2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Artenschutzrecht in der vorhabenbezogenen Fachplanung
Erschienen in: Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren
Verlag: Springer Berlin Heidelberg
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Nachdem seine Relevanz für die Zulassung von Infrastruktur- und sonstigen Großvorhaben erkannt war, erscheint das dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten geltende Recht zwischenzeitlich nicht mehr bloß als bislang „unerkanntes Planungshindernis“.
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Stattdessen pflegt in diesem Zusammenhang neuerdings gern von Behinderungen der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung gesprochen zu werden. Während der ehemalige Bundesverkehrsminister Stolpe den Feldhamster (
Cricetus cricetus
) für die Verzögerung von Infrastrukturvorhaben verantwortlich machte, beschwören am Neubau von Autobahnen interessierte Politiker gern die „Macht der Molche“ oder verlangen die Beseitigung brütender Kraniche (
Grus grus
), wenn sie den Ausbau eines Regionalflugplatzes behindern. Mögen solche öffentlich getätigten Äußerungen auch der Sache schwerlich angemessen sein, zeugen sie doch zumindest davon, dass den unter artenschutzrechtlichem Blickwinkel zu stellenden Anforderungen in Ansehung fachplanerischer Vorhaben ein nicht zu unterschätzendes Problempotenzial eignet.