2013 | OriginalPaper | Buchkapitel
ArbeitnehmerInnenschutz und Sicherheit
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ArbeitnehmerInnenschutz (Arbeitsschutz) bedeutet, auch nach der Definition aus Lexika, die Gesamtheit aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dem Schutze des Arbeitnehmers unter Vorgabe von Maßnahmen des Arbeitgebers, die dieser einzuhalten hat, dient. Diese Vorschriften müssen regelmäßig durch öffentliche Stellen (in Deutschland: Gewerbeaufsichtsämter; in Österreich: Arbeitsinspektorate; in der Schweiz: Fabrikinspektion) überwacht und deren Einhaltung z. B. durch Strafandrohungen sichergestellt werden.