2015 | OriginalPaper | Buchkapitel
Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
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Im Rahmen des
subjektiven Nettoprinzips
ist in bestimmten Fällen die Einkommensverwendung, d.h. private Aufwendungen, (in Grenzen) zu berücksichtigen. Dies geschieht mittels des Abzugs von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vom Gesamtbetrag der Einkünfte. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind also von den Abzugsverboten des § 12 EStG ausgenommen.