aufzubringen und diesen anschließend mit einem Reaktionsharzestrich zu beschichten. Besser ist es, bereits die Betonsohle im Gefälle „abzuziehen“.
Besonders wichtig, wenn kein Entwässerungssystem vorhanden ist, ist die Ausbildung einer Verdunstungsrinne, in welche das anfallende Wasser abgeführt werden kann.
Vorbeugung
Joachim Schulz
6. Fassade
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
An einem Gesimsputz kam es im Traufbereich des Daches zu Farb- und Putzabplatzungen. Nachdem die Fassade eingerüstet war, wurde festgestellt, dass es sich bei den Putzabplatzungen um Gipsputz handelte (Abb. 6.1-1 und 6.1-2).
Die Zinkblechabdeckungen konnten den Schaden nicht verhindern. Es kam zu einer „Unterläufigkeit“ der Bleche, so dass Wasser in den Gipsputz eindringen konnte.
Gutachterliche Einstufung
Seit vielen Jahrhunderten werden gipsgebundener Stuck oder Putz sowie auch Anhydritputz bei Fassaden verwendet. Diese werden sorgfältig mit wasserabweisenden Imprägnierungen und Anstrichen vor der Witterung geschützt.
In vorliegendem Fall kommen folgende Ursachen für den oben gezeigten Schaden in Frage.
1.
So genanntes Abpulvern, d. h. wiederholter und anhaltender Feuchtigkeitseinfluss führt zum Auflösen des Putzes, in diesem Fall Gipsputz. Die Lösung kristallisiert in den Putzporen sowie an der Oberfläche und hebt die Putzfestigkeit durch den Kristallisationsdruck auf.
 
2.
Treiben, d. h. durch anhaltenden Wassereinfluss nimmt der Putz Wasser auf. Die daraus resultierende Volumenzunahme des Baustoffes führt zur Absprengung des Putzes von seinem Untergrund.
 
Gips- und Anhydritputze können, ohne Zusatzmaßnahmen, nur in trockenen Räumen und auf trockenen Oberflächen angewandt werden, nicht aber im Außenbereich.
Beseitigung
Joachim Schulz
7. Fenster, Türen
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
Gerade bei Vorhangfassaden der 70er und 80er Jahre habe ich wiederholt festgestellt, dass es zu starken Zugerscheinungen im Fensterbrüstungsbereich innerhalb der Räume kommt. Nach Demontage der Außenverkleidung eines Wohn- und Geschäftshauses wurden überdurchschnittlich breite „Fugen“ festgestellt, die nicht bzw. nur unzureichend abgedichtet waren. Sie wurde lediglich zwischen Fensterrahmen und unebenem Brüstungsmauerwerk ausgeschäumt, siehe auch Abb. 7.1-1–7.1-3.
Bei Betrachtung der wärmeschutztechnischen Eigenschaft der Fassade muss unter heutiger Qualitätsanforderung besonders der Einfluss im Übergangsbereich Fensterrahmen und Außenwand berücksichtigt werden. Der Anschluss eines Fensters zum Baukörper ist unter bauphysikalischen Aspekten zu planen, insbesondere im Hinblick auf die Wärmebrückenwirkung, Luftdichtheit und Schlagregensicherheit. Die Abdichtung zwischen Fenster und Wand ist in der Bauphysik heute nicht mehr umstritten und auch die technischen Regelwerke sind hier eindeutig.
Als „Allgemein anerkannte Regel der Technik“ gilt: Fenster und Türen müssen luftdicht, tauwasserfrei und schlagregensicher eingebaut werden und dies nach dem Grundsatz „innen dichter als außen“.
Hinweis: Tab. 2.4-1, Kap. 16
Beseitigung
Die „Fuge“ zwischen Blendrahmen und Brüstung sollte, je nach Maßtoleranzen, max. 2 cm betragen. Die „Fuge“ muss ausgestopft und von innen diffusionsdicht geschlossen werden.
Vorbeugung
Joachim Schulz
8. Innenausbau
Zusammenfassung
Konstruktionsarten bei Estrichen
  • Verbundestrich
  • Estrich auf Trennschicht (gleitend verlegter Estrich)
  • Estrich auf Dämmschicht (schwimmend verlegter Estrich)
Sonderformen
  • Heizestrich
  • Gefälleestrich, Estrich als Ausgleichsschicht
  • Fertigteilestrich
In der DIN EN 18560 Teile 1 bis 7 bzw. DIN EN 13813 sind Estriche nach dem verwendeten Bindemittel mit Kurzzeichen benannt:
CTZementestrich (bisher ZE)
CACalciumsulfatestrich (bisher AE Anhydritestrich)
CAFCalciumsulfatfließestrich
MAMagnesiaestrich (bisher ME)
ASGussasphaltestrich (bisher GE)
SRKunstharzestrich (bisher ohne Kurzzeichen)
In der „alten“ DIN 18560: 1992 [1.55] wurden die Estrichklassen nach deren Druckfestigkeit benannt.
Mit Einführung der DIN 13813 [1.22] hat sich dies geändert. Danach wird die Estrichdicke nach der Biegezugfestigkeit und nicht mehr nach der Druckfestigkeit bestimmt.
Erscheinungsbild
Zementestriche weisen oftmals „Risse“ auf im Bereich (Abb. 8.1.1.1-1 und 8.1.1.1-2):
  • „einspringende“ Ecken,
  • Türöffnungen und
  • Durchdringungen.
„Risse“ sind „gewollte“ Fugen, d. h. eine Vielzahl von Rissen hätten vermieden werden können, wenn im Vorfeld „Fugen“ sinnvoll geplant worden wären.
Gutachterliche Einstufung
Jedes Material „schwindet“, u. a. auch Estrich, durch Volumenverminderung des Zementsteins infolge Austrocknung.
Joachim Schulz
9. Bäder, WC- und „Nassräume“
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
Bräunlich verfärbte Gipskartonwände im angrenzenden Raum zum Badezimmer, feucht-modriger Geruch oder gelöstes Holzfurnier an der Türzarge sind Schadensbilder, die in Bädern keine Seltenheit sind (Abb. 9.1-1 und 9.1-2).
Gutachterliche Einstufung
Die Ursache des Schadens führt letztendlich immer zur Abdichtung. Obwohl in der DIN 18 195-1 [1.26] Bäder im Wohnungsbau nicht zu Nassräumen zählen, beweist die Erfahrung das Gegenteil. Feuchtigkeit dringt nicht nur über die elastische Verfugung, wie in Abschn. 9.1.2 beschrieben, sondern auch über die Fliesenfugen in die Konstruktion ein. Über Wochen und Monate sammelt und verteilt sich das Wasser in den Hohlräumen des Dünnbetts. Der Schadensumfang steigt erheblich, wenn die Wand- und Fußbodenabdichtung fehlt und der Fußbodenaufbau aus Anhydritestrichen, Holz oder ähnlichen feuchteempfindlichen Stoffen konstruiert wurde.
In Teil 4 der DIN 18 195 [1.26] wird darauf hingewiesen, dass in häuslichen Bädern ohne Bodenablauf mit feuchtigkeitsempfindlichen Umfassungsbauteilen der Schutz gegen Feuchtigkeit bei der Planung besonders beachtet werden muss.
Hinweis: Skizze-Nr. 6.2-1, Tab. 6.1-1, 6.1-2 und 6.1-3, Kap. 16
Beseitigung
Bei fehlender Abdichtungslage unter den Fliesen müssen diese abgebrochen werden, um nachträglich eine Abdichtung herzustellen. Ähnlich verhält es sich in den angrenzenden Wänden von eingebauten Bade- und Duschwannen, insbesondere dann, wenn ihr Putz aus Gips oder die Wand aus Gipskartonplatten besteht. Zur besseren Kontrollmöglichkeit der Dichtung sollte eine 2-farbige Beschichtung eingesetzt werden.
Joachim Schulz
10. Dach
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
Steildächer von Einfamilienwohnhäusern werden oft als Kehlbalkendach ausgeführt. Im vorliegenden Fall wurde der Dachraum nicht ausgebaut und ist nur über eine Einschubtreppe zugänglich. Die Wohnungsdecke, also die Kehlbalkendecke, wurde mit Mineralwolle gedämmt und erhielt raumseitig eine Dampfsperre. Trotzdem waren die Mineralfaserplatten stellenweise feucht (Abb. 10.1.1-1 und 10.1.1-2).
Gutachterliche Einstufung
Beim Öffnen eines Teilbereiches der Holzbalkendecke war folgender Konstruktionsaufbau sichtbar:
a)
Mineralfaserdämmplatten zwischen den Balken und
 
b)
raumseitige Dampfsperre, zweilagig.
 
Die zweite Lage der Dampfsperre wurde auf die ursprünglich vorhandene, nach Aussage des Bauherrn, erst zu einem späteren Zeitpunkt als „Sanierung“ aufgebracht.
Die vorgefundene ölhaltige Flüssigkeit auf der Dampfsperre wurde zusammen mit einer Probe der durchfeuchteten Mineralwolldämmmatte zur Analyse in ein Baustofflabor gegeben. In geringer Konzentration waren Mineralölkohlenwasserstoffe, 0,27 Ma% bezogen auf die Gesamtprobe und 0,89 Ma% bezogen auf den Wasseranteil, nachweisbar. Der Ölgehalt ist jedoch kein baustoffspezifischer Bestandteil der Mineralwolle und muss durch Verunreinigung in das Dämmmaterial gelangt sein.
Mineralische Dämmstoffe müssen vor Feuchtigkeitseinfluss geschützt werden, da sie unter Feuchtigkeit ihre Wärmedämmeigenschaften verlieren.
Joachim Schulz
11. Schädlingsbefall
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
Dargestellt ist hier kein spezieller Fall, vielmehr soll der Eindruck vermittelt werden, wie sich Schimmel zum Teil hinter abgenommenen Tapeten oder Einbauschränken ausbreiten kann (Abb. 11.1-1–11.1-5).
Gutachterliche Einstufung
Schimmelpilzbildung ist immer ein Indikator für mangelhafte bauliche und/oder nutzungsbedingte Situationen. Bauphysikalische Vorgänge, wie Bauteildurchfeuchtungen oder Tauwasserausfall, gehen Schimmelpilzbildungen meistens voraus.
Bauteildurchfeuchtungen führen direkt zur Schimmelpilzbildung, wohingegen Tauwasserausfall, der durch ein Ungleichgewicht des Raumklimas oder aber auch als Sekundärfolge einer Bauteildurchfeuchtung entstehen kann, nicht sofort zum Schimmelpilz führen muss. Ist die absolute Menge der von außen eindringenden Feuchtigkeit hoch, führt dies zu einer relevanten Erhöhung des relativen Feuchtigkeitsgehalts in der Raumluft. Nachfolgend kommt es zur Rekondensation an kalten Bauteiloberflächen.
Verschiedene Ursachen können zur Schimmelpilzbildung führen. Häufige nutzungsbedingte Ursachen sind falsches Lüftungsverhalten, permanente Kipp-Lüftung oder unzureichende Beheizung von Räumen.
Baulich bedingte Ursachen finden sich u. a. in geometrischen oder konstruktiven Wärmebrücken, vertikaler und horizontaler Durchfeuchtung von Außenwänden oder auch durch Funktionsstörungen von Einzelraumlüftern (Abb. 11.1-6).
Hinweis: Skizze-Nr. 15.1-1 und 15.1-2, Kap. 16
Beseitigung
Joachim Schulz
12. Außenanlagen
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
Bei Regenfällen oder schmelzendem Schnee verschließen sich die Kapillaren im Erdreich, sodass überschüssiges Wasser in Gefällerichtung abläuft. Im aufgeführten Beispiel wurde ein Wasserschaden in den Erdgeschosswohnungen einer Wohnsiedlung mit Außenanlagen beanstandet.
Gutachterliche Einstufung
Auch zum Zeitpunkt der Schadensbegutachtung bzw. Ursachenfindung verlief das Gelände mit Gefälle zum Wohngebäude. Vor bzw. bei Eintritt des Wassers in die Erdgeschosswohnungen fehlten jedoch die Rasenkantensteine, vielmehr Holzbalken, rings um das Gebäude.
Da Rasenflächen bei starken Regenfällen vermindert Wasser aufnehmen, lief dieses auf der Oberfläche des Bodens in Gefällerichtung ab und sammelte sich in den Vertiefungen der Rasenfläche. Selbst die umlaufende Kiesschicht vor dem Wohnhaus konnte das Eindringen von Wasser in das Gebäude nicht verhindern.
Hinweis: Skizze-Nr. 14.1-1 und 14.1-2, Kap. 16
Beseitigung
Wie auf den Abb. 12.1-1 und 12.1-2 zu sehen ist, wurden ersatzweise schon Maßnahmen getroffen, um den Verlauf des Wassers zu stoppen. Die Einbettung von Rasenkantensteinen oder vielmehr die Holzbalken sollten das Eindringen von Wasser in das Gebäude stoppen. Doch das Wasser sammelt sich nicht nur in den Vertiefungen der Rasenfläche vor dem Holzbalken, sondern durchfeuchtet diesen auf Dauer. Das heißt, der Holzbalken muss gegen einen Rasenkantenstein aus Beton ausgetauscht werden. Die Ursache ist jedoch mit dieser Lösung nicht behoben und wird unter Vorbeugung erläutert.
Vorbeugung
Joachim Schulz
13. Schwimmbäder, Pool
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
In den 90er Jahren wurde eine moderne Villa mit Poolanlage errichtet. Die Abmessungen des Pools betrugen 6,00 × 12,00 m mit einer Tiefe von fast 3,00 m, d. h. mit einem Fassungsvolumen von 216.000 Litern Wasser. Die Poolwände wurden bis zur Höhe von 2,50 m in Stahlbeton ausgeführt, wohingegen die restlichen 50 cm einschließlich der Überlaufrinneneinfassung aus Ziegelsteinen gemauert wurden. Ein eingespachteltes Vlies übernahm die abdichtende Aufgabe und wurde mit speziellen Schwimmbadfliesen verkleidet.
Bereits innerhalb des ersten Jahres nach der Fertigstellung des Pools drang Feuchtigkeit aus Rissen in den Wänden sowie aus den Wanddurchdringungen (Zirkulation und Wasserzufuhr) der angrenzenden Tiefgarage heraus. Auffällig war, dass die Feuchtigkeit sich nur im Bereich der oberen 50 cm der Wand niederschlug.
Daraufhin wurde eine Firma, ein sog. „Poolservice“, mit der Sanierung beauftragt. Die Handwerker gingen wie folgt vor:
  • Die Fugen um die Poolleuchten wurden freigelegt und mittels Silikon „abgedichtet“, ebenso die Wanddurchdringungen.
  • Einige an den Wänden horizontal verlaufende Fliesenfugen wurden mit einer „Flex“ durchtrennt und mit Silikon ersetzt.
Nach Abschluss der „Sanierung“ trat mehr Feuchtigkeit als je zuvor aus dem Pool.
Gutachterliche Einstufung
Joachim Schulz
14. Industriebau
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
Kantenabplatzung, Risse im Betonwerkstein sowie Fehlstellen in der Verfugung wurden beanstandet (Abb. 14.1.1-1 und 14.1.1-2).
Gutachterliche Einstufung
In der Regel müssen Betonwerksteinplatten mit normaler Beanspruchung, die einer schleifenden Beanspruchung ausgesetzt sind, der Härteklasse II nach DIN 18500 [1.52] entsprechen. Für Betonwerksteinplattenbeläge, die einer besonders starken Beanspruchung ausgesetzt sind (wie im vorliegenden Fall), ist die Härteklasse I erforderlich. Grundvoraussetzung ist eine „eindeutige und erschöpfende“ Ausschreibung und ein entsprechender Auftrag.
Der hier beanstandete Verschleiß des Bodenbelags ist auf die schleifende Beanspruchung durch die Einkaufswagen zurückzuführen. Unter anderem führte der fehlende Fugenplan bei der Ausführung zu unterschiedlicher Dimensionierung der Fugenbreiten sowie zur Missachtung von Arbeits- und Bewegungsfugen. Schäden, die hieraus entstanden sind, waren Risse, die sich über die Betonwerksteinplatten hinweg zogen.
Besonders ins Auge fallend sind Kantenabplatzungen. Hierfür waren verschiedene Ursachen verantwortlich, die sich ggf. überschnitten:
a)
Kantenüberstände (Überzähne), zulässig im Rahmen der Maßtoleranzen und
 
b)
Überbelastung.
 
In der Regel werden die Kantenabplatzungen dadurch verursacht, dass die „Überzähne“ durch Stoßbelastung der Räder (Hubwagen, schwere Einkaufswagen) zerstört werden.
Generell gesehen, besitzt der vorhandene Betonwerkstein einen zu geringen Härtegrad für die Beanspruchung durch Einkaufs- und Hubwagen.
Beseitigung
Joachim Schulz
15. Sonstiges
Zusammenfassung
Erscheinungsbild
Im Zuge aufwendiger Modernisierungsmaßnahmen in einem Hotel (z. B. neue Klimaanlage) wurde u. a. festgestellt:
Sämtliche Flure wiesen eine „abgehängte“ Decke auf. In diesem Zwischenraum verliefen auf einer Kabeltrasse die Elektroleitungen. Im Laufe der letzten 20 Jahre wurde das Haus mehrmals modernisiert, d. h. es bekam neue Bäder, Fernsehanschlüsse usw.
Damit der laufende Hotelbetrieb nicht zulange „blockiert“ wurde, hatten es sich die Firmen einfach gemacht. Sie stellten lediglich Öffnungen in den Wänden (oberhalb der Deckenabhängungen) her, durch die sie die Leitungen usw. führten.
Eine Schließung erfolgte nicht, siehe Abb. 15.1-1 bis 15.1-6.
Gutachterliche Einstufung
Gemäß § 40 Abs. 1 BauO Bln 2005 dürfen Leitungen durch raumabschließende Bauteile, für die eine Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, nur hindurchgeführt werden, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lange nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind.
Gemäß § 40 Abs. 2 BauO Bln 2005 sind Leitungsanlagen in notwendigen Fluren nur zulässig, wenn eine Nutzung als Rettungsweg im Brandfall ausreichend lange möglich ist.
Mit den Ausführungsvorschriften Liste der Technischen Baubestimmungen (AV LTB) vom 1. Dezember 2006 (ABI. S. 4348) ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) Stand: 17.11.2005 in Berlin bauaufsichtlich eingeführt worden.
Joachim Schulz
16. Lösungen
Zusammenfassung
Lösungen
Joachim Schulz
17. Schlusswort
Zusammenfassung
Es ist leicht und schnell gesagt, der „Pfusch beginnt am Bau“.
Fehler können in jeder Arbeitsstufe produziert werden.
Erst eine eindeutige und erschöpfende Planung und Ausschreibung bringt die Qualitätssicherung, die jedoch nicht zum Nulltarif zu haben ist, d. h., diese Leistung muss auch entsprechend vergütet werden!
Qualitätssicherung beginnt im Kopf und nicht anhand von Checklisten.
Wir Architekten und Ingenieure haben einen tollen Beruf, jedoch müssen wir ihn beherrschen, und das durch Selbststudium.
Beruf kommt von „Berufung“!
Über Verbesserungsvorschläge und Kritiken zum Inhalt des Buches oder zum Thema Bauschäden würde ich mich freuen,
E-Mail : info@igs-schulz.de
Evtl. Korrekturen bzw. Aktualisierungen finden sie zukünftig im Internet unter: www.architekturderbauschäden.de
Ihr Joachim Schulz
Joachim Schulz
Backmatter
Metadaten
Titel
Architektur der Bauschäden
verfasst von
Joachim Schulz
Copyright-Jahr
2015
Electronic ISBN
978-3-658-07424-1
Print ISBN
978-3-658-07423-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-07424-1