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2013 | OriginalPaper | Buchkapitel

39. Offenlegungspflichten für Unternehmen im europäischen Vergleich

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Zusammenfassung

Erst kürzlich hat die EU einen Vorstoß im Bereich gesellschaftlicher Unternehmensverantwortung gewagt. Nach langen, kontroversen Diskussionen hat die Kommission einen Vorschlag zur Einführung verbindlicher Offenlegungspflichten für große Unternehmen für soziale und ökologische Informationen vorgelegt. Der Vorschlag ergänzt die bestehenden Rechnungslegungs-Richtlinien, die bereits entsprechende Regelungsansätze aufweisen.

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Fußnoten
1
Große Unternehmen sind gemäß dem Vorschlag der Kommission Unternehmen, die während des Finanzjahres mehr als 500 MitarbeiterInnen beschäftigen und deren Bilanzsumme entweder 20 Mio. € überschreitet oder deren Nettoumsatzerlös größer als 40 Mio. € ist. Damit liegt die Schwelle über dem derzeit im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinien geltenden Schwellenwert (250 MitarbeiterInnen).
 
2
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne, (COM(2013) 207), 17. April 2013.
 
3
Richtlinien 78/660EEG und 83/349/EEC.
 
4
Modernisierungsrichtlinie (Richtlinie 2003/51/EG).
 
5
Siehe dazu das CorA-Positionspapier aus Mai 2013, www.​cora-netz.​org.
 
Metadaten
Titel
Offenlegungspflichten für Unternehmen im europäischen Vergleich
verfasst von
Franziska Humbert
Copyright-Jahr
2013
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-02842-8_39

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