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18.11.2014 | Steuerrecht | Schwerpunkt | Online-Artikel

Verschärfte Regeln für Selbstanzeigen

verfasst von: Sylvia Meier

2 Min. Lesedauer

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Ab 1. Januar 2015 treten die Neuregelungen zur strafbefreienden Selbstanzeige in Kraft. Steuersünder müssen sich auf strengere Regeln gefasst machen.

Es verwundert kaum, dass viele Steuerhinterzieher noch 2014 den Weg zur Steuerehrlichkeit wählen wollen. So berichtet beispielsweise die Stuttgarter Zeitung, dass "die Zahl der Fälle nochmals deutlich gestiegen" sei. In den meisten Fällen komme ein Berater zum Einsatz.

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In den letzten Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass sich das öffentliche Meinungsbild bei dem Thema gewandelt hat. Steuerhinterziehung wird nicht mehr als Kavaliersdelikt angesehen. Wer zum Steuerberater geht in der Hoffnung, dass dieser Steuerschlupflöcher am Rande des Erlaubten für den Mandanten auswählt, wird enttäuscht. So beschreiben auch die Springer-Autoren Armin Heßler und Petra Mosebach in dem Buchkapitel „Der Markt für Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsleistungen“ (Seite 18): „Steuerkanzleien stehen im Allgemeinen nicht in dem Ruf, Oasen für Steuerhinterzieher zu sein. Doch eine latente, oft auch nur vermeintliche oder unbewusste Steuerunehrlichkeit dürfte auch in Deutschland nicht zu den undenkbaren Tugenden gehören, die der Mandant von seinem Steuerberater erwartet. In den ganz überwiegenden Fällen warnen Steuerberater vor unehrlichem Handeln.“

Steuerhinterziehung leicht gemacht?

Durch die Fälle Uli Hoeneß, Alice Schwarzer und andere Prominente wurde das Thema Steuerhinterziehung und Selbstanzeigen medienwirksam diskutiert. Emotionen blieben dabei oft nicht aus: Sind die Regelungen zur Selbstanzeige ungerecht? Müssten Steuerhinterzieher härter bestraft werden? Macht es das System Steuerbetrügern zu einfach?

Strengere Voraussetzungen sollen Steuermoral stärken

Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert. Ab 1. Januar 2015 sollen die Voraussetzungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige verschärft werden. Vor allem durch die Staffelung der Strafzuschläge werden Selbstanzeigen für Steuersünder künftig kostenintensiver. Doch auch die Verlängerung strafrechtlicher Verjährungsfristen für sog. einfache Steuerhinterziehungen, die Einführung eines neuen Sperrwirkungstatbestands, Änderungen zur Teilselbstanzeige und Anlaufhemmung u.v.m. verschärfen das bisherige System der Selbstanzeige deutlich.

Fazit: Es verwundert kaum, dass in Anbetracht der Änderungen ab 2015 Steuerberater zur Zeit von vielen Mandanten quasi "Last-Minute" beauftragt werden, bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige zu unterstützen.

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