2015 | OriginalPaper | Buchkapitel
Steuergegenstand und Steuerpflicht
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Besteuerungsobjekt ist nach § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG jeder
stehende
Gewerbebetrieb,
soweit er im Inland betrieben wird.
Stehender
Gewerbebetrieb ist nach
§ 1 GewStDV jeder Gewerbebetrieb
, der
kein Reisegewerbebetrieb i.S.d. § 35a Abs. 2 GewStG
ist.