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19.03.2024 | Bankenaufsicht | Nachricht | Nachrichten

Bafin verhängt Geldbuße gegen Deutsche Bank

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

1 Min. Lesedauer

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Die Deutsche Bank muss eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro bezahlen. "Falsche Angaben zu einem schwerwiegenden kundenrelevanten IT-Sicherheitsvorfall" haben die Aufsichtsbehörde Bafin zu diesem Schritt veranlasst.

Finanzdienstleister sind dazu verpflichten der Finanzaufsicht Bafin unverzüglich schwerwiegende Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle bei ihren Zahlungsdiensten zu melden. Dieser Vorgabe ist die Deutsche Bank offenbar nicht nachgekommen und muss nun eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Die Bafin spricht in einer aktuellen Mitteilung "von einem schwerwiegenden kundenrelevanten IT-Sicherheitsvorfall im Zahlungsverkehr" aus dem Jahr 2023. Zu diesem habe das Institut falsche und deutlich verspätete Informationen geliefert.

Meldung binnen 24 Stunden verpflichtend

Bemerkt eine Bank ein entsprechendes Problem, muss sie dieses spätestens nach 24 Stunden als schwerwiegend oder nicht schwerwiegend einstufen. "Liegen bereits alle erforderlichen Informationen vor, muss es den Vorfall unverzüglich einstufen", so die Bafin. Handelt es sich um einen schwerwiegenden Betriebs- oder Sicherheitsvorfall, muss der Zahlungsdienstleister innerhalb von vier Stunden eine Erstmeldung über das MVP-Portal absetzen. Dies ist eine von der BaFin zur Verfügung gestellte Melde- und Veröffentlichungsplattform. 

Wird ein Vorfall rückwirkend als schwerwiegend eingestuft, muss das Unternehmen unmittelbar nach dieser Änderung eine Erstmeldung an die Behörde übermitteln.

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