2006 | OriginalPaper | Buchkapitel
Umweltkriminalität
verfasst von : Martin H. W. Möllers
Erschienen in: Wörterbuch zur Inneren Sicherheit
Verlag: VS Verlag für Sozialwissenschaften
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I. Der Begriff „Umweltkriminalität“ bezeichnet ein Verhalten, das allgemein gegen geltendes Umweltrecht verstößt. Insbesondere betrifft es das Umweltstrafrecht und Straftatbestände zum Schutz einzelner Umweltgüter. Umweltbezogene Straftatbestände sind einerseits als Nebenstrafrecht in speziellen Gesetzen zum Pflanzen- und Tierschutz sowie in den Natur- und Landschaftsschutzgesetzen des Bundes und der Länder verankert. Diese enthalten auch Ordnungswidrigkeiten. Andererseits finden sich Straftatbestände zur Umweltkriminalität vor allem im 29. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB) mit der Überschrift „Straftaten gegen die Umwelt“. Dazu gehören im Einzelnen die Verunreinigung von Gewässern (§ 324 StGB), Böden (§ 324a StGB) und der Luft (§ 325 StGB), die Verursachung von Lärm, Erschütterungen und nicht ionisierenden Strahlen (§ 325a StGB), der unerlaubte Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), das unerlaubte Betreiben von Anlagen (§ 327 StGB), der unerlaubte Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (§ 328 StGB), die Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete (§ 329 StGB) sowie die schwere Gefährdung durch Freisetzen von Giften (§ 330a StGB).