2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
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Das Investmentgeschäft ist in Deutschland Teil des allgemeinen Bankgeschäfts. Das Geschäft wird von Kapitalanlagesellschaften (KAG) getätigt, das nach der gesetzlichen Konzeption des zurzeit geltenden Investmentgesetzes (InvG) Investmentfonds (d.h. im traditionellen Sinne um offene Investmentfonds) als Gegenstand hat. Neben den klassischen Investmentfonds erlaubt das Gesetz auch die Gründung und Verwaltung der Vermögensgegenstände durch eine sog. Investmentaktiengesellschaft. Die Initiatoren (oftmals auch Promotoren genannt) der Investmentfonds sind neben der klassischen Klientel (in- und ausländische Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen sowie Versicherungen mit deren jeweiligen angeschlossenen KAG) auch immer mehr sonstige Wirtschaftsunternehmen, Investmentbanken und Wertpapierfirmen, Finanzdienstleister aus In- und Ausland zu beobachten.