Hier hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen …
Bankfachklasse 1/2009
Bankwirtschaft, S.19: "Ordentliche und außerordentliche Erträge"
Der Absatz wurde ergänzt und lautet korrekt folgendermaßen:
Ertrag ist auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer nicht gleich Ertrag. Bei Ausschüttungen wird zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen unterschieden. Ordentliche Erträge sind Zins-, Dividenden- und Mieteinnahmen. Für die Zwischengewinnabrechnung relevant sind nur die Zinserträge. Außerordentliche Erträge sind alle anderen Einnahmen außer den oben genannten, dazu zählen beispielsweise Gewinne aus Wertpapierverkäufen oder aus Termingeschäften. Dieser außerordentliche Teil der Ausschüttung ist bei nach dem 1. Januar 2009 erworbenen Fondsanteilen für Privatanleger ebenfalls steuerpflichtig (bei ausschüttenden Fonds bei der Ausschüttung, bei thesaurienden Fonds beim Verkauf). Nur für Altbestände (bis zum 31. Dezember 2008 erworbene Fondsanteile) bleiben für Privatanleger die außerordentlichen Erträge eines Fonds steuerfrei.
Bankfachklasse 2/2009
Praxisfall
Depot Ehepaar Linz und Tabelle Steuer im Jahr 2009. Hier wurden die Werte in den Feldern "Kaufkurs der Metall AG-Aktien" (S. 6) und "Deutsche Lufthansa AG, Inh.-Schuld-Ver. v. 2006 (2013) KeSt (24,51%)" vertauscht.
So lautet die korrekte Darstellung: