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2012 | Buch

Der Aufsichtsrat im System der Corporate Governance

Betriebswirtschaftliche und juristische Perspektiven

herausgegeben von: Jens Grundei, Peter Zaumseil

Verlag: Gabler Verlag

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Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

Grundlagen

1. Der Aufsichtsrat in der Corporate Governance-Diskussion
Zusammenfassung
Corporate Governance hat sich zu einem der zentralen Managementthemen entwickelt, was sich sowohl national als auch international an der andauernd hohen Präsenz in den akademischen und journalistischen Medien niederschlägt. Verstanden als rechtlicher und faktischer Ordnungsrahmen für die Unternehmensleitung und deren Überwachung, wirft Corporate Governance sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Fragen auf, die von überdauernder Aktualität sind. Die Entwicklung der Corporate Governance in der (gesetzgeberischen) Praxis war und ist zu einem wesentlichen Teil getrieben von Unternehmensschieflagen und -krisen. Im Zentrum der Kritik stand dabei meist der Aufsichtsrat: „Keine Figur des Unternehmensrechts hat die Phantasie und die Gemüter von Fachleuten und Laien im In- und Ausland in den letzten 50 Jahren so sehr beschäftigt wie der Aufsichtsrat“
Jens Grundei, Peter Zaumseil
2. Das deutsche Modell der Corporate Governance im Vergleich zum monistischen System und zur SE
Zusammenfassung
Im Mittelpunkt des folgenden Beitrags stehen Führungsstrukturen privatwirtschaftlicher Unternehmen. Der in diesem Zusammenhang verwendete oszillierende Begriff der ‚Corporate Governance‘ stellt sich als Auffangbecken für die wirtschaftlichen und rechtlichen Regulierungsmechanismen dar, denen die Unternehmensführung unterworfen ist. Die Mechanismen wirken von innen und von außen auf das Unternehmen, so dass folgerichtig zwischen interner und externer Corporate Governance unterschieden wird.
Manuela Zipperling
3. Aufsichtsrat und Deutscher Corporate Governance Kodex
Zusammenfassung
Unternehmen, insbesondere solche, die als börsennotierte Aktiengesellschaft agieren, stehen oftmals im Kreuzfeuer der Kritik. Gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten steht die Arbeit des mit der Unternehmensleitung beauftragten Vorstands auf dem Prüfstand. Innerhalb der Aktiengesellschaft selbst obliegt es im Wesentlichen dem Aufsichtsrat, die Leitung der Geschäfte durch den Vorstand zu überwachen und zu kontrollieren. Doch sieht sich der Aufsichtsrat seinerseits nicht selten dem Vorwurf von Abhängigkeit und Interessenkonflikt ausgesetzt, wodurch Zweifel an seiner Befähigung zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung gesät werden.
Olaf Müller-Michaels

Aufgaben des Aufsichtsrats

4. Überwachung der Vorstandstätigkeit
Zusammenfassung
Die Überwachung der Geschäftsführung ist die wichtigste Aufgabe des Aufsichtsrats. Im Zentrum des Interesses steht dabei meist der Teil, der hier als traditionelle Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats bezeichnet werden soll. Dazu liegt ein enormer Bestand an juristischer und betriebswirtschaftlicher Literatur vor. Bei weitem weniger Aufmerksamkeit hat bislang die Funktion erfahren, die man in Anlehnung an den juristischen Sprachgebrauch als Gehilfenfunktion des Aufsichtsrats für die Partizipation anderer Gruppen an der Corporate Governance eines Unternehmens bezeichnen könnte. Auch ihr soll in diesem Aufsatz einiger Raum gewidmet werden. Doch zunächst sei die traditionelle Überwachungsfunktion näher betrachtet.
Stefan Prigge
5. Personelle Besetzung des Vorstandes
Zusammenfassung
Neben der Überwachung des Vorstandes kommt dem Aufsichtsrat als weitere zentrale Aufgabe die Besetzung des Vorstandes zu. „Besetzung“ meint hier als Oberbegriff sowohl die Bestellung bzw. Abberufung als auch den Abschluss des Anstellungsvertrages bzw. seine Kündigung. Die Bedeutung der Personalkompetenz des Aufsichtsrats darf nicht unterschätzt werden, kann er doch mit Auswahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder erheblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens nehmen.
Anselm Grün, Juliane Schmitz
6. Vergütung des Vorstands: Überlegungen zur ethischen, ökonomischen und rechtlichen Dimension und der besonderen Verantwortung des Aufsichtsrats
Zusammenfassung
Vorstandsvergütungsentscheidungen sind ein wichtiges Signal für den Willen des Aufsichtsrats. Bemessung und Ausgestaltung der Vorstandsvergütung liegen dabei in seiner Verantwortung - und damit auch eine durchaus nicht unerhebliche Weichenstellung für die Zukunft des Unternehmens. Dies bereits aus, jüngst nochmal verschärften, rechtlichen Gründen (VorstOG/VorstAG) und im Sinne einer Ausrichtung am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Vorgenannte Regeln geben Hinweise zur relativen Höhe der jeweiligen Vergütung mit Bezug auf verschiedene Faktoren. Vergütungsberater haben Systematiken zur faktischen Umsetzung entwickelt. Da zudem die Fachdiskurse sowie die öffentlichen Diskussionen zur Corporate Governance und Corporate Responsibility, Wirtschaftsethik etc. mittlerweile unüberschaubar geworden sind und sich das Management börsennotierter Konzerne (aber auch zunehmend KMUs) ohnehin damit befasst und auch befassen muss, ist der Aufsichtsrat in einer wenig komfortablen Position. Denn letztlich hat er „den besten Vorstand“ vor dem Hintergrund eines komplexen Anspruchszusammenhangs für das Unternehmen zu suchen und zu binden. Dabei legt er i.d.R. gesetzlich normierte und wirtschaftlich ausgerichtete Maßstäbe an - gewiss schaut er dabei auch auf Reputation und persönliche Faktoren. Seine Aufgaben hinsichtlich der Bemessung und Ausgestaltung der Vorstandsvergütung hat der Aufsichtsrat dabei vor dem Hintergrund von vier wesentlichen Problemfeldern (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu erfüllen.
Stefan Heinemann
7. Aufsichtsratstätigkeit in der Unternehmenskrise
Zusammenfassung
Der Fokus dieser Ausführungen liegt auf dem deutschen Kapitalgesellschaftsrecht, insbesondere dem Aktienrecht. Das österreichische Aktienrecht entspricht im Wesentlichen dem deutschen Aktienrecht, wobei für die Einzelheiten auf die dortige Literatur zu verweisen ist.
Jens M. Schmittmann
8. Eine Roadmap für den Aufsichtsrat
Zusammenfassung
Die Aufgaben des Aufsichtsrats und die Anforderungen an seine Mitglieder haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Dazu hat neben KonTraG, TransPuG und UM AG auch eine Ausweitung der Pflichten durch die Rechtsprechung beigetragen. Darüber hinaus erfolgt über den Deutschen Corporate Governance Kodex eine regelmäßige Weiterentwicklung der Regelungen für die Aufsichtsratstätigkeit. Dabei liegt der Schwerpunkt der Diskussion auf mitbestimmten Aufsichtsräten von Publikumsaktiengesellschaften. Die große Anzahl kleinerer Aufsichtsräte, die häufig ähnlich einem unternehmerischen Beirat als echte Ratgeber fungieren, wird dagegen eher selten betrachtet.
Peter Ruhwedel

Organisation des Aufsichtsrats

9. Personelle Besetzung des Aufsichtsrates: Qualifikationsanforderungen und Auswahl der Aufsichtsratsmitglieder
Zusammenfassung
Es ist mit Sicherheit keine Überraschung - insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Wirtschaftskrise - dass sich die Führung von Unternehmen mit stetig wachsenden Herausforderungen in einer immer komplexer werdenden Welt konfrontiert sieht. Dabei spielen neben der zunehmenden Globalisierung der Produkt- und Kapitalmärkte, die rasanten technologischen Entwicklungen und nicht zuletzt auch die Veränderung der regulatorischen Rahmenbedingungen eine besondere Rolle. Hinzu kommt auch der zunehmende öffentliche Druck und Ruf nach einer effektiveren Unternehmensaufsicht.
Berthold Leube
10. Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Zusammenfassung
Die geschichtliche Entwicklung der Mitbestimmung, die sich in Deutschland auf einem hohen Niveau befindet, ist lang und mit Durchsetzungsschwierigkeiten verflochten.
Hildegard Gahlen
11. Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten bei Interessenkonflikten von Aufsichtsratsmitgliedern
Zusammenfassung
Die in diesem Beitrag verwendeten Begriffe „Handlungsmöglichkeiten“ und „Handlungspflichten“ beziehen sich nur auf rechtliche Handlungsspielräume und Rechtspflichten, die sich für Mitglieder eines Aufsichtsrats im Sinne des deutschen Aktiengesetzes (AktG) aus gesetzlichen Vorschriften und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ergeben. Andere Handlungsmöglichkeiten und Handlungspflichten, die sich im Einzelfall aus einer Satzung, einer Geschäftsordnung eines Aufsichtsrats oder aus ad-hoc-Beschlüssen eines Aufsichtsrats oder einer Hauptversammlung ableiten können, bleiben hier unberücksichtigt.
Hartmut Mohr
12. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Zusammenfassung
Die Bemühungen um eine Verbesserung der Corporate Governance deutscher Unternehmen haben mehrere den Aufsichtsrat betreffende Facetten. So hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren insbesondere Regelungen zur Besetzung des Aufsichtsrats erlassen sowie dessen Aufgaben konkretisiert. Hingegen hat die Vergütung des Gremiums nur wenig Aufmerksamkeit und damit auch neue Regulierung erfahren. Dies liegt mit daran, dass ein Aufsichtsratsmandat nach wie vor zumeist als Nebenamt wahrgenommen wird und dass das Aufsichtsratsmitglied die Vergütung regelmäßig nicht zur Finanzierung seiner Lebensgrundlage benötigt.
Henning Hönsch, Martin Kaspar

Interaktion des Aufsichtsrats mit anderen Akteuren der Corporate Governance

13. Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat bei strategischen Entscheidungen
Zusammenfassung
Mit Blick auf diverse Fehlentwicklungen von Unternehmen wurde im Zuge der Corporate Governance-Diskussion seit jeher besonders scharfe Kritik an der (Un-)Tätigkeit der Aufsichtsräte geübt. Dies ist zunächst insoweit bemerkenswert, als die Festlegung der Unternehmensziele und der Unternehmensstrategie prinzipiell dem Vorstand obliegt. Gleichwohl ist ein mehr oder weniger intensives Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat integraler Bestandteil eines dualistischen Systems der Corporate Governance. Während sich die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich auf verschiedene Kooperationsfelder erstreckt, beschränken sich die Überlegungen in diesem Beitrag von vornherein auf strategische Entscheidungen, denn hier spielt der Aufsichtsrat eine erhebliche Rolle, deren Gewicht in den vergangenen Jahren zunehmend erhöht wurde. Genauere Hinweise dazu, wie der Aufsichtsrat diese Rolle auszufüllen hat, sind allerdings rar. Die Frage ist indes für die (Zusammen-)Arbeit beider Organe unmittelbar relevant und bestimmt maßgeblich Zustandekommen und Qualität strategischer Entscheidungen. Sie bedarf deshalb einer eingehenderen Erörterung. Hierzu wird zunächst die Rolle des Aufsichtsrats genauer ausgeleuchtet (2.). Den eigentlichen Kern der Aufgabe des Aufsichtsrats im Strategieprozess sehen die Verfasser in einer Qualitätssicherungsfunktion, deren Ausgestaltung sich grundlegend auf diejenigen Qualitätsanforderungen gründen sollte, die das Gesellschaftsrecht verbindlich vorgibt (3.). Eine wesentliche, in der Praxis jedoch auch häufig problematische Voraussetzung für eine effektive, den Sorgfaltsanforderungen genügende Zusammenarbeit der beiden Organe wird in einer „offenen Diskussion“ gesehen. Dabei werden nicht nur mögliche Barrieren eines offenen Informationsaustauschs erörtert, sondern auch ausgewählte Kodexbestimmungen hinsichtlich ihrer Eignung zur Förderung der Diskussionskultur untersucht (4.).
Jens Grundei, Matthias Graumann
14. Informationsversorgung des Aufsichtsrats
Zusammenfassung
Der Aufsichtsrat kann seiner Überwachungsaufgabe nur nachkommen, wenn er über ausreichende Informationen verfügt. Dies wird teilweise als Nachteil des deutschen dualistischen Systems mit seiner Trennung der Verwaltung in Vorstand und Aufsichtsrat gegenüber dem monistischen board-Modell angesehen. Anders als beim board gehören dem obersten Kontrollorgan der Gesellschaft im Aufsichtsratssystem keine Mitglieder des höchsten Managements an. Es bedarf deshalb einer Regelung zur Information des Aufsichtsrats, die sich im Aktiengesetz insbesondere in §§ 90,111 Abs. 2,171 findet.
Alexander Stöhr
15. Der Anteilseignereinfluss auf die Tätigkeit von Aufsichtsräten - Perspektiven für mehr Aktionärsdemokratie
Zusammenfassung
Das Bonmot von Carl Fürstenberg - Aktionäre sind dumm und frech (dumm, weil sie ihr Geld anderen Leuten ohne ausreichende Kontrolle anvertrauen; frech, weil sie Dividenden fordern, also für ihre Dummheit auch noch belohnt werden wollen) - mag manch einem Unternehmenslenker in den Sinn kommen, wenn er sich durch eine lang andauernde Hauptversammlung mit bohrenden Fragen gebissen hat.
Roland Klose
16. Aufgaben und Rolle des Aufsichtsrats im Rahmen der Abschlussprüfung
Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund der Bilanzskandale und der Finanzmarktkrise der letzten Jahre ist im Rahmen der Corporate Governance Debatte vermehrt die Effektivität der bisherigen Kontrollmechanismen diskutiert worden. So sind auch in diesem Bereich bspw. mit dem Kon-TraG, dem Sarbanes-Oxley-Act oder dem TransPuG nicht nur in Deutschland bemerkenswerte regulatorische Maßnahmen zu beobachten; Lutter spricht hier sogar von einem „Quantensprung“. Angesichts der vielen neuen und erweiterten Aufgaben des Aufsichtsrats befindet sich aktuell das Selbstverständnis der eigenen Rolle vieler Aufsichtsräte im Wandel. Auch der Begriff der „Professionalisierung der Aufsichtsratstätigkeit“ deutet auf eine zunehmend kritische Betrachtung des bisherigen Systems der Unternehmensüberwachung und entsprechend weitreichende Forderungen hin, was zukünftige Verbesserungen anbelangt.
Holger Wassermann, Christian Rohde

Bewertung und Sanktionierung der Aufsichtsratstätigkeit

17. Effizienzprüfung: Evaluierung der Aufsichtsratstätigkeit
Zusammenfassung
Im Zuge der zunehmenden Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit steigen die Anforderungen sowohl an das Gremium als Ganzes als auch an die einzelnen Mitglieder. Eine Möglichkeit zu überprüfen, ob der Aufsichtsrat den vielfältigen Anforderungen gerecht wird, ist die Durchführung einer Effizienzprüfung. Da die tatsächlichen Anforderungen an das Gremium jedoch oft nicht klar definiert sind, gilt es die Kernfragen hinsichtlich einer solchen, erfolgreichen Prüfung herauszuarbeiten. Ausgehend von dem Begriff der Effizienz ist die unternehmerische Bedeutsamkeit einer solchen Prüfung aufzuzeigen.
Stefan Fischhuber, Alexander von Preen
18. Die Haftung des Aufsichtsrats auf Schadensersatz
Zusammenfassung
Aufsichtsräte, die schuldhaft ihre Pflichten verletzen, können der Aktiengesellschaft auf Ersatz des daraus entstehenden Schadens haften. Bei dieser zivilrechtlichen Haftung des Aufsichtsrats handelt es sich um ein vergleichsweise erst spät in der Praxis umgesetztes Rechtsgebiet. Pflichtverletzungen von Aufsichtsräten wurden in der Vergangenheit eher durch Abberufung als durch Schadensersatzhaftung sanktioniert. Für den Aufsichtsrat mag dies auf seine über Jahrzehnte vorherrschende Wahrnehmung als ein entbehrliches Gremium der Gesellschaft zurückzuführen sein. Seit einigen Jahren nehmen gerichtliche und außergerichtliche Haftungsfälle von Aufsichtsräten, insbesondere im Zusammenhang mit spektakulären Unternehmenszusammenbrüchen, jedoch deutlich zu. Dabei fokussierte sich die Betrachtung des Aufsichtsrats auf seine Funktion als Kontrollorgan des Vorstands, das seine Aufsichtspflichten nicht oder nicht genügend vollzogen hat. Mit einem weiteren Anstieg dieser Fälle wird angesichts der gestiegenen öffentlichen Wahrnehmung zu rechnen sein.
Peter Zaumseil
19. D&O-Versicherungen für Aufsichtsratsmitglieder
Zusammenfassung
In den vorangegangenen Kapiteln wurde ausführlich über Haftung und Haftungsrisiken für Aufsichtsratsmitglieder sowie deren Ursachen berichtet. Unabhängig von einer vermehrten Inanspruchnahme der Aufsichtsräte sieht § 147 Abs. 1 AktG, der auch für sonstige Gesellschaften Geltung haben dürfte, zwingend vor, dass Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen Mitglieder des Aufsichtsrates geltend gemacht werden müssen, wenn die Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit dies beschließt.
Peter Fissenewert
Backmatter
Metadaten
Titel
Der Aufsichtsrat im System der Corporate Governance
herausgegeben von
Jens Grundei
Peter Zaumseil
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Gabler Verlag
Electronic ISBN
978-3-8349-7064-0
Print ISBN
978-3-8349-3192-4
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-7064-0

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