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12.03.2024 | Kryptowährungen | Gastbeitrag | Online-Artikel

2024 ist ein Schlüsseljahr in der Geldwäschebekämpfung

verfasst von: Maximilian Distler, Jan-Michael Steiner

3:30 Min. Lesedauer

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Im Januar hat die Europäische Finanzaufsichtsbehörde EBA ihre Anti-Geldwäsche-Leitlinien auf in der EU tätige Krypto-Dienstleister ausgeweitet. Nun steht eine umfassende Anpassung der europäischen AML-Vorschriften an. 

Binnen rund 15 Jahren haben sich Kryptowährungen schrittweise zu einer ernstzunehmenden Asset-Klasse gemausert, zuletzt gekrönt durch den Ritterschlag des Bitcoins im Zuge der ETF-Zulassung der SEC. Kritiker hielten der Industrie jedoch stets entgegen, für Skandale zu sorgen und ein Tummelplatz für Geldwäscher und Finanzkriminelle zu sein. 

Krypto-Dienstleister erhalten neues Regelkorsett

Tatsächlich ist nicht zu leugnen, dass Schlupflöcher und Plattformen auch für illegale Aktivitäten genutzt  wurden. Berichte über die Verwendung auf digitalen Schwarzmärkten wie der Silk Road sowie Hacks bekannter Handelsplattformen wie Mt. Gox im Jahr 2014 haben Spuren hinterlassen. Dank strengerer Vorgaben - auch seitens der großen Börsen und dem technologischen Fortschritt bei der Blockchain-Analyse wandelt sich dieses Bild nun stetig. 

Um diesen Trend weiter zu fördern, verkündete die EBA überarbeitete Leitlinien (EBA/2021/02), die gleiche Verpflichtungen und Geldwäsche-Standards für Krypto-Dienstleister, sogenannte CASPs, wie im Bankensektor sicherstellen sollen. In der Praxis werden CASPs dazu angehalten, geeignete Überwachungsinstrumente in der Transaktionsabwicklung und fortgeschrittene Analysetools zu implementieren. Der Umfang richtet sich nach Art und Volumen der CASP-Aktivitäten, einschließlich der verfügbaren Krypto-Assets für Handel oder Transfer. CASPs sind verpflichtet, ihre Kunden, Produkte und Finanzkanäle auf Vulnerabilitäten zu prüfen. Die geänderten Richtlinien gelten ab dem 30. Dezember 2024.

Anti-Geldwäsche-Initiative wird umfassend überarbeitet.

Die kürzlich veröffentlichten Leitlinien sind Teil einer umfassenderen Anti-Geldwäsche-Initiative auf EU-Ebene. Die EU-Gesetzgeber erzielten eine vorläufige Einigung für eine der umfangreichsten Überarbeitungen der AML-Vorschriften im Staatenverbund. Die Geld-Transferverordnung (GTVO) wird auf das gesamte Spektrum der Kryptowerte ausgeweitet. Bereits entscheiden ist, dass die neue Geldwäsche-Behörde (AMLA) in Frankfurt angesiedelt wird. Anstehende intensive Diskussionen zur Um- und Durchsetzung der AML-Vorschriften machen 2024 damit zu einem Schlüsseljahr in Sachen Geldwäschebekämpfung. 

Derzeit lädt die EBA, Marktteilnehmer ein, an der Konsultation der Leitlinien zur Umsetzung der Travel-Rule-Anforderungen sowie internen Kontrollmaßnahmen und Prozessen teilzunehmen. Diese entwickeln sich zunehmend zum Standortvorteil: Sowohl traditionellen Banken als auch jungen Fintechs ermöglicht dieser Rechtsrahmen, vollständig regulierte Krypto-Dienstleistungen auf einem harmonisierten EU-Binnenmarkt anzubieten sowie mit bestehenden Anbietern zu interagieren. Profitieren sollen vor allem die Anleger. 

KMAG sorgt für mehr Klarheit

Die EU hat mit der Einführung der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) bereits ein umfassendes regulatorisches Rahmenwerk für den Kryptomarkt geschaffen. Die Vorgaben adressieren unter anderem die Krypto-Verwahrdienstleistung, den Betrieb von Handelsplattformen sowie das Portfoliomanagement von Krypto-Assets. In Deutschland waren bestimmte Dienste wie die Verwahrung, bereits seit 2020 auf Basis des Kreditwesengesetzes (KWG) möglich. Mit dem Kryptomarktaufsichtsgesetz (KMAG) erfolgt nun eine Harmonisierung, welche eine Doppelregulierung durch  MiCAR und dem KWG vermeidet. So wird der Weg für eine kohärente Übernahme der EU-Standards geebnet.

Darüber hinaus befasst sich der Europäische Gesetzgeber mit Maßnahmen zur Vereinheitlichung von Steuertransparenzanforderungen im Rahmen der Richtlinie DAC08. Demnach sollen zukünftig Kundensteuerdaten von den Krypto-Dienstleistern elektronisch an die zuständigen Finanzbehörden weitergeleitet werden. Ein Schritt, der auch den Anlegerkomfort erhöhen wird und an klassische Broker erinnert.  

Fairer Wettbewerb im EU-Binnenmarkt 

Mit der Einführung eines umfassenden Regelwerks hat die EU eine globale Vorreiterrolle im Umgang mit Krypto-Vermögenswerten eingenommen. Der Vorstoß Krypto-Vermögenswerte systematisch in das Finanzsystem zu integrieren, soll Krypto-Dienstleistern dabei helfen, Risiken zu identifizieren und zu klassifizieren. Auf dieser Basis können leichter rechtssichere Maßnahmen getroffen werden, um Finanzkriminalität einzudämmen. 

Traditionellen Finanzinstituten ermöglicht die Vorgabe ferner, sicherer in diesem Markt tätig zu werden. Es ist erkennbar, dass führende Unternehmen hierzulande bereits an eigenen Angeboten zu digitalen Vermögenswerten arbeiten. Eine proaktive Herangehensweise durch Anpassung an die neuen Vorgaben ist demnach ratsam.

Zunehmende Dynamik für 2024 erwartet

Fazit: Die EBA setzt konsequent ihre Regulierungsbestrebungen für mehr Professionalisierung und Sicherheit im Krypto-Sektor fort. Für Marktteilnehmer bedeutet dies, ihre Geschäftsaktivitäten ab Ende 2024 an die neuen Vorgaben anzupassen. Erforderlich dafür ist eine gründliche Überprüfung von Kundschaft, Produktpalette und Vertriebsmodell, sowie die Implementierung geeigneter Kontrollmechanismen. Neueinsteigern in den Markt eröffnet sich die Chance, direkt mit höchsten Compliance-Standards zu starten. Die Konsultation weiterer Leitlinien ist gestartet - eine zunehmende Dynamik im laufenden Jahr ist wahrscheinlich.

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