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31.12.2011 | Finance + Banking | Schwerpunkt | Online-Artikel

Korrekturen 2005

verfasst von: Bianca Baulig

2 Min. Lesedauer

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Bankfachklasse 09/2005

Programmierte Aufgaben zum Praxisfall
Aufgabe 4 a: Die richtige Lösung ist 3 und nicht 2.

Bankfachklasse 5/2005

Praxisfall

"Martin Fischer least einen Opel Astra" :
Freie Versicherungsvertreter stellen bei ihren Provisionen keine Umsatzsteuer in Rechnung und sind deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Demnach kann sich Matin Fischer die in den Leasingraten enthaltene Umsatzsteuer nicht als geleistete Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen (vgl. Seite 8). Andere Unternehmer, die selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen (z. B. Grundstücksmakler), können jedoch die gezahlte Vorsteuer gebenüber dem Finanzamt geltend machen

Bankfachklasse 3/2005

Bankwirtschaft
Altersvorge (Teil 3) (S. 19)
In dem Artikel wurden zwei neue gesetzliche Änderungen nicht berücksichtigt. So wurde mittlerweile beschlossen, dass sowohl die Riester-Rente als auch die Rürup-Rente nicht wie die betriebliche Altersvorsorge hinsichtlich der Sozialabgaben behandelt werden und folglich in der Auszahlungsphase keine weiteren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen (Tabelle S. 20).

Ebenfalls wurde ein einheitlicher Sockelbeitrag festgelegt, der ab 2005 60 Euro beträgt. Diesen Sachverhalt wird zwar im Text erwähnt, jedoch steht in der Tabelle noch der alte Betrag.

Hier die korrigierte Tabelle von 21. Die korrigierten Werte sind fett abgebildet:

Förderung der privaten Altersvorsorge in Form der Riester Rente:

JahrGrundzulage (€)Kinderzulage (€)Max. Sonderausgabenabzug pro Jahr in €/HöchstbeträgeMindesteigenbeitrag in %Sockelbetrag pro Jahr in €, ohne KindSockelbetrag pro Jahr in €, ein KindSockelbetrag pro Jahr in €, zwei oder mehr Kinder
200238465251453830
200338465251453830
200476921.0502453830
200576921.0502606060
20061141381.5753606060
20071141381.5753606060
ab 20081541382.1004606060

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Bankfachklasse 1/2005

Prüfungstraining

Wirtschafts- und Sozialkunde: Aufgabe 6, auch richtig Antwort 3.

Praxisfall

Korrigierte Lösung zur Aufgabe 1 b):

Herr Lange ist erbschaftssteuerrechtlich der Steuerklasse III zuzuordnen. Er hat somit einen Freibetrag von 5.200,00 Euro.

Erbschaftsbetrag 44.000,00 Euro

Abzüglich Freibetrag - 5.200,00 Euro

= steuerpflichtiger Anteil = 38.800,00 Euro

Erbschaftsteuer (Steuersatz 17 %) 6.596,00 Euro

Erbschaft nach Steuern 37.404,00 Euro