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2018 | OriginalPaper | Buchkapitel

Aufsichtsratskommunikation

Textsorten und Kommunikationschancen

verfasst von : Jan Flegelskamp

Erschienen in: Handbuch Sprache in den Public Relations

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Aufsichtsratskommunikation ist ein Teilbereich der Investor bzw. Public Relations von Unternehmen und Organisationen, die über das Unternehmensorgan Aufsichtsrat verfügen. Zu ihr zählen alle Kommunikationsprozesse und -aktivitäten, die von Aufsichtsratsmitgliedern oder dem gesamten Gremium bzw. ihren Beauftragten im Sinne der Integrierten Kommunikation initiiert werden, um bestimmte Anspruchsgruppen zu informieren bzw. zu beeinflussen und damit den Unternehmenserfolg und Erfolgspotenziale zu erhöhen. Aufsichtsräte zeichnen sich im Allgemeinen – und aus Sicht der Öffentlichkeit – durch unternehmerische Kompetenz, Professionalität, Unabhängigkeit und Werteorientierung aus, so das Idealbild, welches durch erfolgreiche Aufsichtsratskommunikation aufgebaut und gestärkt werden kann. Dieser Beitrag erläutert, welche Anlässe der Muss- und Kann-Kommunikation im Sinne einer ganzheitlichen Unternehmenskommunikation von Aufsichtsräten genutzt werden können, um potenzielle Kommunikationschancen nicht verstreichen zu lassen und welche Texte sich daraus ergeben.

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Fußnoten
1
Zumeist ist diese Gesellschaftsform die Aktiengesellschaft (AG), es können aber auch Anteile von Kommanditgesellschaften (KG) als KGaA, Kommanditgesellschaft auf Aktien, oder der europäischen Aktiengesellschaftsform SE an der Börse in Frankfurt a. M. gehandelt werden.
 
2
Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist laut Gabler Wirtschaftslexikon „ein Regelwerk für börsennotierte Gesellschaften, welches durch eine Regierungskommission des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) erarbeitet wurde und die Förderung einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung zum Ziel hat“ (Lin-Hi 2017).
 
3
Das Gabler-Wirtschaftslexikon definiert diese Kommunikationspflicht: „Die Ad-hoc-Publizität gehört zu den wichtigsten Veröffentlichungspflichten für Wertpapieremittenten. Sie ist im Wertpapierhandelsgesetz (§ 15 WpHG) geregelt. Emittenten, die an einer inländischen Börse zum Handel zugelassen sind, sind gesetzlich verpflichtet, kursrelevante Tatsachen unverzüglich öffentlich zu machen“ (Reisewitz 2017).
 
5
Das Interview ist in der Ausgabe vom 24.05.2013 des Handelsblatts erschienen. Auszüge finden sich auf der Internetseite des Handelsblatts: http://​www.​handelsblatt.​com/​unternehmen/​management/​koepfe/​gruender-der-drogeriekette-dm-goetz-werner-sieht-kein-ende-des-wachstums/​8248792.​html. Zugegriffen am 18.03.2017.
 
Literatur
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Metadaten
Titel
Aufsichtsratskommunikation
verfasst von
Jan Flegelskamp
Copyright-Jahr
2018
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-15745-6_23