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2015 | Book

Rechtshandbuch Social Media

Editors: Gerrit Hornung, Ralf Müller-Terpitz

Publisher: Springer Berlin Heidelberg

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About this book

Mit der Entwicklung des Internets zum Web 2.0 sind Social Media aus unserem privaten wie beruflichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Dienste wie Facebook, Google+, YouTube, Twitter, WhatsApp oder Plattformen für Bewertungen und Blogs haben erhebliche praktische Bedeutung erlangt und werfen zahlreiche, oft ungeklärte oder im Fluss befindliche Rechtsfragen auf. Das vorliegende Werk schließt insoweit eine Lücke: In zehn Einzelbeiträgen geht es mit wissenschaftlichem Anspruch bei gleichzeitiger Praxisorientierung systematisch auf solche Rechtsfragen ein, die mit der Nutzung sozialer Netzwerke zusammenhängen. In Bezug auf klassische Rechtsgebiete (Schuldrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Persönlichkeitsschutz) über neuere Rechtsbereiche (Datenschutz, EGovernment) bis hin zum spezifischen Medien- und Internetrecht sowie zur Kommunikationswissenschaft wird das Phänomen Social Media ganzheitlich erfasst.

Table of Contents

Frontmatter
1. Einführung in das Rechtshandbuch
Zusammenfassung
Mit dem Rechtshandbuch Social Media liegt nun erstmals eine umfassende rechtliche Abhandlung mit wissenschaftlichem Anspruch zu sozialen Medien vor. Im ersten Kapitel führen die Herausgeber in das Phänomen der Social Media und die mit ihnen verbunden Rechtsfragen ein. Dabei geben sie zugleich einen Überblick über den Inhalt des Rechtshandbuchs und dessen Konzept.
Gerrit Hornung, Ralf Müller-Terpitz
2. Das Phänomen der Sozialen Medien
Zusammenfassung
Soziale Medien beschreiben zunächst den schlichten Umstand, dass das Internet immer weiter in die Gesellschaft hineinwächst. Ähnelten die Angebote der ersten Generation des Internets noch stark der Kommunikationsstruktur der traditionellen Massenmedien, entwickelten sich in der vergangenen Dekade unzählige Kanäle, Dienste und Plattformen, die den Netzwerkcharakter des Internets zur Anregung, Entwicklung und Stabilisierung sozialer Beziehungen nutzen. Internetauftritte werden dabei so gestaltet, dass ihre Gestalt von den Partizipationsmöglichkeiten der Nutzer mitbestimmt wird. „Während der Informationsfluss in klassischen Internetangeboten weitgehend einseitig verläuft, erlaubt das Web 2.0 oder Social Web seinen Nutzern eine aktive Beteiligung mit geringen Einstiegshürden“. Kommunikationstheoretisch betrachtet bestehen Soziale Medien aus den in unterschiedlichen Kombinationen verknüpften formalen Kategorien Kommunikation (der Verständigung dienender inhaltlicher Bedeutungsprozess, Interaktion (formaler Akt des In-Beziehung-Treten zwischen Nutzern, Partizipation (Teilhabe, die aus Initiation und Reaktion besteht) und Kollaboration (mit dem Zweck sozialer Sinnstiftung).
Ralf Hohlfeld, Alexander Godulla
3. Vertragliche Aspekte der Social Media
Zusammenfassung
Der Beitrag befasst sich mit den vertragsrechtlichen Grundlagen und Problemstellungen, die sich aus der Nutzung von Social-Media-Verträgen. Schwierigkeiten bereitet dabei bereits die vertragsrechtliche Einordnung des Social-Media-Vertrages (insbesondere die Frage, ob es sich um entgeltliche oder unentgeltliche Verträge handelt), wie auch die frage, welches Recht bei den häufig aus dem Ausland stammenden Angeboten zur Anwendung berufen sein soll. Einen großen Themenkomplex bilden die in den Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke häufig vorkommenden Klauseln (insbesondere Rechteeinräumung, datenschutzrechtliche Einwilligung, Datennutzung für Werbung, Kündigung und Haftung), die auf ihre Vereinbarkeit mit deutschem AGB- und datenschutzrecht hin überprüft werden. Besondere Herausforderungen bieten Regelungen für den Fall des Ablebens des Nutzers, die eine geordnete Nachfolge des Nutzers ermöglichen sollen. Rechtliche Schwierigkeiten bereitet außerdem die Wirksamkeit von Social-Media-Verträgen, da ein beachtlicher Teil der Nutzer sozialer Medien minderjährig und damit nicht voll geschäftsfähig ist.
Peter Bräutigam, Bernhard von Sonnleithner
4. Datenschutzrechtliche Aspekte der Social Media
Zusammenfassung
Social Media-Anwendungen basieren auf der Verwendung personenbezogener Daten und müssen deshalb die entsprechenden datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten. Da diese vielfach noch aus der Zeit vor der Entwicklung des Internets stammen, führt dies in schwierige Probleme des anwendbaren Rechts, der Verantwortlichkeit von Anbietern und Nutzern und der Zulässigkeit des Datenumgangs. Überdies sind spezifische Einzelfragen wie der Schutz von Minderjährigen, eine datenschutzfreundliche Gestaltung und die Rechtsfolgen bei Kündigung oder Tod des Nutzers bislang nur in Ansätzen gelöst.
Gerrit Hornung
5. Haftungsrechtliche Probleme der Social Media
Zusammenfassung
Soziale Netzwerke werfen aufgrund ihres multipolaren Verhältnisses der Beteiligten untereinander, aber auch gegenüber Dritten etliche haftungsrechtliche Fragen auf. Die meisten Nutzer kommen in den Genuß von Haftungsprivilegierungen, wenn sie fremde Beiträge auf ihren Seiten aufführen, ebenso wie der soziale Netzwerkbetreiber. Allerdings können sich sowohl aus vertrags- wie auch aus deliktsrechtlicher Perspektive etliche Haftungsrisiken auch für normale Teilnehmer stellen. Insbesondere das Teilen von rechtswidrigen Inhalten einschließlich von nicht lizenzierten urheberrechtlich geschützten Inhalten kann eine Quelle für Haftungsrisiken darstellen.
Gerald Spindler
6. Persönlichkeitsrechtliche Aspekte der Social Media
Zusammenfassung
Social-Media-Plattformen wie Facebook, Google+, YouTube etc. eignen sich im besonderen Maße, Inhalte mit persönlichkeitsbeeinträchtigender Wirkung zu verbreiten. Vor diesem Hintergrund analysiert der Beitrag die Herleitung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, seinen Inhalt und typische Beeinträchtigungsformen im Rahmen von Social Media. Der Beitrag beleuchtet die Schranken und „Schranken-Schranken“ des allgemeinen Persönlichkeitsrechts wie etwa die Kommunikationsfreiheiten Dritter und geht dabei auf die Besonderheiten des Phänomens Social Media ein.
Ralf Müller-Terpitz
7. Strafrechtliche Aspekte der Social Media
Zusammenfassung
Der Abschnitt analysiert klassische Kriminalitätsphänomene im Bereich des IT-Strafrechts ebenso wie die meist unbewussten strafrechtlichen Risiken einer Teilnahme an sozialen Netzwerken. Das Internet und vor allem die Spezifika sozialer Netzwerke fördern die Begehung diverser Straftaten auf sehr vielfältige Art und Weise. Grund hierfür ist in erster Linie die schnelle und einfache Zugänglichkeit der Netzwerke für jedermann. Hinzu kommen eine scheinbare Anonymisierung tatbestandsrelevanter Verhaltensweisen und eine fehleingeschätzte, vermeintliche „Heimlichkeit“ der Aktivitäten. Meist geht es dabei um kriminelle Erscheinungsformen im zwischenmenschlichen Bereich: Beleidigungen, Verletzungen des Lebens- und Geheimbereichs im Allgemeinen und des Rechts am eigenen Bild im Speziellen. Urheber- und sonstige Schutzrechtsverletzungen spielen ebenso eine wichtige Rolle wie verbotene Darstellungen und „Schriften“ (etwa bestimmte Arten und Formen von Gewalt und Pornographie). Da die Begehungsformen häufig und in erheblichem Maße Persönlichkeitsrechte von Mitmenschen betreffen, entwickelt sich strafrechtlich relevantes Verhalten in sozialen Netzwerken zunehmend zum Störfaktor für das Zusammenleben in einer Informationsgesellschaft. Internationale Rechtsquellen zur strafrechtlichen „Bekämpfung“ dieser Phänomene werden ebenso dargestellt wie die einzelnen Tatbestände selbst (mit einer Auswertung der einschlägigen Rechtsprechung). Nicht übersehen werden darf dabei, dass soziale Netzwerke jenseits ihres Gefahrenpotentials auch zur Prävention und Aufklärung von Straftaten beitragen können, weil die mit ihnen verbundenen Such- und Kontrollfunktionen für die Strafverfolgungsbehörden ermittlungstechnische Verbesserungen und Fortschritte bieten.
Robert Esser
8. Arbeitsrechtliche Aspekte der Social Media
Zusammenfassung
Eine Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich persönlich und unter seinem Namen an sozialen Netzwerken zu beteiligen, tangiert regelmäßig dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht und sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Daher kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer im Regelfall nicht verlangen, dass sich dieser in sozialen Netzwerken im eigenen Namen anmeldet und dort für das Unternehmen kommuniziert. Vielmehr würde er mit einer dahingehenden Weisung sein Direktionsrecht nach § 106 GewO überschreiten.
Frank Bayreuther
9. Medien- und internetrechtliche Anforderungen an Social Media
Zusammenfassung
Die medien- und internetrechtlichen Vorgaben für Social Media sind durch zahlreiche schwierige Kategorisierungen im Verfassungs- wie im einfachen Recht geprägt, die dadurch entstehen, dass das Internet ein hohes Maß an Interaktivität zwischen Sender und Empfänger erlaubt. Auf beiden Ebenen – dem GG und dem einfachen Recht – ist eine zentrale Frage, ob diese Internet-Anwendungen als „Rundfunk“ zu qualifizieren sind. Während dies verfassungsrechtlich noch bejaht werden kann, ist die Antwort im einfachen Recht ein „Nein“ mit vielen Binnendifferenzierungen, welche die Rechtsanwendung nicht einfach machen. Im neunten Kapitel werden insoweit die Vorgaben aus GG, RStV, TMG und JMStV erläutert und verfassungsrechtlich wie rechtspolitisch bewertet. Dabei wird auch ein Blick auf das Online-Engagement der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geworfen.
Hannes Beyerbach
10. Einsatz von Social Media durch die öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
An die öffentliche Verwaltung wird zunehmend die Erwartung formuliert, sie solle auch in den sozialen Medien präsent sein. Angesichts der Rechtsbindung hat sie einerseits den allgemeinen Rechtsrahmen, der für jede Social-Media-Aktivität Geltung beansprucht, zu beachten. Andererseits existieren aber besondere Vorgaben für die behördliche Nutzung oder durch Mitarbeiter der Verwaltung. Vor allem die datenschutzrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes von Facebook-Fanseiten zu unterschiedlichen Nutzungszwecken bleibt, auch nach einem Urteil des OVG Schleswig, umstritten.
Sönke E. Schulz
Backmatter
Metadata
Title
Rechtshandbuch Social Media
Editors
Gerrit Hornung
Ralf Müller-Terpitz
Copyright Year
2015
Publisher
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-38192-8
Print ISBN
978-3-642-38191-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-38192-8