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2012 | OriginalPaper | Buchkapitel

2. Immobilien und der Immobilienmarkt

verfasst von : Christian Gromer

Erschienen in: Die Bewertung von nachhaltigen Immobilien

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

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Zusammenfassung

Bevor nachhaltige Immobilien definiert und deren Treiber analysiert werden können, muss zunächst geklärt werden, was genau unter den Begriffen „Immobilie“ und „Immobilienmarkt“ zu verstehen ist. Hierzu ist in einem ersten Schritt ein klares Begriffsverständnis von Immobilien erforderlich (Kapital 2.1.1). Darauf aufbauend werden die spezifischen Charakteristika des Wirtschaftsgutes Immobilie aufgezeigt, die dieses von anderen Gütern eindeutig abgrenzt (Kapitel 2.1.2). Nachfolgend werden die Besonderheiten des Immobilienmarktes, die maßgeblich aus den Eigenschaften des Gutes Immobilie resultieren, analysiert sowie eine Einordnung des Immobilienmarktes vorgenommen (Kapitel 2.2.1 und 2.2.2).

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Fußnoten
1
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 5.
 
2
Vgl. Baumunk, 2004, S. 17.
 
3
Vgl. Schäfers/Schulte, 1999, S. 26.
 
4
Vgl. Oettle, 2001, S. 15.
 
5
Phyrr, u. a. bezeichnet diesen Ansatz auch als „bricks and motar concept“. Pyhrr u. a., 1989, S. 3.
 
6
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 7, Abromeit-Kremser, 1986, S. 28 u. Pyhrr u. a., 1989, S. 3.
 
7
§ 2 Abs. 4 InvG.
 
8
Vgl. Eickmann/Pringer, 1988, S. 71.
 
9
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und soll erforderliche Klarheiten über dringliche Rechtszustände an Grundstücken bringen. Das Grundbuch dient im Wesentlichen zur Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Grundstücken, zur Kenntlichmachung von dinglichen Belastungen sowie zur Festlegung der Rangverhältnisse untereinander. Vgl. Steinforth, 2009, S. 67.
 
10
Grundbuchordnung (GBO) § 3 Abs. 1. „Das Flurstück selbst ist kein Grundstück, sondern lediglich eine vermessungstechnische Einheit. Ein Grundstück kann deshalb aus einem Flurstück oder aber auch aus mehreren Flurstücken bestehen.“ Kreikenbohm, 2005, S. 36 sowie Thiele-Mühlhan, 2006, S. 59f.
 
11
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 10.
 
12
Vgl. Graaskamp, 1992, S. 620 u. Pyhrr u. a., 1989, S. 4.
 
13
Vgl. Bone-Winkel, 1994, S. 23 u. Pyhrr u. a., 1989, S. 4.
 
14
Vgl. Brauer, 2009a, S. 4 u. Schäfers, 1997, S. 14.
 
15
Als Kapitalanlage wird der Prozess der Anlage eines Geldbetrages über eine Periode, d. h. zwischen zwei Zeitpunkten mit dem Ziel der Renditeerzielung bezeichnet. Vgl. Spreemann, 2010, S. 11.
 
16
Vgl. Brunner, 2009a, S. 21, Pyhrr u. a., 1989, S. 4, Schäfers, 1997, S. 14; Bone-Winkel, 1994, S. 23, Abromeit-Kremser, 1986 u. Bevan, 1991S. 115.
 
17
Der Vorteil dieser Investitionsform ist die direkte Kontrolle, die der Besitzer über die Immobilie hat. Mittels dieser Kontrolle besteht die Möglichkeit der aktiven Wertsteuerung und Wertschöpfung, die bei anderen Anlageformen wie beispielsweise Aktien oder Anleihen nicht gegeben ist. Die Nachteile der direkten Immobilienanlage sind eine geringe Flexibilität, hervorgerufen durch eine geringe Marktliquidität des Immobilienmarktes, ein hoher Verwaltungsaufwand und hohe Such-, Bewertungs- und Transaktionskosten. Vgl. Schulte/Holzmann, 2005, S. 37f., Schäfer u. a., 2008 sowie zum Immobilienmarkt Kapitel 2.2, S. 28ff.
 
18
Die indirekte Immobilienanlage ist das Pendant zur direkten Immobilienanlage. Hier kauft der Anleger Anteile einer Gesellschaft, die Immobilien entwickelt, baut und betreibt. Bei einer indirekten Immobilienanlage erwirbt der Investor kein Sachvermögen, sondern eine verbriefte Anlage, die an organisierten Märkten gehandelt wird. Der Investor hat unter Umständen die Möglichkeit, sich bereits mit einem geringen Kapitaleinsatz an Immobilienanlagen zu beteiligen. Allerdings hat der Investor im Gegensatz zur direkten Immobilienanlage eine geringe bzw. keine Kontrolle über die aktive Wertsteuerung und Wertschöpfung. Die Vorteile der indirekten Kapitalanlage sind eine höhere Flexibilität und eine bessere Diversifikation. Des Weiteren haben die Anbieter von indirekten Immobilienanlagen einen geringeren Verwaltungsaufwand pro Objekt und niedrigere Informationskosten. Die hier genannten Vorteile der indirekten Immobilienanlage treffen auf das gesamte Angebot zu, allerdings unterscheiden sich die jeweiligen Ausprägungen der Vorteile nach Immobilienanlage. Vgl. Rehkugler u. a., 2005, S. 6, Schulte/Holzmann, 2005, S. 39, Häggi, 2000, S. 3, Rehkugler/Sotelo, 2009, S. 12 sowie Abschnitt 2.2.3, S. 40ff.
 
19
Vgl. Schäfers, 1997, S. 15, Baetge u. a., 2001, S. 273, Coenenberg u. a., 2009S. 149 sowie § 247 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB).
 
20
Produktionsfaktoren (Inputs) sind Güter, die innerhalb des Produktionsprozesses kombiniert werden, um andere Güter, sogenannte Outputs, herzustellen. Vgl. Corsten/Gössinger, 2009, S. 4.
 
21
Vgl. Busse von Colbe/Laßmann, 1991, S. 76.
 
22
Vgl. Rogall, 2006, S. 36.
 
23
Nach Gutenberg gehören alle bebauten oder unbebauten Betriebs-, Verwaltungs-, Wohn- und Abbaugrundstücken zu den Betriebsmitteln. Ferner bilden nach Gutenberg die Betriebsmittel die technische Voraussetzung der betrieblichen Leistungserstellung. Vgl. Gutenberg, 1983, S. 4.
 
24
Die Bestände der Produktionsfaktoren (Faktorbestände) gehen nicht selbst in die Produktion ein sondern deren Leistungsabgaben. Diese Leistungsabgaben stellen eine „Stromgröße“ dar, während der Produktionsapparat eine Bestandsgröße ist. Vgl. Kühne-Büning, 2005a, S. 7.
 
25
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 11f. u. Gutenberg, 1983, S. 2.
 
26
Vgl. Schäfers, 1997, S.15.
 
27
Vgl. Gondring, 2004, S. 33 und Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 10.
 
28
Vgl. Schulte u. a., 2008, S. 13.
 
29
Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 16.
 
30
Hierbei ist der Begriff Wirtschaftsgut nicht im Terminus des Einkommenssteuerrechts gemeint, sondern vielmehr ähnlich dem volkswirtschaftlichen Güterbegriff als „Gut der Wirtschaft“. Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 5.
 
31
In der Literatur finden die Begriffe Standortgebundenheit und Immobilität synonyme Verwendung. So verwenden Kühne-Büning sowie Brauer den Begriff „Standortgebundenheit“, während Bone-Winkel, u. a. und Loos die Eigenschaft „Immobilität“ nennen. Vgl. Kühne-Büning, 2005a, S. 9, Brauer, 2009a, S. 10, Loos, 2005, S. 11 u. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 16.
 
32
Vgl. die Abschnitttte 2.1.1.1, S. 12 u. 2.1.1.2, S. 12.
 
33
Vgl. Heuer u. a., 1985, S. 41 u. Kühne-Büning, 2005a, S. 10.
 
34
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 16.
 
35
Vgl. Bone-Winkel, 1994, S. 27, Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 17 u. Heuer u. a., 1985, S. 41.
 
36
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 16.
 
37
Vgl. Pfnür/Armonat, 2001, S. 39f.
 
38
Vgl. Heuer/Nordalm, 2001, S. 23f.
 
39
Vgl. beispielsweise Pfnür, 2002, S. 28 u. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 17.
 
40
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 17 u. Brauer, 2009a, S. 11.
 
41
Vgl. Heuer/Nordalm, 2001, S. 23 u. Kühne-Büning, 2005a, S. 13.
 
42
In der Literatur schwanken die Zeitangaben des Entwicklungsprozesses zwischen zwei Jahren bis fünf Jahren. Kühne-Büning und Heuer/Nordalm gehen von einer Dauer von zwei Jahren aus, Del Casino von zwei bis drei Jahren sowie Brauer und Bone-Winkel, u. a. von zwei bis fünf Jahren. Vgl. Kühne-Büning, 2005a, S. 8, Heuer/Nordalm, 2001, S. 25, Del Casino, 1995, S. 921, Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 19 u. Brauer, 2009a, S. 11.
 
43
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 19.
 
44
Vgl. Brauer, 2009a, S. 11.
 
45
Für den Begriff Projektentwicklung existiert weder eine klare definitorische Abgrenzung noch eine rechtliche Grundlage. Allerdings hat die Definition nach Diederichs im deutschsprachigen Raum Verbreitung erlangt: „Durch Projektentwicklungen sind die Faktoren Standort, Projektidee und Kapital so miteinander zu kombinieren, dass einzelwirtschaftlich wettbewerbsfähige, arbeitsplatzschaffende und –sichernde sowie gesamtwirtschaftlich sozial- und umweltverträgliche Immobilienobjekte geschaffen und dauerhaft rentabel genutzt werden können.“ Diederichs, 1994, S. 43. Kritisch wird an der Definition von Bone-Winkel/Gerstner, der statische Ansatz sowie das Fehlen der interdisziplinären Ansätze gesehen. Deshalb definiert Bone-Winkel/Gerstner die Projektentwicklung als „das interdisziplinäre Management von planungs- und baubezogene Wertschöpfungsprozessen im Lebenszyklus der Immobilie. Dazu gehören die Bausteine Akquisition, Nutzungskonzeption und Machbarkeitsanalyse, Baurechtsschaffung, Eigen- und Fremdkapitalbeschaffung, Marketing und Vermietung, Projektmanagement sowie Verwertung der Immobilie.“ Bone-Winkel/Gerstner, 2006, S. 29. Vgl. hierzu auch Isenhöfer, 1999, S. 33, Rottke/Wernecke, 2001c, S, 12, Bone-Winkel u. a., 2008b, S. 233 u. Bone-Winkel u. a., 2008a S. 48f.
 
46
Vgl. Diederichs, 2006, S. 6f.
 
47
Nach Healey existieren drei grundlegende Ansätze zur Beschreibung der Projektentwicklung: Gleichgewichtsmodelle („Equilibrium Models“), Institutionenmodelle („Agency Models“) und Phasenmodelle („Event-Sequence-Modelle“). Vgl. Healey, 1991.
 
48
Üblicherweise wird bei der Projektentwicklung zwischen der „Projektentwicklung im engeren Sinne“, die mit der Bauzeit endet, und der „Projektentwicklung im weiteren Sinne“, die zusätzlich das Facilities Management berücksichtigt, unterschieden. Vgl. Rottke/Wernecke, 2001c, S. 12 u. Diederichs, 1999, S. 269. Dem Phasenmodell von Isenhöfer liegt die Betrachtung der Projektentwicklung im weiteren Sinne zugrunde. Deshalb besitzt es mit dem Facilities Management noch eine fünfte Phase, die sich auf das ganzheitliche Betreiben der Gebäuden und Anlagen bezieht. Vgl. Isenhöfer, 1999, S. 36f.
 
49
Vgl. Gore/Nicholson, 1991, S. 706.
 
50
Vgl. Graaskamp, 1992, S. 620f., Bone-Winkel, 1994, S. 61 u. Bone-Winkel u. a., 2008b, S. 238f.
 
51
So zeigen beispielsweise Morawski, u. a., dass sich der markante und stabile Verlaufseffekte der Renditen von REITs gegenüber den Renditen von Direktimmobilien auf sieben bis neun Quartale beläuft. Vgl. Morawski u. a., 2008, S. 122.
 
52
Diese Schwankungen werden auch als „Schweinezyklus“ oder „Spinnwebtheorem“ bezeichnet. Der Begriff „Schweinezyklus“ basiert auf der Studie von Arthur Hanau aus dem Jahr 1926. Er beschreibt die Gesetzmäßigkeit des verzögerten Angebotes von Schweinefleisch, der durch den Time-Lag von der Ferkelzeugung zur Schlachtreife, entsteht. Vgl. Alda u. a., 2009, S. 56, Rottke/Wernecke, 2001d, S. 11, Rottke/Wernecke, 2001a, S. 11 u. Hanau, 1928.
 
53
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 17 u. Brauer, 2009a, S. 11.
 
54
Vgl. Kühne-Büning, 2005a, S. 9.
 
55
Vgl. Abschnitt 2.2.2.2, S. 39.
 
56
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 20.
 
57
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 12.
 
58
Vgl. Abschnitt 2.1.1.3, S. 15 sowie Abschnitt 2.2.3, S. 40.
 
59
Transaktionskosten sind durch den Tauschhandel verursachte Kosten, die den Nettoertrag der Investition vermindern. Sie entstehen beispielsweise durch Aufwendungen für den Marktzugang, die Bekundung von Kaufverträgen oder durch Steuern oder Gebühren. Vgl. Francke, 2008, S. 35.
 
60
Vgl. Francke, 2008, S. 39f.
 
61
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 20f. Bei den Gutachterausschüssen existieren zwar Kaufpreissammlungen, allerdings ist der Zugriff auf diese Daten in Ihrem Umfang entsprechend den Belangen beschränkt. Ein Recht auf Auskunft besteht grundsätzlich bei einem berechtigten Interesse. Dies kann von einem Eigentümer, Kaufinteressenten, zertifizierten Sachverständigen, einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder einer wissenschaftlichen Institution zur Erhebung von Marktdaten ausgehen. Der Umfang des Rechts auf Auskunft variiert allerdings entsprechend dem berechtigten Interesse, sodass jedes berechtigte Interesse im Einzelfall zu überprüfen ist. In der Regel beschränken sich die Auskünfte zum Schutz der Grundrechte auf anonymisierte Daten. Lediglich vom Gericht bestellte Sachverständige haben das Recht, alle Daten der Kaufpreissammlung einzusehen. Vgl. Dengler, 2010, S. 339ff.
 
62
Vgl. Klusak, 1985, S. 496.
 
63
Vgl. Bone-Winkel, 1994, S. 27.
 
64
Die physische oder technische Lebensdauer beschreibt die Abnutzung der technischen Infrastruktur und der Einbauten. Sie ist erreicht, wenn die Immobilie ihre Funktion nicht mehr erfüllen kann und diese durch Reparaturen oder Sanierungen nicht mehr hergestellt werden kann. Vgl. Bahr/Lennerts, 2010, S. 16.
 
65
Die wirtschliche Lebensdauer endet, wenn das Grundstück durch eine andere Nutzung, unter Berücksichtigung aller Kosten, eine höhere Rentabilität erreichen kann. Falls die Instandhaltungsaufwendungen und andere Kosten nicht durch Erträge abgedeckt werden können und keine andere rentable Nutzung möglich ist, kann der Leerstand, aus ökonomischer Sicht, die beste alternative Nutzung darstellen. Vgl. Rottke/Wernecke, 2008, S. 212 u. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 21.
 
66
Vgl. Bone-Winkel, 1994, S. 27 u. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 21.
 
67
Weitere Angaben in der Literatur beziehen sich auf die Nutzungsdauer: So gibt die Deutsche Bundesbank eine erwartete durchschnittliche Nutzungsdauer für 1995 errichtete Wohnimmobilien von 74 Jahren und für Gewerbeimmobilien von 52 Jahren an. Des Weiteren gehen Heuer/Nordalm und Kühne-Büning bei einer entsprechenden technischen Qualität von einer 100jährigen Nutzungsdauer von Wohnimmobilien aus. Vgl. Deutsche Bundesbank, 2002, S. 30, Heuer/Nordalm, 2001, S. 24 u. Kühne-Büning, 2005a, S. 7.
 
68
Dies ist beispielsweise bei außerökonomischen Zielvorgaben, wie z. B. dem Erhalt eines Kulturdenkmals oder fehlerhaften Entscheidungen gegeben.
 
69
Vgl. Rottke/Wernecke, 2008, S. 212f.
 
70
Vgl. Ottmann, 2005, S. 278.
 
71
Vgl. Bone-Winkel, 1994, S. 28, Heuer/Nordalm, 2001, S. 24 u. Kühne-Büning, 2005a, S. 7.
 
72
Innerhalb der Bedarfsplanung legt der Bauherr seinen Flächenbedarf, sein Raum- und Funktionsprogramm, seine betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation sowie seine geforderten oder gewünschten Qualitätsstandards und sein Ausstattungsprogramm fest.
 
73
Vgl. Diederichs, 1984, S. 34f.
 
74
Vgl. Kühne-Büning, 2005a, S. 15.
 
75
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 21 u. Abschnitt 2.2.1.2.1, S. 30.
 
76
Vgl. Bone-Winkel, 1994, S. 27.
 
77
Vgl. hierzu beispielsweise Bonus/Schweinitz, 1968. Stackelberg konkretisiert diese Beschreibung dahingehend, dass unter einem Markt die gedankliche Zusammenfassung aller Kauf- und Verkaufsakte eines bestimmten Gutes innerhalb eines bestimmten Gebietes und Zeitraumes zu verstehen ist. Vgl. Stackelberg, 1934, S. 18f.
 
78
Vgl. Loos, 2005, S. 14 u. Schulte u. a., 2008, S. 14.
 
79
Vgl. Kühne-Büning, 2005b, S. 71.
 
80
Vgl. Heuer/Nordalm, 2001, S. 26.
 
81
Vgl. Schulte u. a., 2008, S. 17.
 
82
Vgl. Unterreiner, 2005, S. 258.
 
83
Vgl. Heuer/Nordalm, 2001, S. 26.
 
84
Weitere hier nicht vorgestellte Unterscheidungsmöglichkeiten können die Differenzierung nach qualitativen Kriterien, wie der Größe, der Ausstattung, der Lage innerhalb des Gebäudes, des Alters, etc. erfolgen. Vgl. Heuer/Nordalm, 2001, S. 26.
 
85
Vgl. Unterreiner, 2005, S. 258.
 
86
Vgl. Schmitz-Morkrammer, 1994, S. 440 u. Walzel, 2008, S. 119.
 
87
Vgl. Walzel, 2008, S. 120.
 
88
Hiervon entfielen alleine 52 % auf Mehrfamilienhäuser sowie 46 % auf Ein- und Zweifamilienhäuser.
 
89
Vgl. Voigtländer u. a., 2009, S. 44 u. GdW, 2009, S. 8.
 
90
Vgl. Just, 2008, S. 474.
 
91
Vgl. Walzel, 2008, S. 123.
 
92
Vgl. Walzel, 2008, S. 123 u. 137.
 
93
Gemäß der Definition der gif gelten Büroimmobilien als „diejenigen Flächen, auf denen typische Schreibtischtätigkeiten durchgeführt werden bzw. durchgeführt werden könnten und die auf dem Büroflächenmarkt gehandelt, das heißt als Bürofläche vermietet werden können. Hierzu zählen auch vom privaten oder vom öffentlichen Sektor eigengenutzte sowie zu Büros umgewidmete Flächen, ferner selbständig vermietbare Büroflächen in gemischt genutzten Anlage, insbesondere in Gewerbeparks.“ gif, 2008, S. 3.
 
94
Vgl. Abbildung 2.9, S. 31.
 
95
Vgl. Dobberstein/Dziomba, 2008, S. 407 u., Walzel, 2008, S. 123.
 
96
Das Leasing stellt eine Alternative zur Miete dar. Ein Leasinggeber überlässt einem Leasingnehmer eine Sache zum Gebrauch gegen Zahlungen von Raten. Die Verpflichtung zur Instandhaltung hat in der Regel der Leasingnehmer. Das Leasingverhältnis ist einem Mietverhältnis weitestgehend ähnlich. Der Hauptgrund für das Leasing ist die Finanzierung der Immobilie, da zum Vertragsende meist der Erwerb der Immobilie durch den Leasingnehmer erfolgt. Vgl. Huber, 2009, S. 206f u. Schäfer, 2002, S. 350ff.
 
97
Die Pacht unterscheidet sich im Wesentlichen durch das Recht des Pächters zur Fruchterziehung, z. B. die Einnahmen einer Gaststätte, während bei der Miete nur der Gebrauch der Sache gewährt wird. Vgl. Unterreiner, 2005, S. 260 u. Huber, 2009, S. 206.
 
98
Vgl. Brauer, 2009a, S. 16.
 
99
Vgl. Unterreiner, 2005, S. 260.
 
100
Vgl. Maennig, 2008, S. 543.
 
101
Die Vergleichsmiete kann mit einem Mietspiegel, einer Mietdatenbank, einem Sachverständigengutachten oder der Benennung von drei Vergleichswohnungen begründet werden. Vgl. Koch, 2006, S. 96.
 
102
Vgl. Huber, 2009, S. 221.
 
103
Vgl. Heuer/Nordalm, 2001, S. 24.
 
104
Vgl. Abbildung 5.4, S. 196.
 
105
Vgl. Lee, 2008, S. 294.
 
106
Vgl. Heuer/Nordalm, 2001, S. 26.
 
107
Die Aufgabe der Gutachterausschüsse besteht aus der Erzeugung der Markttransparenz. Im Vordergrund steht hierbei neben der Veröffentlichung der in Fußnote 86, auf Seite 24, erwähnten Kaufpreissammlung auch Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktberichte, die die für die Wertermittlung erforderlichen Daten beinhalten, sowie die einzelfallbezogene Wertermittlung. Vgl. Schmalgemeier, 2005, S. 350.
 
108
Der DIX wird regelmäßig von der Investment Property Databank (IPD) veröffentlicht. Der DIX bezieht sich im Wesentlichen auf die Performance von Bestandsobjekten in Deutschland. Er gibt Auskunft über den Total Return, der sich in die Netto-Cashflow-Rendite und die Wertänderungsrendite für die verschiedenen Nutzungsarten differenzieren lässt. Vgl. Piazolo, 2008, S. 51.
 
109
Vgl. Abschnitt 2.1.2.3, S. 19ff.
 
110
Vgl. Schulte/Matzen, 2003, S. 399, Unterreiner, 2005, S. 267ff. u. Heuer/Nordalm, 2001, S. 26.
 
111
Vgl. Piazolo, 2009, S. 406, Heuer/Nordalm, 2001, S. 26f. u. Schulte/Matzen, 2003, S. 399f.
 
112
So stehen einerseits Immobilienanlagen mit Anlagen des Kapitalmarktes über die Kapitalisierungsrate, die die Opportunitätskosten widerspiegelt, in Konkurrenz. Andererseits werden am Kapitalmarkt verbriefte Immobilienanlagenprodukte deren Immobilien am Immobilienmarkt gehandelt werden, angeboten. Des Weiteren hat die Fremdfinanzierung und damit auch das Verhalten der Kapitalmarktakteure, wie beispielsweise Banken und Investoren, aufgrund des hohen Investitionsvolumens von Immobilien eine große Bedeutung für den Immobilienmarkt. Vgl.Schulte u. a., 2008, S. 19, Rottke/Wernecke, 2001a, S. 11, Iblher u. a., 2008, S. 548ff., Rottke/Wernecke, 2001b, S. 10, Hüther u. a., 2008, S. 501ff. u. Tiemann, 1985, S, 511.
 
113
Vgl. Schäfer, 1997, S. 107ff.
 
114
Vgl. Perridon u. a., 2009, S. 161.
 
115
Hierbei handelt es sich in der Regel um Wertpapiere, wie beispielsweise Schatzwechsel und Commercial Papers und kurzfristige Kredite, z. B. Tagesgeld. Vgl. Schäfer, 2002, S. 216 u. Rudolph/Schäfer, 2010, S. 30f.
 
116
Vgl. Franke/Hax, 2009, S. 64.
 
117
Eine eindeutige Abgrenzung zwischen Geldmarkt und Finanzmarkt ist aufgrund der fließenden Grenzen nicht möglich. Üblicherweise werden Titel mit einer Restlaufzeit von zwei bis drei Jahren dem Kapitalmarkt zugeordnet. Vgl. hierzu Jandura, 2000, S. 35 oder Kümpel, 1995, S. 14.
 
118
Unter die Bezeichnung Beteiligungen fallen neben Aktien auch Anteile an anderen Gesellschaftsformen, wie z. B. Anteile an einer GmbH. Diese Anteile sind allerdings nicht standardisiert und werden nicht börsentäglich gehandelt.
 
119
Vgl. Perridon u. a., 2009, S. 161f.
 
120
Weitere Merkmale börslich organisierter Märkte finden sich in Franke/Hax, 2009, S. 58ff.
 
121
Vgl. Perridon u. a., 2009, S. 162.
 
122
Zu diesen Finanzprodukten gehören auch die geschlossenen Immobilienfonds sowie Schiffsfondsbeteiligungen. Neben diesen Produkten werden an den außerbörslichen Märkten auch börsengehandelten Gegenstände in großem Umfang gehandelt.
 
123
Vgl. Klein, 2000, S. 21.
 
124
Vgl. hierzu Markowitz, 1952 u. Markowitz, 1991.
 
125
Vgl. hierzu Sharpe, 1964, Lintner, 1965 u. Mossin, 1966.
 
126
Vgl. hierzu Ross, 1977.
 
127
Vgl. Modigliani/Miller, 1959 u. Miller/Modigliani, 1961.
 
128
Vgl. Franke/Hax, 2009, S. 347, Kühne-Büning, 2005c, S. 20 oder Copeland u. a., 2005, S. 353f.
 
129
Vgl. Schäfer, 2005b, S. 79f. sowie für weitere Einschränkungen vgl. Perridon u. a., 2009, S. 25 u. Gleißner, 2006, S. 129-131.
 
130
Vgl. Kühne-Büning, 2005c, S. 25 u. Brauer, 2009a, S. 14.
 
131
Vgl. hierzu Abbildung 2.7, S. 28 sowie zur regionalen Unterteilung Abschnitt 2.2.2.1, S. 35.
 
132
Vgl. Abschnitt 2.1.2, S. 18ff.
 
133
Vgl. hierzu auch Abschnitt 2.2.2.1, S. 35 u. Schulte u. a., 2008, S. 14.
 
134
Vgl. Heuer/Nordalm, 2001, S. 106.
 
135
Vgl. Abschnitt 2.1.2.2, S. 19 sowie Engels, 2002, S. 329.
 
136
Vgl. Schulte/Matzen, 2003, S. 400.
 
137
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 22 u. Abschnitt 2.1.2.3, S.19.
 
138
Vgl. Abschnitt 2.1.2.5, S. 23f., Schulte/Matzen, 2003, S. 400 u. Wüstefeld, 2000, S. 35.
 
139
Vgl. Loos, 2005, S. 14 sowie hierzu auch Kapitel 1, S. 113.
 
140
Vgl. Bals, 1993, S. 8.
 
141
Vgl. Rehkugler/Sotelo, 2009, S. 6.
 
142
Für den Fall einer unwirtschaftlichen Immobilie bezieht sich das Wertsteigerungspotenzial auf den Grund und Boden.
 
143
Das hohe Diversifikationspotenzial entsteht durch die geringe Korrelation zwischen Anlagen auf dem Immobilienmarkt und anderen Anlageformen.
 
144
Vgl. Gondring, 2004, S. 37 u. Sotelo, 2008, S. 68.
 
145
Vgl. Rehkugler/Sotelo, 2009, S. 8f.
 
146
Die Ausprägung der jeweiligen Unterschiede können abhängig von den einzelnen indirekten Immobilienanlageprodukten variieren.
 
147
Vgl. Nack, 2007, S. 150.
 
148
Vgl. Schulte u. a., 2008, S. 16.
 
149
Vgl. Bone-Winkel u. a., 2008c, S. 20f.
 
150
Vgl. Rehkugler/Sotelo, 2009, S. 9.
 
151
Weitere Immobilienprodukte sind aktiv gemanagte Immobilienaktienfonds, Immobilien-Dachfonds, Investment-Zertifikate, Index-Zertifikate, Index-Fonds. Immobilienindex-Derivate, Immobilienanleihen, Luxemburger-Investmentfonds Luxemburger-Provenienz sowie Immobilien-Derivate. Die drei bedeutendsten Immobilien-Derivate sind die Property Index Certificates, die Total Return Swaps und die Sector Swaps. Vgl. Beck, 2009, S. 565, Helmer, 2009, S. 568 u. 577.
 
152
Dies gilt nicht für alle offenen Immobilienfonds, sondern ausschließlich für offene Immobilienpublikumsfonds.
 
153
Vgl. Gondring, 2004, S. 748.
 
154
Vgl. Schäfer u. a., 2008, S. 150f.
 
155
Vgl. Abromeit-Kremser, 1986, S. 107f.
 
156
So befanden sich zum 31.03.2010 70 % der Immobilien der offenen Immobilienfonds in den Euro-Ländern, 9,7 % in Großbritannien 5,1 % in Osteuropa und 4,2 % in den USA. Zum gleichen Zeitpunkt wurden 63,8 % der Immobilien als Büroimmobilien, 20 % im Bereich Handel und Gastronomie sowie 16,2 % im Segment Hotel, Industrie und sonstige Nutzungsarten genutzt. Vgl. BVI, 2010b.
 
157
Vgl. Alda/Lassen, 2005, S.92f.
 
158
Vgl. Loos, 2005, S. 27.
 
159
Vgl. Alda/Lassen, 2005, S. 93.
 
160
Zu solch einer Aussetzung der Anteilsrücknahme, kam es vor dem Krisenjahr 2008 dreimal: Im Dezember 2005 wurde beim DB Real Estate sowie im Januar 2006 bei den Kanam Fonds US-Grundinvest und Grundinvest die Anteilrücknahme ausgesetzt. Im Oktober 2008 kam es im Anschluss an die Pleite von Lehman Brothers zu einer Aussetzung von einer Reihe von Fonds, hierunter beispielsweise die Fonds Kanam Grundinvest, CS Euroreal A CHF, UBS (D) Euroinvest Immobilien, Morgan Stanley P2 Value sowie AXA Immoselect. Ein Novum in Deutschland stellt die Liquiditation des Kanam US-Grundinvest Fonds dar. Vgl. DEGI, 2007, S. 54, Baur/Schöning, 2010, S. 331 u. Röbisch, 2010, S. 17. Aufgrund dieser Liquiditätsengpässe ist eine Reform der offenen Immobilienfonds zum Schutz der Privatanleger in Bearbeitung. Vgl. hierzu BVI, 2010a.
 
161
InvG § 80c.
 
162
Vgl. Brunner, 2009b, S. 114 u. Alda/Lassen, 2005, S. 102f.
 
163
Vgl. Alda/Lassen, 2005, S. 99.
 
164
InvG § 73 Abs. 6.
 
165
Vgl. Loos, 2005, S. 30f.
 
166
Vgl. Bulwien, 2005, S. 52 u. Brunner, 2009b, S. 112.
 
167
Falls sich der Kaufpreis aufgrund einer Änderung der wesentlichen Bewertungsfaktoren als nicht mehr sachgerecht erweist, ist nach dem InvG § 79 der Verkehrswert neu zu ermitteln. Da dieses Vorgehen einen Ausnahmetatbestand darstellt, ist die Entscheidung einer Zwischenbewertung von der KAG nachvollziehbar zu dokumentieren.
 
168
Vgl. Bals, 2007, S. 454f. u. Simon, 1999, S. 130.
 
169
Vgl. Entzian, 2003, S. 444f.
 
170
Vgl. Rottke/Schlump, 2007, S. 44.
 
171
Möchte ein Anleger seine Anteile verkaufen, wird dies in der Regel rechtzeitig angekündigt, so dass entweder Immobilien aus dem Portfolio verkauft werden oder ein anderer Anleger die Anteilsscheine übernehmen kann. Vgl. Entzian, 2005, S. 570 u. Alda/Lassen, 2005, S. 112.
 
172
Vgl. Kunath, 2005, S. 153.
 
173
Vgl. Gondring, 2004, S. 765 u. Rüschen, 2009, S. 123ff.
 
174
90 % der geschlossenen Fonds weisen diese Rechtsform auf.
 
175
Vgl. Arnaout/Viering, 2005, S. 430.
 
176
Vgl. Bartlsperger u. a., 2007, S. 96ff.
 
177
Geschlossene Fonds werden von freien Initiatoren und Fondsinitiatoren mit Bankhintergrund aufgelegt. 2006 haben Initiatoren mit Bankhintergrund einen Anteil von 48,4 %. Vgl. Loipfinger, 2007, S. 21. Der hohe Anteil der banknahen Fondsinitiatoren lässt sich unter anderem mit der Reputation dieser Unternehmen begründen. Vgl. Kunath, 2005, S. 154.
 
178
Vgl. Richter, 2009, S. 148-151 Kunath, 2005, S. 168f.
 
179
Vgl. Cadmus/Bodecker, 2005, S. 129.
 
180
„… der weltweit als ein gut geeigneter Näherungswert und als Kontrollgröße zur Beurteilung von Aktienkursen bestandhaltender Immobiliengesellschaften benutzt wird. Abweichungen des gesetzten bzw. am Markt sich ergebenden Aktienkurses vom NAV können fundamental, d. h. durch im NAV nicht (korrekt)erfasste Wertkomponenten, oder durch Marktineffizienzen begründet sein“. Rehkugler, 2006, S. 91. Der NAV setzt sich aus der Summe der Verkehrswerte der einzelnen Immobilien, einer Immobilien AG, zuzüglich sonstiger Vermögensgegenstände abzüglich des Fremdkapitals zusammen. Vgl. Rehkugler, 2005, S. 308ff.
 
181
Vgl. Rehkugler/Sotelo, 2009, S. 17.
 
182
Vgl. Rehkugler u. a., 2005, S. 13 u. Klose, 2009, S. 191f.
 
183
Vgl. Steinbach, 2007, S. 29, BMF, 2007, S. 65ff., Meichssner, 2007, S. 80ff. u. Beck, 2009, S. 565.
 
184
So ergab eine Umfrage der Feri Rating & Research GmbH, vor Einführung des G-REITs, von institutionellen Investoren, dass ein großes Interesse dieser Investorengruppe für die Investition in REITs besteht. 96 % der deutschen Versicherungsgesellschaften und 69 % der Altersversorger hätten Interesse an REITs. 65 % aller Befragten dieser Studie würden es bevorzugen, dass die REITs ein höheres Renditepotenzial, bei leicht erhöhtem Risiko, als die bislang vorhandenen indirekten Immobilienanlagen bieten. Die Hälfte der Befragten würden eine Marktkapitalisierung der REITs zwischen 500 Mio. und 1 Mrd. Euro bevorzugen. Vgl. Feri, 2007b.
 
185
Vgl. Klose, 2009, S. 194.
 
186
Die geforderten Quoten lassen sich beim Börsengang zwar noch steuern, zu einem späteren Zeitpunkt verfügt das Management allerdings über keine Eingriffsmöglichkeit um diese Strukturen zu erhalten. Somit hätte ein Investor die Möglichkeit über den Erwerb von Anteilen die Gesellschaft unter Druck zu setzen und in letzter Instanz den REIT-Status zu „zerstören“.
 
187
Vgl. Cadmus, 2009, S. 52-55 u. Klose, 2009, S. 194 u. 198.
 
188
Vgl. Riesmeier, 2007, S. 550.
 
189
Vgl. Riesmeier, 2007, S. 549.
 
Metadaten
Titel
Immobilien und der Immobilienmarkt
verfasst von
Christian Gromer
Copyright-Jahr
2012
Verlag
Springer Fachmedien Wiesbaden
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-8349-4533-4_2