1 Einführung
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Wir geben einen Überblick über den rechtlichen Schutz von Datenbankanwendungen: Welche Komponente genießt welchen Schutz?
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Wir stellen die historische Entwicklung des Datenbankherstellerrechts vor. Erst mit diesem Kontext werden manche Eigenheiten dieses Rechts verständlich.
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Wir diskutieren die Auswirkungen des Datenbankherstellerrechts auf die Forschungspraxis, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Professionalisierung im Forschungsdatenmanagement.
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Wir stellen offene (Forschungs‑)Fragen vor, die sich aus dem Datenbankherstellerrecht ergeben, und die sowohl aus der Informatik als auch den Rechtswissenschaften heraus zu betrachten sind.
1.1 Struktur
2 Rechtlicher Schutz von Datenbankanwendungen
2.1 Komponentenweiser Schutz
2.1.1 View
2.1.2 Controller
„Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.“
2.1.3 Model
2.2 Datenbankschema vs. Instanz
2.2.1 Schutz des Schemas
2.2.2 Schutz der Instanz
2.2.3 Schutz einzelner Datensätze
2.3 Rechtsinhaber
2.4 Beispiel
2.5 Vertragliche Regelung
3 Historische Entwicklung
3.1 Europäischer Alleingang
3.2 „Datenbank“ als Schutzgegenstand
3.3 Motivationsgrundlage „Investitionsschutz“
gehen soll. Zudem wird betont, dass diese Investition „in der Bereitstellung von finanziellen Mitteln und/oder im Einsatz von Zeit, Arbeit und Energie bestehen“ kann. Wann eine solche Investition „wesentlich“ ist, lässt die Richtlinie jedoch offen – klargestellt wird allein, dass die bloße Zusammenstellung mehrerer Aufzeichnungen musikalischer Darbietungen auf einer CD dafür nicht genügt.„den Schutz einer Investition in die Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung des Inhalts einer Datenbank“