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28.04.2015 | Automobil + Motoren | Nachricht | Online-Artikel

EU-Parlament beschließt E-Call

verfasst von: Christiane Brünglinghaus

3:30 Min. Lesedauer

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Das Europäische Parlament hat heute eine Verordnung zum Einbau von E-Call-Systemen in Pkw und leichte Nutzfahrzeuge beschlossen. Danach sollen alle neuen Fahrzeugtypen in der Europäischen Union ab Frühling 2018 mit den automatischen Notrufsystemen ausgestattet werden.

Notrufgeräte, die Rettungsdienste bei Autounfällen automatisch benachrichtigen, müssen bis zum 31. März 2018 in allen neuen Modellen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen installiert sein, so ein Gesetzentwurf, den das Parlament am Dienstag, 28. April 2014, angenommen hat. Im vergangenen Jahr kamen bei Verkehrsunfällen 25.700 Menschen ums Leben. Mit dem E-Call-Notrufsystem könnte die Zahl der Unfalltoten um 10 Prozent pro Jahr verringert werden, so das Europäische Parlament.

E-Call nutzt einheitliche Notrufnummer 112

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"Der EU-weite Einsatz des bordeigenen E-Call-Notrufsystems, das die einheitliche Notrufnummer 112 nutzt, wird dazu beitragen, die Verkehrssicherheit in allen 28 Mitgliedstaaten zu verbessern. Das Europäische Parlament hat wiederholt betont, dass die Verringerung der Todesfälle sowie der Schwere der Verletzungen im Straßenverkehr eine Priorität ist. E-Call, als öffentliche Dienstleistung, kostenlos für alle Bürger und unabhängig von der Art des Fahrzeugs oder dessen Kaufpreis, wird zu diesem gemeinsamen Ziel beitragen", sagte die Berichterstatterin Olga Sehnalová (S&D, CZ).

Das bordeigene E-Call-Notrufsystem nutzt die einheitliche europäische Notrufnummer 112, um die Rettungsdienste automatisch zu schweren Verkehrsunfällen zu lotsen. So können diese ohne Verzögerungen über Art und Umfang der Rettung entscheiden, was ihnen hilft, schneller vor Ort zu sein, die Zahl der Todesopfer wie auch die Schwere der Verletzungen zu verringern und die Kosten zu reduzieren, die aufgrund von unfallbedingten Staus entstehen.

Wissmann: E-Call-Verordnung ist kundenfreundlich

Matthias Wissmann, Präsident des Verbandes der Automobilindustrie (VDA), begrüßt die E-Call-Verordnung: "E-Call kann bei Unfällen die Rettungszeiten verkürzen und leistet damit einen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit. Entscheidend dabei ist, dass parallel zum Einbau in die Fahrzeuge auch die Rettungsleitstellen ausgerüstet und für E-Call vorbereitet werden. Das ist in dem nun vorgesehen Zeitplan berücksichtigt." Für die Kunden besonders erfreulich sei laut Wissmann, dass alternativ zu E-Call, der die Notrufnummer 112 anwählt, auch die von den Herstellern angebotenen privaten Notrufsysteme weiterhin genutzt werden könnten.

Auch der ADAC befürwortet die vom Europäischen Parlament verabschiedete E-Call-Typgenehmigungs-Verordnung. Die EU-Kommission habe nunmehr "das Mandat, ein Gesetz vorzubereiten, das eine standardisierte, sichere und diskriminierungsfrei zugängliche Schnittstelle für den Austausch von Fahrzeugdaten schafft", so der Automobilclub.

Datenschutzklausel verschärft

In der Vergangenheit wurde im Zuge der E-Call-Einführung auch immer wieder das Thema Datenschutz diskutiert. Daten könnten missbraucht, Fahrzeuge extern überwacht oder ein Datenmonopol für Autohersteller entstehen, lauteten vielfach geäußerte Befürchtungen.

Die Abgeordneten haben nun die Datenschutzklausel im Gesetzentwurf verschärft, um zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge nicht aufgrund der E-Call-Technologie ständig verfolgbar sind, bevor ein Unfall passiert. Die vom System bei einem Unfall abgesetzten Daten dürfen nur Informationen zum Fahrzeugtyp, zum Kraftstoff, zum Unfallzeitpunkt, zur Fahrzeugposition und zur Anzahl der Insassen enthalten.

Nach den neuen Regeln dürfen die von den Notdiensten und ihren Dienstleistungspartnern gesammelten Daten ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung der betroffenen Person nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Hersteller müssen gewährleisten, dass die E-Call-Technologie die vollständige und dauerhafte Löschung aller gesammelten Daten erlaubt, so das Europäische Parlament.

E-Call in Autos ab Frühling 2018

Alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen müssen bis zum 31. März 2018 mit dem E-Call-System ausgestattet sein. Die Abgeordneten konnten durchsetzen, dass die EU-Kommission in den auf dieses Datum folgenden drei Jahren bewerten muss, ob das System auch in anderen Fahrzeugen wie zum Beispiel Bussen oder Lastkraftwagen eingebaut werden muss.

Die neuen Vorschriften enthalten Verpflichtungen für Autohersteller. Die davon getrennten Regeln zur dazugehörigen E-Call-Infrastruktur, die die Mitgliedstaaten bis zum 1. Oktober 2017 einrichten müssen, sind Ende Juni 2014 in Kraft getreten.

Nächster Schritt

Mit der Abstimmung im Parlament ist das Verfahren beendet. Die Verordnung wird am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten.

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