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2014 | OriginalPaper | Buchkapitel

8. Geringfügige Beschäftigungen

verfasst von : Marianne Kiepe

Erschienen in: Personalabrechnung auf den Punkt

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Man spricht von einer geringfügigen Beschäftigung, wenn nur ein geringer Verdienst im Beschäftigungsverhältnis erzielt werden kann oder wenn die Beschäftigung zeitmäßig nur einen geringen Umfang ausmacht. Je nach Art der Geringfügigkeit gibt es dabei Besonderheiten im Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht zu beachten.
Die geringfügig entlohnte Beschäftigung ist eine auf Dauer angelegte Beschäftigung, die zu den geringfügigen Beschäftigungen wegen der Höhe ihres monatlichen Arbeitsentgelts zählt. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze sind dabei unerheblich. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen sind für den Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen versicherungsfrei in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung sowie in der Arbeitslosenversicherung. Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung müssen vom Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung und Rentenversicherung an die Einzugsstelle Knappschaft Bahn-See abgeführt werden.
Eine kurzfristige Beschäftigung gehört zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, wegen ihrer geringen Zeitdauer. Die Höhe des monatlichen Arbeitsentgelts spielt hierbei keine Rolle, solange die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Kurzfristige Beschäftigungen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber versicherungsfrei in der allen Zweigen der Sozialversicherung.
Bei Beschäftigungsverhältnissen, deren monatliches Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze von 450,00 € übersteigt, aber nicht mehr als 850,00 € beträgt, ist in der Sozialversicherung die Gleitzonenregel anzuwenden. Bei Anwendung der Gleitzonenregelung trägt der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zu den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung nach normalen Grundsätzen.
Der Beitragsanteil des Arbeitnehmers fällt aber bis zu einem Arbeitsentgelt von 850,00 € monatlich geringer aus.

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Metadaten
Titel
Geringfügige Beschäftigungen
verfasst von
Marianne Kiepe
Copyright-Jahr
2014
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-00445-3_8