2007 | OriginalPaper | Buchkapitel
Unfälle mit Schienenfahrzeugen
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Auf einer viel befahrenen Kreuzung ereignete sich in der Winterzeit und gegen Mitternacht eine Kollision zwischen einer Straßenbahn (roter Pfeil) und einem Polizeifahrzeug (blauer Pfeil). Die Straßenbahn hat als schienengebundenes Fahrzeug gegenüber dem sonstigen Verkehr ein Vorrecht. Das Polizeifahrzeug war auf einer Einsatzfahrt zu einem Wohnungsbrand und hatte insoweit auch ein Vorrecht, da unstreitig Blaulicht und Signalhorn eingeschaltet waren. Das Gutachten war in einem Zivilprozess zu erstatten. Nach dem Gerichtsauftrag sollte zu folgenden Parteibehauptungen Stellung genommen werden: