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24.02.2015 | Energie | Schwerpunkt | Online-Artikel

Anreize für ein energiewendetaugliches Stromnetz

verfasst von: Sabine Voith

2 Min. Lesedauer

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Die Bundesnetzagentur hat die Anreizregulierung evaluiert. Die Ergebnisse liegen nun als Bericht dem Bundeswirtschaftsministerium vor. Er enthält Empfehlungen und vier Modelle für ein künftiges System zur Anreizregulierung.

Der Bericht, den die Bundesnetzagentur dem Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt hat, zeigt auf, wie sich das Investitionsverhaltens der Netzbetreiber entwickelt hat. Es müssen laut Evaluierungsbericht Maßnahmen getroffen werden, um Investitionshemmnisse zu vermeiden. Es werden Vorschläge gemacht, wie der Regulierungsrahmen angepasst werden muss, um die Anreizregulierung energiewendetauglich zu halten. Daneben werden Empfehlungen zur Verbesserung gegeben.

Investitionen fördern

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Die Energiewende gibt den Kurs vor: In den kommenden Jahren besteht in den Stromverteilernetzen ein erheblicher Aus- und Umstrukturierungsbedarf für die netzseitige Integration von Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien. Die Anreizregulierung hat sich bereits positiv ausgewirkt. Eine Weiterentwicklung der Anreizregulierung ist dennoch wichtig für ein erfolgreiches Gelingen der Energiewende, so ein Fazit des Berichts.

Das künftige System zur Anreizregulierung soll folgende Punkte umfassen:

  • Die Investitionsfähigkeit der Netzbetreiber soll langfristig gewährleistet sein, damit die notwendigen energiewendebedingten Investitionen finanziert werden können.
  • Effizienzanreize sollen so wirken, dass Kosten auf ein notwendiges Maß beschränkt bleiben, Potenziale zur Reduktion von Netzausbau gehoben werden und die Akzeptanz für die Energiewende erhalten bleibt.
  • Anreize sollen das System so ausbalancieren, dass Netzbetreiber bei der Erfüllung ihrer Versorgungsaufgabe auch langfristig wirkende Innovationspotenziale verwirklichen.

Wer in Übertragungs- und Verteilernetze investieren sollte und wo die Risiken liegen, dies erläutert der Springer-Autor Johannes Kindler im Buchkapitel "Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen für Infrastruktur aus der Investorenperspektive – Energiewende hü und hot(t): Wo man trotzdem investieren kann" unter Punkt 4.6 und 4.7.

Reform bis Jahresende abgeschlossen

Die Anreizregulierung wurde 2009 im Zuge der Liberalisierung des Strommarkts eingeführt. Der aktuelle Evaluierungsprozess wurde im November 2013 gestartet. Eigene Daten der Netzagentur und die Angaben von rund 200 Netzbetreibern wurden wissenschaftlich untersucht und ergaben einen 481-Seiten starken Bericht. In diesem zeigt die Bundesnetzagentur nun den Ist-Zustand und Handlungsoptionen für verschiedene Themen auf wie Instrumente zur Steigerung der Innovationstätigkeit oder Versorgungsqualität. Außerdem hat sie vier Modelle erarbeitet, die nun zur Diskussion stehen. Das Bundeswirtschaftsministerium analysiert den Bericht und die Empfehlungen. Anschließend wird der Rechtsrahmen entsprechend angepasst. Ziel ist, die Reform des Anreizregulierungssystems bis Ende des Jahres abzuschließen.

Auf die Probleme, die das Anreizregulierungssystem aufweist und welche Anpassungen im laufenden Evaluierungsprozess sinnvoll sind, darauf gehen Klaas Korte und Erik Gawel im Zeitschriftenartikel "Stromnetzinvestitionen und Anreizregulierung — Problemfelder und Lösungsansätze", erschienen in Ausgabe 02/2015 in der Fachzeitschrift Wirtschaftsdienst, ein.

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