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09.07.2014 | Controlling | Schwerpunkt | Online-Artikel

Der Tax Due Diligence-Bericht beim Unternehmenskauf

verfasst von: Sylvia Meier

1:30 Min. Lesedauer

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Bevor ein Unternehmenskauf realisiert wird, ist es für den Erwerber entscheidend, mögliche Risiken zu identifizieren. Und zwar auch im steuerlichen Bereich.

Die Tax Due Diligence bezeichnet die steuerrechtliche Unternehmensanalyse. Sie ist Basis für die Aufnahme bestimmter Klauseln (z.B. hinsichtlich Garantie, Haftung) im Unternehmenskaufvertrag und kann unterstützend bei der Kaufpreisfindung herangezogen werden. Das Thema ist nicht zu unterschätzen, wie auch Springer-Autor Patrick Sinewe in seinem Buch „Tax Due Diligence beim Unternehmenskauf“ beschreibt. Denn tatsächlich scheitert in der Praxis manch ein Unternehmenskauf, weil die steuerlichen Risiken als zu hoch eingeschätzt werden. Deshalb wird die Tax Due Diligence in der Regel auch vor der Vertragsunterzeichnung durchgeführt.

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Sinewe berichtet jedoch auch (Seite 2): „Teilweise ist in der Transaktionspraxis jedoch festzustellen, dass nach Vertragsschluss, bis zum Vollzug des Kaufvertrags ( Closing) oder sogar darüber hinaus noch Due Diligence-Prozesse stattfinden, deren Ergebnisse regelmäßig in Kaufpreisanpassungsklauseln berücksichtigt werden; diese Vorgehensweise ist nur ausnahmsweise zu empfehlen.“

Datenraum der Tax Due Diligence

Basis der Tax Due Diligence sind eine Vielzahl von Dokumenten-Ordner, die das Zielunternehmen hierfür vorbereitet und in einem Datenraum zur Verfügung stellt. Sinewe weist darauf hin, dass der Datenraum sowohl physisch als auch elektronisch (virtuell) sein kann. Alle schriftlichen und mündlichen Auskünfte, die während der Vertragsverhandlungen erteilt werden, sollten ebenfalls dokumentiert werden. Der Autor empfiehlt: „Insgesamt ist zu empfehlen, dass der Verkäufer grundsätzlich den Inhalt des Datenraums vorgibt und jede Partei einen Ansprechpartner für die Tax Due Diligence bestimmt“.

Umfang des Berichts

Die Ergebnisse sollten dann – so Sinewe – von den Beratern des Käufers in einem Tax Due Diligence-Bericht zusammengefasst werden. Welchen Umfang dieser Bericht haben sollte, hängt natürlich von den Wünschen des Käufers ab. Und wie sollten dann die entsprechenden Klauseln im Vertrag formuliert werden? Sinewe stellt hier Musterformulierungen zur Verfügung.

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