2010 | OriginalPaper | Buchkapitel
Der Firmenkundenbetreuer als Unternehmenspartner – Anforderung an Qualifikation und Führung
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Mittelständische Unternehmen sind für die deutsche Volkswirtschaft von exponierter Bedeutung. Natürlich existieren diverse Definitionen, welche Unternehmen zum Mittelstand gezählt werden. Fast durchgängig wird die Zugehörigkeit zu dieser Gruppierung jedoch an die Kriterien generierter Jahresumsatz und Mitarbeiterzahl gekoppelt. Der Begriff „Kleine und Mittlere Unternehmen“ (KMU) umfasst Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen. Häufig werden auch die Angehörigen der freien Berufe mit unter die Begrifflichkeit Mittelstand subsumiert. Zieht man nun in Analogie zum Statistischen Bundesamt – das sich hier wiederum an die Empfehlung der Europäischen Kommission anlehnt – die Trennlinie bei Firmen mit unter 50 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 250 Beschäftigen, so hat man hier den Kernfokus des Firmenkundengeschäfts erarbeitet, dem sich insbesondere die Volks- und Raiffeisenbanken originär und traditionell verpflichtet fühlen. Die Gruppe der KMU umfasst in der Bundesrepublik weit über 90 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, beschäftigt 60 % aller Arbeitnehmer und bildet über 80 % aller Lehrlinge aus. Schon Hermann Schulze-Delitzsch sah Mitte des 19. Jahrhunderts im Mittelstand einen unentbehrlichen Träger jeder politischen, sozialen, geistigen und materiellen Entwicklung einer Gesellschaft. Kapitalmangel und fehlende Kreditmöglichkeiten limitierten die Möglichkeiten der damaligen Handwerker und Kleinstgewerbetreibenden. Zur Behebung dieser historischen Kreditklemme entstanden die Vorläufer der heutigen Volks- und Raiffeisenbanken, die Vorschuss-Vereine.