2003 | OriginalPaper | Buchkapitel
Behandlungsgerechtes Konstruieren
verfasst von : Klaus-Peter Müller
Erschienen in: Praktische Oberflächentechnik
Verlag: Vieweg+Teubner Verlag
Enthalten in: Professional Book Archive
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Die Behandlung in oberflächentechnischen Verfahren und Prozessen erfordert die Einhaltung bestimmter Konstruktionsregeln, ohne deren Einhaltung die Behandlung erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. Bislang haben zu diesem Problem nur die einzelnen Fachverbände Stellung bezogen und teilweise Broschüren [183, 184] mit auf ihre Produktionen zugeschnittenen Regeln herausgegeben. Vergleicht man jedoch diese Regelwerke, so schälen sich allgemein gültige Konstruktionsregeln heraus, die man gelegentlich nur mit Ergänzungen für den Spezialfall versehen muß. Folgende Regeln sollten beachtet werden: I.Die Konstruktion eines Werkstücks soll so ausgelegt sein, daß alle gasförmigen, flüssigen oder festen Behandlungsmedien die Oberfläche ungehindert erreichen und ungehindert wieder verlassen können. Das gilt für die Einwirkung von Gasen beim Nitrieren ebenso wie für die Einwirkung von Pulverlacken beim Auftragen und speziell auch für die Einwirkung flüssiger Medien wie Reinigerlösungen, Beizen oder auch metallischer Schmelzen. Insbesondere bei flüssigen Einwirkungsmedien müssen notfalls Ab- laufbohrungen angebracht werden (Bild21-1).II.Vertiefungen aller Art sollten so angebracht werden, daß sie beim Tauchen in flüssige Medien ohne Bildung von Luftblasen befüllt und ohne Bildung von Rückständen entleert werden können.