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13.02.2018 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Welche steuerlichen Neuregelungen der Koalitionsvertrag vorsieht

verfasst von: Sylvia Meier

3 Min. Lesedauer

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Die Diskussion um die Große Koalition reißt nicht ab und der Entwurf des Koaltionsvertrags wurde veröffentlicht. Doch wie werden sich die Pläne auf Unternehmen steuerlich auswirken?

Sollte die Große Koalition tatsächlich zustande kommen, würden auch steuerliche Neuregelungen greifen. Einige Eckpunkte im Überblick:

Viele Steuerthemen, die bereits in den vergangenen Jahren in Diskussion waren, wurden in den Entwurf des Koalitionsvertrags aufgenommen. So wird beispielsweise geplant, die Abgeltungsteuer auf Zinserträge mit der Etablierung des automatischen Informationsaustausches abzuschaffen. Die Idee ist nicht neu: Auch 2016 und 2017 wurde die Diskussion immer wieder aufgegriffen. In dem Beitrag "Abschaffung der Abgeltungsteuer – gerechter und steuersystematisch einheitlicher?" verweisen die Autoren Clemens Fuest und Christoph Spengel auf die Vorteile der Abgeltungsteuer und empfehlen: "Statt die Abgeltungsteuer abzuschaffen, sollte die Politik sie verbessern, indem ein zentraler Makel der geltenden Regelungen – die steuerliche Diskriminierung des Eigenkapitals gegenüber dem Fremdkapital – korrigiert wird."

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Grundlagen

Das Kapitel 1 des Buches behandelt die Grundlagen zur Kapitalertragsteuer und zur Abgeltungsteuer. Hier wird insbesondere auf folgende Punkte eingegangen: Gesetzliche Grundlagen Vergleich altes und neues Steuerrecht (vor und nach der Einführung …


In dem Entwurf gibt es bisher keine Aussage darüber, welche Alternativbesteuerung die Abgeltungsteuer ablösen soll. Bereits im Interview mit Springer Professional mutmaßte Johannes Lofing, dass es für Privatanleger zu einer Besteuerung nach dem individuellen Steuertarif und für Dividenden nach dem Teileinkünfte-/Halbeinkünfteverfahren kommen könnte. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen eine Große Koalition ergreifen würde, um die Besteuerung sicherzustellen und – wie der Entwurf es beschreibt – Umgehungstatbestände verhindert werden. Auf Banken, Anleger und Unternehmer dürfte mit der Abschaffung der Abgeltungsteuer jedoch wieder viele Herausforderungen und Praxisfragen zukommen.

Viele Einzelmaßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen

Auch das Thema Finanztransaktionssteuer soll wieder aufgegriffen und verfolgt werden. In der Vergangenheit konnte hier kein Erfolg verzeichnet werden – nicht zuletzt auch deshalb, weil andere Staaten mit starken Finanzmärkten sich diesen Plänen nicht anschließen wollten.

Alle Steuerbürger sollen durch eine schrittweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags entlastet werden. Auch Steuervereinfachungen sollen durchgesetzt und neue technische Möglichkeiten der modernen Datenverarbeitung genutzt werden. Durch eine verbesserte Kommunikation und Information an die Steuerbürger soll mehr Akzeptanz für das Faktorverfahren bei der Steuerklassenwahl erzielt werden. Und auch bei der Unternehmensbesteuerung gibt es bereits einige vage Aussagen im Koalitionsvertrag, wie beispielsweise: "Wir unterstützen in Europa eine gemeinsame Bemessungsgrundlage und Mindestsätze bei den Unternehmenssteuern."  Geplant werden national zudem beispielsweise:

  • Das Erhebungs- und Erstattungsverfahren der Einfuhrumsatzsteuer soll optimiert werden,
  • Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, unfairer Steuerwettbewerb und Geldwäsche sollen verstärkt bekämpft werden,
  • Kleine und mittlere Unternehmen sollen bei Forschungs- und Entwicklungskosten steuerlich entlastet werden.

Elektromobilität soll noch mehr gefördert werden

Interessant ist auch, dass der Entwurf Neuregelungen bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektro- und Hybridfahrzeuge vorsieht. So ist bei der pauschalen Besteuerung für E-Fahrzeuge ein reduzierter Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises geplant. Eine weitere Maßnahme, die die Elektromobilität in Deutschland voranbringen soll. Bereits in der Vergangenheit gab es hier zahlreiche Reformen und Verwaltungsanweisungen. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr hatte bereits verschiedene steuerliche Förderungen gebracht. In mehreren Schreiben des Bundesfinanzministeriums, wie beispielsweise vom 26.10.2017, IV C 5 - S 2334/14/10002-06, wurde zu Anwendungsfragen Stellung bezogen. Für Unternehmen, die E-Fahrzeuge einsetzen oder produzieren, dürfte der Entwurf der Koaltionsvertrags sehr interessant sein.

Fazit: Der Entwurf enthält zahlreiche Eckpunkte zu steuerlichen Neuregelungen. Bis auf die Abschaffung von Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag handelt es sich jedoch eher um Einzelmaßnahmen. Eine große, tiefgreifende Reform des Steuersystems scheint nicht vorgesehen zu sein. 

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