Hier hat der Fehlerteufel zugeschlagen ...
Bankfachklasse 09/2005
Programmierte Aufgaben zum Praxisfall
Aufgabe 4 a: Die richtige Lösung ist 3 und nicht 2.
Bankfachklasse 5/2005
Praxisfall
"Martin Fischer least einen Opel Astra" :
Freie Versicherungsvertreter stellen bei ihren Provisionen keine Umsatzsteuer in Rechnung und sind deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Demnach kann sich Matin Fischer die in den Leasingraten enthaltene Umsatzsteuer nicht als geleistete Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen (vgl. Seite 8). Andere Unternehmer, die selbst umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen (z. B. Grundstücksmakler), können jedoch die gezahlte Vorsteuer gebenüber dem Finanzamt geltend machen
Bankfachklasse 3/2005
Bankwirtschaft
Altersvorge (Teil 3) (S. 19)
In dem Artikel wurden zwei neue gesetzliche Änderungen nicht berücksichtigt. So wurde mittlerweile beschlossen, dass sowohl die Riester-Rente als auch die Rürup-Rente nicht wie die betriebliche Altersvorsorge hinsichtlich der Sozialabgaben behandelt werden und folglich in der Auszahlungsphase keine weiteren Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen (Tabelle S. 20).
Ebenfalls wurde ein einheitlicher Sockelbeitrag festgelegt, der ab 2005 60 Euro beträgt. Diesen Sachverhalt wird zwar im Text erwähnt, jedoch steht in der Tabelle noch der alte Betrag.
Hier die korrigierte Tabelle von 21. Die korrigierten Werte sind fett abgebildet:
Förderung der privaten Altersvorsorge in Form der Riester Rente:
Jahr | Grundzulage (€) | Kinderzulage (€) | Max. Sonderausgabenabzug pro Jahr in €/Höchstbeträge | Mindesteigenbeitrag in % | Sockelbetrag pro Jahr in €, ohne Kind | Sockelbetrag pro Jahr in €, ein Kind | Sockelbetrag pro Jahr in €, zwei oder mehr Kinder |
2002 | 38 | 46 | 525 | 1 | 45 | 38 | 30 |
2003 | 38 | 46 | 525 | 1 | 45 | 38 | 30 |
2004 | 76 | 92 | 1.050 | 2 | 45 | 38 | 30 |
2005 | 76 | 92 | 1.050 | 2 | 60 | 60 | 60 |
2006 | 114 | 138 | 1.575 | 3 | 60 | 60 | 60 |
2007 | 114 | 138 | 1.575 | 3 | 60 | 60 | 60 |
ab 2008 | 154 | 138 | 2.100 | 4 | 60 | 60 | 60 |
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Bankfachklasse 1/2005
Prüfungstraining
Wirtschafts- und Sozialkunde: Aufgabe 6, auch richtig Antwort 3.
Praxisfall
Korrigierte Lösung zur Aufgabe 1 b):
Herr Lange ist erbschaftssteuerrechtlich der Steuerklasse III zuzuordnen. Er hat somit einen Freibetrag von 5.200,00 Euro.
Erbschaftsbetrag 44.000,00 Euro
Abzüglich Freibetrag - 5.200,00 Euro
= steuerpflichtiger Anteil = 38.800,00 Euro
Erbschaftsteuer (Steuersatz 17 %) 6.596,00 Euro
Erbschaft nach Steuern 37.404,00 Euro