2018 | OriginalPaper | Buchkapitel
§ 21 Beitragsrückerstattungen
verfasst von : Ingrid von Rönn, Petra Behnisch, Daniel Troost, Arne Schnitger
Erschienen in: Kommentar Körperschaftsteuer KStG
Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden
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(1) Beitragsrückerstattungen, die für das selbst abgeschlossene Geschäft auf Grund des Jahresergebnisses oder des versicherungstechnischen Überschusses gewährt werden, sind abziehbar.