Skip to main content

13.11.2020 | Unternehmensgründung | Gastbeitrag | Online-Artikel

Welche Rechtsformen am krisensichersten sind

verfasst von: Elisa Lutz, Tobias Sick

5 Min. Lesedauer

Aktivieren Sie unsere intelligente Suche, um passende Fachinhalte oder Patente zu finden.

search-config
loading …

Entrepreneure stehen bei der Unternehmensgründung vor der Frage, welche Rechtsform sie für ihr Start-up wählen sollen. Denn auch die Gesellschaftsform entscheidet darüber, wie junge Unternehmen wirtschaftliche Krisensituationen überstehen.

Die Corona-Pandemie hat die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dramatisch verändert. Besonders beeinträchtigt ist die Planungssicherheit von Unternehmen. Gerade in solch stürmischen Zeiten ist es wichtig, eine möglichst krisensichere Gesellschaftsform zu haben, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Gründer sollten gerade jetzt genau prüfen, für welchen Unternehmenstyp sie sich entscheiden.

Empfehlung der Redaktion

2019 | Buch

Rechtsformen und Rechtsformwahl

Recht, Steuern, Beratung

Neue Rechtsformen und ständige Reformen im Steuerrecht führen zu einem erhöhten Beratungsbedarf, denn oft ist die gewählte Rechtsform nicht mehr steueroptimal und bedarf der Anpassung an aktuelle Entwicklungen.

Personen- versus Kapitalgesellschaften

Ein Existenzgründer hat dabei eine Palette möglicher Rechtsformen zur Auswahl, angefangen von der Ausübung des Geschäfts als Einzelunternehmer, über Personengesellschaften und die GmbH bis hin zur Gründung einer Aktiengesellschaft. Die Wahl der Rechtsform hängt von vielen Faktoren und deren individuellen Gewichtung ab. In den seltensten Fällen wird es die eine Rechtsform geben, die auf ideale Weise alle gewünschten Kriterien erfüllen wird.

Zunächst geht es um die Frage, ob das neue Unternehmen lediglich einen Geschäftsinhaber haben wird, etwa als Einzelunternehmer oder Freiberufler, oder ob gemeinsam mit anderen eine Personengesellschaft (GbR, OHG) gegründet wird. Unabhängig davon, ob eine oder mehrere Personen gründen, ist auch eine Kapitalgesellschaft möglich. Hierzu zählen zum Beispiel die UG (Unternehmergesellschaft), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder die AG (Aktiengesellschaft). 

Rechtsform ist auch eine Frage der Haftung

Daneben ist entscheidend, wie viel Eigenkapital ein Gründer einbringt und wie hoch die geplante Investitionssumme ist, um sich überhaupt erfolgreich selbständig zu machen. Über all diesen Fragen thront jedoch die Frage der Haftung, falls unternehmerisch etwas schiefgehen sollte.

Wer in einem stark haftungsträchtigen Bereich ein Unternehmen an den Start bringt, sollte sich für eine Kapitalgesellschaft, wie eine GmbH oder eine haftungsbeschränkte UG, entscheiden. Beide Rechtsformen können auch von einem einzelnen Gründer gewählt werden. Der Vorteil von Kapitalgesellschaften:

  • Im Regelfall greift keine persönliche Haftung, das heißt, der Gesellschafter muss nicht mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft einstehen - es sei denn, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz können nachgewiesen werden. 
  • Zudem ist es möglich, zusätzliche Gesellschafter aufzunehmen.

Gesellschaftsform Frage des Geldes und des Renommees

Eine haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann ab einem Mindeststammkapital in Höhe von einem Euro gegründet werden. Es empfiehlt sich aber ein Betrag in Höhe von mindestens 1.000 Euro, da die Gesellschaft andernfalls bereits durch die Gründungskosten überschuldet wäre und daher unter Umständen unmittelbar nach dem Notartermin Insolvenz anmelden müsste.

Auch bei begrenzten finanziellen Mitteln in der Gründungsphase sollten sich Entrepreneure gut überlegen, ob nicht 25.000 Euro für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) aufgebracht werden können, da deren Renommee am Markt höher als das einer Unternehmergesellschaft ist. Der ausgeschriebene Zusatz "haftungsbeschränkt" ist bei einer Unternehmergesellschaft gesetzlich zwingend, damit für alle Stakeholder ersichtlich ist, dass nur ein eingeschränktes Kapital als Haftungsmasse vorhanden ist. Auf potenzielle Investoren wirkt die UG daher noch immer abschreckend.

Kommanditgesellschaft und Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Demgegenüber sind die Personengesellschaftsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und der Kommanditgesellschaft (KG) von einer unbeschränkten, persönlichen Haftung der Gesellschafter beziehungsweise des Komplementärs geprägt. 

Bei der Kommanditgesellschaft haftet der Kommanditist nur mit seiner Einlage, der Komplementär hingegen auch unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Ist eine Personengesellschaft gewünscht, ohne dass eine natürliche Person unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften muss, passt am besten die GmbH & Co. KG. Diese Rechtsform erfreut sich in der Praxis daher großer Beliebtheit.  Die Vorteile der Personengesellschaften:

  • liegen vornehmlich im steuerlichen Bereich bei der Nutzung eines etwaigen Anlaufverlustes sowie im Bereich einer einfacheren (Fremd)Finanzierung. 
  • sind in der Regel bei der Gründung nicht so aufwändig und teuer wie Kapitalgesellschaften. Dies bezahlt der Unternehmen mit der unbeschränkten, persönlichen Haftung. 

Geht in dieser Gesellschaftsform etwas schief, wenden sich die Gläubiger direkt an die Gesellschafter, welche dann unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen für die unternehmerischen Verbindlichkeiten einstehen müssen.

Vor- und Nachteile der GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG verbindet die Eigenschaften von Personengesellschaften mit der Haftungsbeschränkung von Kapitalgesellschaften. Letztlich handelt es sich bei der GmbH & Co. KG um eine Kommanditgesellschaft, deren Komplementärin, das heißt, die persönlich haftende Gesellschafterin, eine GmbH ist. Da bei einer GmbH die Haftung auf das Stammkapital beschränkt bleibt, wird über die Stellung einer GmbH als Komplementärin die unbeschränkte Haftung letztlich auf das Stammkapital der GmbH beschränkt. Der Nachteil dieser Gesellschaftsform ist, dass es sich hier um zwei Gesellschaften handelt und der entsprechende administrative Aufwand daher etwas höher ist.

Steuern und Finanzierung bei Rechtsformwahl mitdenken

Weitere Abgrenzungskriterien bei der Rechtsformüberlegung sind:

  • die zu erwartenden Erträge aus dem anlaufenden Geschäft, 
  • Finanzierungserwägungen, 
  • steuerliche Erwägungen im Hinblick auf die laufenden Einkünfte, aber auch gegebenenfalls im Hinblick auf geplante Veräußerungen von Geschäftsanteilen oder dem gesamten Unternehmen. 

Auf eine Kurzformel gebracht, sind Personengesellschaften bei Anlaufverlusten steuerlich attraktiver, da die Einbußen grundsätzlich mit anderen positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder nichtselbständiger Arbeit verrechnet werden können. So tragen diese zu einer sofortigen Steuerersparnis und einem daraus resultierenden Liquiditätsvorteil bei.

Anders sieht es bei Kapitalgesellschaften aus. Da es sich bei einer Kapitalgesellschaft um eine eigenständige juristische Person handelt, gilt nicht das Transparenzprinzip, weshalb Verluste steuerlich auf Ebene der Gesellschaft "gefangen" sind und somit maximal mit etwaigen Gewinnen in Folgejahren verrechnet werden können. Umgekehrt verfügen Kapitalgesellschaften bei einer späteren Veräußerung der Beteiligung mit Gewinn über deutliche steuerliche Vorteile, insbesondere dann, wenn die Anteile in einer Holding-Kapitalgesellschaft gehalten werden. 

Last but not least ist es für die Wahl der Gesellschaftsform auch wichtig zu wissen, ob in Zukunft Investoren ins Boot geholt werden sollen. Potenzielle Investoren präferieren in der Regel, aus verschiedensten Gründen, Kapitalgesellschaften.

Fazit: Viele Faktoren spielen bei der Wahl der richtigen Rechtsform eine Rolle. Je nachdem, in welchem Kontext und mit welchen Voraussetzungen Entrepreneure in die Selbstständigkeit gehen, fällt das Ergebnis unterschiedlich aus. Bevor über die Gesellschaftsform ein Entscheidung fällt, sollte ein Experte konsultiert werden, der mit Blick auf die individuellen Bedürfnisse berät.

Weiterführende Themen

Die Hintergründe zu diesem Inhalt

2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

Rechtsform

Quelle:
Erfolgreich ein Software-Startup gründen

2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

Gesellschaftsformen

Quelle:
Wirtschafts- und Sozialkunde Teil 2

2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

Herausforderungen für Gründer

Quelle:
Gründen mit Erfolg

2019 | OriginalPaper | Buchkapitel

§ 1 Gründung der Gesellschaften

Quelle:
Rechtsformen und Rechtsformwahl

2020 | OriginalPaper | Buchkapitel

Haftungsrisiken

Quelle:
Wege durch die Unternehmenskrise

Das könnte Sie auch interessieren

12.10.2020 | Entrepreneuership | Schwerpunkt | Online-Artikel

Jung, dynamisch, Gründer

Premium Partner