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2003 | OriginalPaper | Buchkapitel

Personalkosten und Steuern

verfasst von : Dr. Gottfried Bähr, Dr. Wolf F. Fischer-Winkelmann

Erschienen in: Buchführung und Jahresabschluss

Verlag: Gabler Verlag

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Als Entgelt für die dem Unternehmer zur Verfügung gestellte Arbeitsleistung erhalten die Arbeiter Löhne und die Angestellten Gehälter. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, bei der Zahlung von Löhnen und Gehältern stets Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ordnungsgemäß zu errechnen, einzubehalten und an die zuständigen Stellen (Sozialversicherungsträger, Finanzamt) abzufihren. Der Arbeitgeber muß fir jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto führen (vgl. § 41 EStG). Auf den Lohnkonten werden neben den genauen Personalien sämtliche Bezüge und die darauf entfallenden Abzugsbeträge festgehalten und nachgewiesen. Das Lohnkonto ist bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf die letzte eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren (Verjährungsfrist: 5 Jahre). Die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt nehmen regelmäßig Prüfungen der Lohn- und Gehaltsunterlagen vor und gewähren sich gegenseitig Amtshilfe.

Metadaten
Titel
Personalkosten und Steuern
verfasst von
Dr. Gottfried Bähr
Dr. Wolf F. Fischer-Winkelmann
Copyright-Jahr
2003
Verlag
Gabler Verlag
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-322-96620-9_11