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13.09.2013 | Bankstrategie | Schwerpunkt | Online-Artikel

Kurz und knapp statt Kauderwelsch in Produktinformationsblättern

1:30 Min. Lesedauer

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Viele Fachbegriffe beispielsweise in Beratungsprotokollen sind für Bankkunden schwer verständlich. Noch komplizierter wird es, wenn der Text rechtssicher formuliert sein soll und den neuesten Regulierungsvorschriften entsprechen soll.

Viele Kreditinstitute haben die Umsetzung von Beratungsprotokollen und Produktinformationsblättern (PIBs) bisher eher als lästige Pflicht denn willkommene Kür betrachtet. Doch die Kritik von Politik, Verbraucherschützern und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stieg zuletzt spürbar an. So kritisierte Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament, in der Juni-Ausgabe des Bankmagazins: „De facto stehen in diesen Produktinformationsblättern oft immer noch viele Dinge drin, die der Durchschnittsverbraucher nicht versteht oder gar nicht alle lesen will. Trotz der Fülle ist noch immer kein Vergleich zwischen verschiedenen Produkten möglich“.

Glossar für Produktinformationsblätter

Drei Kreditinstitute mussten der BaFin Anfang des Jahres Bußgelder in Höhe von jeweils 10.000 Euro zahlen, weil sie nach Kundengesprächen Beratungsprotokolle entweder fehlerhaft oder gar nicht erstellt haben. Dem wollte die Finanzbranche mit Hilfe eines spezialisierten Fachinstituts ein Ende bereiten. „Wir haben gezeigt, dass es möglich ist, auch schwierige Sachverhalte verständlich auszudrücken“, kommentiert Kurt Bürkin, Geschäftsführer der exameo GmbH – Europäisches Institut für verständliche Information. Nun steht den Anbietern ein Glossar für Produktinformationsblätter mit einheitlichen Formulierungen und verständlichen Erläuterungen für die verschiedenen Anlageformen zur Verfügung. Auftraggeber waren die Verbände der Kreditwirtschaft sowie Anleger- und Verbraucherschutzorganisationen und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).

131 Fachbegriffe weniger in PIBs?

Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Für 66 Begriffe wurden standardisierte Kurzerläuterungen entwickelt und immerhin 131 Begriffe sollen in PIBs zukünftig gar nicht mehr verwendet werden wie Entgeltsimulation oder Teilschuldverschreibung. Hedge heißt künftig Absicherungsgeschäft. Acht verschiedene Bezeichnungen für Anleihen konnten auf zwei gängige reduziert werden.

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