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27.10.2023 | Rechtsformen | Gastbeitrag | Online-Artikel

Als Genossenschaft die Steuerlast senken

verfasst von: Björn Erhard

2 Min. Lesedauer

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Firmenlenker stecken täglich Arbeit und Energie in das eigene Unternehmen. Doch trotz guter Geschäftszahlen drückt viele eine hohe Steuerlast. Sie suchen nach legalen und effektiven Wegen, um diese zu reduzieren. Eine Lösung bietet die Rechtsform der Genossenschaft. 

Wie können Unternehmern die Steuerlast auf ihren Gewinn verringern, ohne gegen Gesetze zu verstoßen? Ein möglicher Weg liegt in der Rechtsform der Genossenschaft, deren Ursprung bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht. Im Grunde handelt es sich dabei um eine Gesellschaft, die mit einer nicht geschlossenen Mitgliederzahl auftritt und deren Zweck die bestmögliche Förderung dieser Mitglieder ist. Dabei geht es neben dem wirtschaftlichen Gewinn auch um soziale oder kulturelle Interessen. Grundsätzlich gilt: Je mehr eine Genossenschaft erwirtschaftet, desto mehr können die Mitglieder gefördert werden. 

Mit den Überschüssen Mitglieder finanzieren

Ein wesentlicher Vorteil dieser Rechtsform liegt in den positiven steuerlichen Aspekten, die sie im Gegensatz zu vielen anderen bereithält. Generell unterliegen Genossenschaften dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent sowie der Gewerbesteuer von knapp 15 Prozent. Ihr Ziel ist es, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange der Mitglieder durch den gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern. Das gelingt durch die Senkung der Ausgaben oder das Vermehren der Einnahmen. Erwirtschaftet eine Genossenschaft Überschüsse, sollen diese anschließend die Mitglieder ausgeschüttet werden. Sie gelten als Betriebsausgaben und sind somit steuerlich absetzbar. 

Wie genau sich die steuerlichen Vorteile einer Genossenschaft im Vergleich zu anderen Rechtsformen auswirken, verdeutlicht der Vergleich mit einer GmbH: Bei einer Gesellschaft mit begrenzter Haftung, die 100.000 Euro Gewinn erwirtschaftet, fallen zunächst 30 Prozent Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Wird der Überschuss an die Gesellschafter ausgeschüttet, kommen zusätzlich 25 Prozent Kapitalertragssteuer hinzu. Wird das überbleibende Kapital ausgegeben, fallen zusätzlich sieben oder 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Ausgaben an. Bei durchschnittlich 19 Prozent macht das am Ende 44.000 Euro netto. Das entspricht einem Steueranteil von 56 Prozent. 

Gesamtsteuersatz von Genossenschaften geringer

Bei einer Genossenschaft werden von den 100.000 Euro Jahresüberschuss die 44.000 Euro aus dem ersten Beispiel abgezogen. Damit fördert die Genossenschaft das, was sich die GmbH-Gesellschafter von ihrem Überschuss geleistet hätten - etwa Reisen, Auto, Wohnen oder Kultur. Es verbleiben damit 56.000 Euro in der Genossenschaft. Diese werden mit etwa 30 Prozent Körperschafts- und Gewerbesteuer belastet. Hinzu kommen auch hier 25 Prozent Kapitalertragssteuer sowie durchschnittlich 19 Prozent Mehrwertsteuer. Es bleibt ein Restbetrag von 24.700 Euro, der in das nächste Jahr als Rücklage mitgenommen werden kann. 

Mit den durch die Genossenschaft geförderten Betrag von 44.000 Euro stehen der Genossenschaft damit 24.700 Euro mehr zur Verfügung als der GmbH - bei einem Gesamtsteuersatz von lediglich 31,3 Prozent. 

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