2011 | OriginalPaper | Buchkapitel
Vereinfachte Berechnung des Heizenergiebedarfs
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Seit Einführung der Energieeinsparverordnung 2009 ist das Periodenbilanzverfahren gemäß DIN V 4108-6 im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Nachweises nicht mehr zulässig. Trotzdem bietet es sich als überschaubares und leicht nachzuvollziehendes Handrechenverfahren für eine überschlägige Bilanz des Energiebedarfs von Gebäuden an. Auch die Ergebnisgenauigkeit ist im Vergleich zu den Monatsbilanzverfahren für viele Fälle recht gut, zumindest wenn keine übermäßig komplexe Gebäudetechnik vorhanden ist.