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22.06.2015 | Bilanz | Schwerpunkt | Online-Artikel

Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen veröffentlicht

verfasst von: Sylvia Meier

1 Min. Lesedauer

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Wie häufig ein Unternehmen Besuch von der Betriebsprüfung bekommt, hängt auch von der Größenklasse ab. Ab 1. Januar 2016 gelten neue Abgrenzungsmerkmale.

Das Bundesfinanzministerium hat veröffentlicht, welche Abgrenzungsmerkmale ab 2016 für die Einteilung eines Unternehmens in Größenklassen für Betriebsprüfungen gelten. Wozu dienen diese Größenklassen?

Die Springer-Autoren Marcus Klopfer und Rainer Buck beschreiben in ihrem Buch "Betriebsprüfung" (Seite 86): "Da die Auswahl der Prüfungsbetriebe und der zeitliche Umfang einer Außenprüfung gesetzlich nicht geregelt sind, hat die Verwaltung ihr weites Ermessen durch Einordnung der Betriebe in Größenklassen eingeengt."

Lückenlose Prüfung oder stichprobenartig?

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Mit dieser Verwaltungsanweisung haben Finanzämter - aber eben auch Betriebe - einen Anhaltspunkt, wie oft mit einer Außenprüfung zu rechnen ist. Eine wichtige Information, denn eine Prüfung bringt Aufwand und das Risiko einer Steuernachzahlung mit sich.

Vereinfacht gesagt: Je größer ein Unternehmen ist, desto öfters klopft der Finanzbeamte an die Tür. Und entsprechend genau wird geprüft. Ein Großbetrieb wird beispielsweise laut Aussage der Betriebsprüfungsstatistik für 2013 nahezu lückenlos geprüft. Andere Betriebe werden nach Risikogesichtspunkten gezielt geprüft. Die Einteilung der Betriebe in Größenklassen ist also von großer Bedeutung. Denn so weiß auch ein Unternehmen, mit wievielen Betriebsprüfungen zu rechnen ist. Ab 2016 gilt:

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