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06.12.2021 | Lohnbuchhaltung | Nachricht | Online-Artikel

Amtliche Sachbezugswerte für 2022 stehen fest

verfasst von: Sylvia Meier

1:30 Min. Lesedauer

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Die "Zwölfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeldverordnung" setzt die amtlichen Sachbezugswerte für 2022 fest. Die Lohnbuchhaltung muss sich im kommenden Jahr auf die neuen Werte einstellen. 

Die Lohnbuchhaltung muss eine Vielzahl alltäglicher Situationen beachten. Hierzu gehört unter anderem die Berücksichtigung eines geldwerten Vorteils bei der Lohnsteuer. Dieser Fall tritt dann ein, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine Unterkunft oder eine Mahlzeit unentgeltlich oder verbilligt überlässt.

Mahlzeiten in der Betriebskantine 

In vielen Unternehmen ist eine Betriebskantine vorhanden. Die Mitarbeiter erhalten hier in der Regel die Möglichkeit, sich zu einem vergleichbar günstigen Preis zu verpflegen. Für die Lohnbuchhaltung stellt sich allerdings die Frage, welchen Preis sie pro Mahlzeit ansetzen muss. Denn überlicherweise melden die Mitarbeiter nicht, welche Mahlzeiten sie täglich verzehren.

Zur Vereinfachung gelten in diesen Fällen die sogenannten amtlichen Sachbezugswerte. Diese werden jährlich angepasst. Den für 2022 maßgeblichen Beträgen hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. November 2021 der "Zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" zugestimmt. Die Werte für die Sachbezüge werden damit für das Jahr 2022 auf Grundlage der zum 30. Juni 2021 maßgebenden Verbraucherpreisentwicklung angepasst.

Versteuerung geldwerter Vorteile oft Gegenstand der Außenprüfung

Bei der Verpflegung wurde für das kommende Jahr der Monatswert auf 270 Euro angehoben (2021: 263 Euro). Es sind deshalb folgende Sachbezugswerte für Mahlzeiten gültig:

  • Frühstück: 1,87 Euro 
  • Mittag- oder Abendessen: 3,57 Euro

Auch bei der Überlassung einer Unterkunft kann in einigen Fällen der Ansatz eines amtlichen Sachbezugswerts infrage kommen. Dieser erhöht sich ab 2022 von 237 auf 241 Euro. Die neuen Werte müssen ab dem 1. Januar 2022 von der Lohnbuchhaltung berücksichtigt werden. Wichtig: Die richtige Versteuerung von geldwerten Vorteilen ist regelmäßig im Fokus von Außenprüfungen. Unternehmen sollten daher genau darauf achten, hier Fehler zu vermeiden.

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