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21.02.2024 | MaRisk | Nachricht | Nachrichten

Konsultationsphase zur achten MaRisk-Novelle gestartet

verfasst von: Angelika Breinich-Schilly

1:30 Min. Lesedauer

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Die Finanzaufsicht Bafin hat die Konsultationsphase für die achte Novelle der MaRisk eingeläutet. Diese beinhaltet die geplanten Änderungen der EBA-Leitlinien. Schriftliche Stellungnahmen von Verbänden und Instituten sind bis zum 14. März möglich.

Kreditinstitute benötigen gemäß § 25a Absatz 1 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) ein angemessenes Risikomanagement. In ihren Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) stellt die Bafin klar, was sie von Banken und Sparkassen erwartet. Dabei bezieht sich die aktuelle achte MaRisk-Novelle ausschließlich auf neue Vorgaben der Europäischen Bankenaufsicht (European Banking Authority, kurz EBA) zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch. Diese gelten bereits seit Ende 2023.

Die wichtigste Neuerung der MaRisk

Der neue Abschnitt BTR 5 befasst sich mit Prozessen der Risikosteuerung und des Controllings für Kreditspreadrisiken. Nach den hier enthaltenen Maßstäben wird die Bafin künftig beurteilen, wie Institute mit Kreditspreadrisiken im Anlagebuch umgehen. 

Solche Risiken können zum Beispiel entstehen, wenn sich bei einem Finanzinstrument der allgemeine Kreditspread (Risikoaufschlag) aufgrund veränderter Bonitätserwartungen der Marktteilnehmer erhöht - unabhängig von Bonitätsveränderungen einzelner Emittenten. Die Institute müssen ihre Kreditspreadrisiken durch ein zielgenaues Risikomanagement im Griff haben", heißt es hierzu in einer aktuellen Mitteilung der Behörde.

Neben den bereits in der MaRisk enthaltenen EBA-Anforderungen zu den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch waren laut Bafin außerdem noch Ergänzungen nötig, um die Leitlinien der europäischen Aufsicht vollständig abzubilden. "So müssen die Institute sowohl die kurzfristigen Auswirkungen der Zinsänderungsrisiken auf die Gewinn- und Verlustrechnung (ertragsorientierte Sicht) als auch die langfristigen Folgen der Zinsänderungsrisiken auf die Vermögenssituation der Institute (Barwert) bewerten und steuern", erläutert die Finanzaufsicht. Das Gros der EBA-Leitlinien befindet sich im Abschnitt BTR 2.3.

Konsultationsverfahren läuft bis 14. März 2024

Während der Konsultationsphase bis zum 14. März 2024 haben die Verbände der Kreditwirtschaft und die Institute Zeit, sich schriftlich mit einer Stellungnahme bei der Bafin zu melden. Die Veröffentlichung der finalen Fassung der MaRisk-Novelle ist für April 2024 vorgesehen.

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