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2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

Automatisiertes und autonomes Fahren – wer haftet?

verfasst von : Christian Huber

Erschienen in: Handbuch Industrie 4.0: Recht, Technik, Gesellschaft

Verlag: Springer Berlin Heidelberg

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Zusammenfassung

Betrachten lässt sich ein Übergang von der Kutsche mit Pferd zur Kutsche ohne Pferd, dem Auto; und sodann – im übertragenen Sinn – von der Kutsche ohne Pferd zur Kutsche ohne Kutscher, dem autonomen Fahrzeug. Diese Entwicklung verändert die Risiken der Beförderung: Ehemals kam es zu einem Unfall, wenn Pferd und/oder Kutscher versagten; im derzeitigen Straßenverkehr sind mehr als 88 % der Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen des Lenkers zurückzuführen (Schrader 2018, S. 314, 318 FN 53, 58). Wird es dann, wenn am Ende der Entwicklung das System die Herrschaft übernimmt, keine Verkehrsunfälle mehr geben? (Borges 2018, S. 977 Fn. 3) Anders als Menschen unterlaufen Systemen keine Flüchtigkeitsfehler und ihre Leistung ist auch nicht von der Tagesverfassung abhängig. Immerhin verursachen diese Unfälle pro Jahr volkswirtschaftliche Kosten von ca. 30 Mrd. € (Lutz 2015, S. 119). Sollte die weitgehende Vermeidung von Kfz-Unfällen auch erst in der Zukunft realisierbar sein, ist es bis dahin aber noch ein weiter Weg. Gedämpft wird solcher Optimismus freilich durch die Erkenntnis, dass mit zunehmender Komplexität eines Systems auch dessen Fehleranfälligkeit steigt (Gomille 2016, S. 76; ähnlich Stadler 2018, S. 71: Risiken bleiben bestehen).

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Fußnoten
1
Die Begriffe Lenker, Fahrer bzw Fahrzeugführer werden in der Folge synonym verwendet.
 
2
Lutz 2015, S. 119, 120: 86 % bzw 90 %, 9 % auf umweltbedingte Ursachen und 1 % auf technisches Versagen bzw Wartungsmängel, die innerhalb dieses 1 % dominieren; ähnlich Koch 2018, S. 901, 902.
 
3
Borges: Bei vollständiger Einführung autonomer Kfz drastische Verringerung der Verkehrsunfallzahlen um 90 %.
 
4
Lutz 2015, S. 119 mit dem zusätzlichen Hinweis, dass Systeme auch nicht ermüden; das Phänomen der Materialermüdung ist freilich durchaus bekannt.
 
5
Meyer-Seitz, mit dem Hinweis, dass die Haftungsbegrenzung bei Serienfehlern bei Kfz-Unfällen zu einer erheblichen Unterdeckung der Ansprüche der Geschädigten führt.
 
6
AA Gomille 2016, S. 76, 82; Greger 2018, S. 1, 4: Kürzung wegen der dem Halter zuzurechnenden Betriebsgefahr; noch restriktiver Lutz 2015, S. 119, 121: Umfangreiche Haftungsverlagerung zugunsten des Halters und zu Lasten des Herstellers kaum zu rechtfertigen.
 
7
Weitergehend Meyer-Seitz 2018, S. 59, 62: Nebentätigkeiten erlaubt, sofern sie die Wahrnehmung vom Verkehrsgeschehen nicht völlig ausschließen.
 
8
BR-Drs 69/17, 8. Kritisch Berndt 2017, S. 121, 125 f. 127; Schrader 2018, S. 314; Greger 2018, S. 1, 2: „schwer verständliche, systemwidrige Erhöhung der Haftungshöchstgrenze“. AA Armbrüster, 2017, 83 mit dem Argument, dass der Lenker in manchen Konstellationen als zusätzlicher – betraglich unbeschränkt – Haftender wegfalle. In der Praxis dürfte dessen Haftung aber kaum jemals eine Rolle spielen.
 
9
So auch König 2017, S. 249, 251: Festhalten am Haftungssystem, das sich für das Verkehrsunfallrecht im Allgemeinen bewährt hat; ebenso Meyer-Seitz 2018, S. 59, 69; aA Jungbluth 2018, S. 31, 36: Festhalten allein an der Halterhaftung im Hinblick auf effektiven Opferschutz unzureichend.
 
Literatur
Zurück zum Zitat Armbrüster C (2017) Automatisiertes Fahren – Paradigmenwechsel im Straßenverkehrsrecht. ZRP 83 Armbrüster C (2017) Automatisiertes Fahren – Paradigmenwechsel im Straßenverkehrsrecht. ZRP 83
Zurück zum Zitat Berndt S (2017) Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – ein Überblick. SVR 121 Berndt S (2017) Der Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes – ein Überblick. SVR 121
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Zurück zum Zitat Frenz W, Casimir-van den Broeck E (2009) Fahrerassistenzsysteme und Anpassungsbedarf im nationalen Recht – Rechtliche Aspekte des Forschungsprojekts „KONVOI“. DAR 625 Frenz W, Casimir-van den Broeck E (2009) Fahrerassistenzsysteme und Anpassungsbedarf im nationalen Recht – Rechtliche Aspekte des Forschungsprojekts „KONVOI“. DAR 625
Zurück zum Zitat Gomille C (2016) Herstellerhaftung für automatisierte Fahrzeuge. JZ 76 Gomille C (2016) Herstellerhaftung für automatisierte Fahrzeuge. JZ 76
Zurück zum Zitat Greger R (2018) Haftungsfragen beim automatisierten Fahren. NZV 1 Greger R (2018) Haftungsfragen beim automatisierten Fahren. NZV 1
Zurück zum Zitat Huber Ch (2017) Anhebung der Haftungshöchstbeträge bei teilautomatisiertem Fahren in § 12 StVG ohne Anpassung der Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung. NZV, 545–548 Huber Ch (2017) Anhebung der Haftungshöchstbeträge bei teilautomatisiertem Fahren in § 12 StVG ohne Anpassung der Mindestdeckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung. NZV, 545–548
Zurück zum Zitat Jungbluth M (2018) Automatisiertes Fahren. In: Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft (Hrsg) 56. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2018, S 31 Jungbluth M (2018) Automatisiertes Fahren. In: Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaft (Hrsg) 56. Deutscher Verkehrsgerichtstag 2018, S 31
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Zurück zum Zitat Vogt W (2003) Fahrerassistenzsysteme: Neue Technik – Neue Rechtsfragen? NZV 153 Vogt W (2003) Fahrerassistenzsysteme: Neue Technik – Neue Rechtsfragen? NZV 153
Metadaten
Titel
Automatisiertes und autonomes Fahren – wer haftet?
verfasst von
Christian Huber
Copyright-Jahr
2020
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-662-58474-3_36