2015 | OriginalPaper | Buchkapitel
Persönliche Steuerpflicht
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Die Körperschaftsteuer ist eine Personensteuer. Die Steuerrechtssubjektivität knüpft an die Rechtsform an. Zu den Körperschaftsteuersubjekten zählen die
juristischen Personen des privaten Rechts
(§ 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 KStG) sowie
nichtrechtsfähige Personenvereinigungen
und
Vermögensmassen des privaten Rechts
(§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG),
sofern
ihr Einkommen nicht nach dem KStG oder dem EStG
unmittelbar
bei einem anderen Steuerpflichtigen zu versteuern ist.