01.09.2017 | Service
Nachrichten
Erschienen in: Innovative Verwaltung | Ausgabe 9/2017
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Auszug
Die Digitalisierung in der Verwaltung geht nur schleppend voran. Im europäischen Vergleich liegt Deutschland im EU-Digitalisierungsindex auf Platz 20 und damit im hinteren Drittel. „Es ist fünf vor zwölf oder noch später“, kommentiert der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Johannes Ludewig, die Situation. Der Normenkontrollrat (NKR) hält es für ein „strategisches Versäumnis, dass in Deutschland noch immer keine effektiven Entscheidungs-, Steuerungs- und Umsetzungsstrukturen für eine wirksame und flächendeckende Digitalisierung eingerichtet worden sind“, heißt es im aktuellen Jahresbericht. Lediglich einfache Vorhaben aus dem E-Government-Gesetz wie die Einführung der De-Mail, Barrierefreiheit und elektronische Zahlungsverfahren seien bisher umgesetzt worden. Um den Rückstand aufzuholen, müsse Deutschland seine Anstrengungen deutlich erhöhen. Aus Sicht des NKR sollten folgende Themen im Fokus des Digitaliserungsprogramms in der 19. Legislaturperiode stehen:-
▪ Klare Beschreibung der bis 2021 zu erreichenden Ziele,
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▪ Entwicklung von Indikatoren, mit denen der Stand der Umsetzung gemessen werden kann (Wirkungscontrolling),
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▪ Klare Festlegung von Umsetzungsfristen und Vereinbarung zu wirksamen Eskalationsmechnismen,
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▪ Büdelung der Umsetzungsressourcen und Stärkung der Rolle des CIOs der Bundesregierung,
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▪ Aufwertung des IT-Rates des Bundes und des IT-Planungsrates zu strategischen Entscheidungsgremien.