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2022 | Buch

Wirtschafts- und Sozialkunde Teil 1

Programmierte Aufgaben mit Lösungen

verfasst von: Wolfgang Grundmann, Dr. Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth

Verlag: Springer Fachmedien Wiesbaden

Buchreihe : Prüfungstraining für Bankkaufleute

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Über dieses Buch

Diese Aufgabensammlung dient der zielgerichteten Vorbereitung auf die Abschlussprüfung im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde. Teil 1 enthält über 400 programmierte Aufgaben zur Wirtschafts- und Sozialkunde mit Übersichten und ausführlichen Lösungshinweisen. Die Themen der Aufgabenstellungen wurden dem Prüfungskatalog für die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Bankkaufmann/Bankkauffrau entnommen. Die Lösungshinweise enthalten nachvollziehbare Rechenwege, aber auch kurze Erklärungen, Übersichten sowie wichtige Paragrafen aus dem Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht. So können Sie Ihr prüfungsrelevantes Fachwissen im Fach Wirtschafts- und Sozialkunde optimal überprüfen.

Für diese 12. Auflage wurden die neuen rechtlichen Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes und der Ausbildungsverordnung berücksichtigt. Insbesondere wurden im Sozialkundeteil die Beitragssätze, die Beitragsbemessungsgrenzen sowie die Versicherungspflichtgrenze für 2022 aktualisiert und in die Aufgaben eingearbeitet. Die Aufgaben zum Ausbildungs- und Arbeitsvertrag sowie zu den AGB und den Fernabsatzverträgen wurden der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Außerdem wurden die beiden neuen Kapitel Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie Ökologie und Umwelt im ersten Teil der Aufgabensammlung erweitert. Die Themen der beiden Aufgabenteile A und B sind bereits dem neuen Prüfungskatalog für die Bankausbildung angepasst.

Inhaltsverzeichnis

Frontmatter

AUFGABEN

Frontmatter
Ausbildungsvertrag

Beim Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrags sind der Nordbank AG zwei Fehler unterlaufen. Bei welchen der nachfolgenden Vorschriften des Berufsausbildungsvertrages widerspricht die Eintragung den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Arbeitsvertrag

Der 31-jährige Kundenberater Lutz Lindner ist seit acht Jahren bei der Nordbank AG in Pinneberg beschäftigt. Aus beruflichen Gründen möchte Herr Lindner sein Arbeitsverhältnis bei der Nordbank zum nächstmöglichen Termin kündigen. Welche der folgenden Aussagen treffen zu?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Sie werden beauftragt, in der Nordbank AG die abgebildeten Sicherheitszeichen anzubringen. Ordnen Sie zu.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Kollektives Arbeitsrecht

Welche der nachstehenden Vertragsinhalte sind im Lohn- und Gehaltstarifvertrag bzw. im Manteltarifvertrag geregelt? Ordnen Sie zu.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Betriebliche Mitbestimmung

In Kürze finden in der Nordbank AG wieder Wahlen zur Jugendausbildungsvertretung statt. Die 22-jährige Silke Brandt ist seit einem Jahr Kundenberaterin bei der Nordbank AG. Sie möchte sich zur Jugendvertreterin wählen lassen. Welche Aussage trifft zu?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Soziale Sicherung

In der Gehaltsabrechnung finden Sie den Hinweis, dass Ihr Arbeitgeber eine monatliche vermögenswirksame Leistung in Höhe von 40,00 EUR zahlt. Welche Aussage trifft zu?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Ökologie und Umwelt

Sie sollen ökologisch sinnvolle Vorschläge unterbreiten, deren Ausgaben sich für Ihr Kreditinstitut kurzfristig amortisieren. Welche Maßnahme schlagen Sie vor?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Recht und Gerichtsbarkeit

Juristische Personen entstehen durch die Eintragung in ein öffentliches Register. Überprüfen Sie, welche Bezeichnung sich auf eine des privaten Rechts bezieht!

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Rechtliche Grundlagen

Die 17-jährige Auszubildende der Isar Bank-AG Kathrin Gersthuber hat eine monatliche Ausbildungsvergütung von 925,00 EUR. Sie wünscht sich schon seit langem ein Mofa. Bei einem Händler schließt sie einen Kaufvertrag über eine Kaufsumme von 1.012,00 EUR. Die Summe soll in 24 Monatsraten zu 51,06 EUR erbracht werden. Welche Aussagen zu diesem Kauf treffen zu?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Unternehmensformen

Welche Organisation zählt zu den juristischen Personen des privaten Rechts?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Wirtschaftsordnungen, Wettbewerb und Marketing

Welche Aufgaben charakterisieren den Idealtypus der „Marktwirtschaft“?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Markt und Preis, Marktformen und Kosten

Ordnen Sie die folgenden Aussagen den marktwirtschaftlichen Verteilungsmechanismen zu.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Steuern

Einkommensteuer wird auf das von natürlichen Personen bezogene Einkommen erhoben, juristische Personen zahlen Körperschaftsteuer.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Als volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR) werden gesamtwirtschaftliche Rechenwerke bezeichnet, die eine umfassende, systematische quantitative Beschreibung gesamtwirtschaftlicher Größen einer Volkswirtschaft für eine abgelaufene Periode geben. Im Mittelpunkt des Rechenwerks stehen die Entstehungs-, Verteilungs- und Verwendungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und des Bruttonationaleinkommens (BNE) sowie die Darstellung der Umverteilungs- und Vermögensbildungsvorgänge einer vergangenen Periode. Das BIP ist das wichtige Produktionsmaß und das BNE ist das wichtige Einkommensmaß.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Konjunktur und Wachstum

Das Stabilitätsgesetz verpflichtet die Bundesregierung zur Erfüllung der Ziele „Vollbeschäftigung“, „Preisniveaustabilität“, „angemessenes Wirtschaftswachstum“, „außenwirtschaftliches Gleichgewicht“ unter Berücksichtigung eines „ökologischen Gleichgewichts“.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Zahlungsbilanz

Die Zahlungsbilanz ist nach der Definition des Internationalen Währungsfonds (IWF) die umfassende systematische Aufzeichnung der wirtschaftlichen Transaktionen, die in einer Periode zwischen einer Volkswirtschaft und der übrigen Welt stattgefunden haben. Die erfassten Transaktionen entsprechen weitgehend denen zwischen Inländern und Ausländern. Der Begriff Zahlungsbilanz ist missverständlich, da in der Zahlungsbilanz keine Vermögensbestände sondern Stromgrößen verbucht werden. Zu den Inländern rechnet man auch Unternehmen, deren Kapital sich teilweise oder ganz im ausländischen Eigentum befindet, soweit sich ihre Tätigkeit im Inland abspielt. Ausschlaggebend ist der Sitz des Unternehmens. Ferner sind alle Privatpersonen Inländer, die sich länger als ein Jahr in der Bundesrepublik aufhalten, insbesondere, wenn sie ein Gewerbe betreiben, einen längerfristigen Arbeitsvertrag haben oder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Daher zählen die Gastarbeiter und ihre in Deutschland befindlichen Angehörigen zu den Inländern, Saisonarbeiter und Grenzgänger hingegen zu den Ausländern.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Geldpolitik

Mit der Einführung des Euro ging die Aufgabe der Währungssicherung von der Deutschen Bundesbank auf das Eurosystem über, das aus der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt und den Zentralbanken der Länder besteht, die den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben. Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist nach dem Maastrichter Vertrag, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit es ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das Eurosystem die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft. Das Eurosystem ist auf das Hauptziel der Geldwertstabilität verpflichtet. Preisstabilität wird definiert als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter, aber nahe bei 2 % gegenüber dem Vorjahr. Entsprechend der Definition muss Preisstabilität dabei mittelfristig gewährleistet sein.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth

LÖSUNGEN

Frontmatter
Ausbildungsvertrag

B (vgl. § 20 BBiG, mindestens ein Monat, maximal vier Monate) und C (vgl. § 17 BBiG) Die Ausbildungsvergütung für Bankkaufleute steigt jährlich an und beträgt z. B. im 1. Ausbildungsjahr 1.076,00 EUR, im 2. Ausbildungsjahr 1.138,00 EUR und im 3. Ausbildungsjahr 1.338,00 EUR.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Arbeitsvertrag

C (vgl. § 622 Abs. 1 BGB) und F (vgl. § 17 Tarifvertrag für das private Bankgewerbe: Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Quartalsende.)

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

C (vgl. Sozialgesetzbuch VII § 8: „Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz ... begründenden Tätigkeit. Versichertentätigkeiten sind auch ... das Zurücklegen des mit der Versichertentätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit ...“).

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Kollektives Arbeitsrecht

B und D vgl. § 2 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz: Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Betriebliche Mitbestimmung

In Kürze finden in der Nordbank AG wieder Wahlen zur Jugendausbildungsvertretung statt. Die 22-jährige Silke Brandt ist seit einem Jahr Kundenberaterin bei der Nordbank AG. Sie möchte sich zur Jugendvertreterin wählen lassen. Welche Aussage trifft zu?

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Soziale Sicherung

D, vgl. § 2 Abs. 6 VermBG: Vermögenswirksame Leistungen sind steuerpflichtige Einnahmen im Sinne des EStG und Einkommen, Verdienst oder Entgelt (Arbeitsentgelt) im Sinne der Sozialversicherung.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Ökologie und Umwelt

Sie sollen ökologisch sinnvolle Vorschläge unterbreiten, deren Ausgaben sich für Ihr Kreditinstitut kurzfristig amortisieren. Welche Maßnahme schlagen Sie vor? A Die Verwendung von Solarzellen als Energielieferant für die Heizung B Das Anbringen von Wärmedämmplatten an dem Geschäftsgebäude C Den Einsatz umweltfreundlicher Reinigungsmittel, da dadurch die Abwasserbelastung sinkt. D Den Einsatz von Energiesparlampen im Schalterbereich E Die Anschaffung neuer Pkw für den Außendienst, da diese weniger Benzin benötigen.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Recht und Gerichtsbarkeit

Die GmbH ist eine juristische Person des privaten Rechts.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Rechtliche Grundlagen

B und C (vgl. § 1643 Abs. 1 in Verbindung mit § 1822 Nr. 8 BGB, § 108 Abs. 1 BGB) § 108 BGB (Vertragsschluss ohne Einwilligung) .

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Unternehmensformen

Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Das Mindestnennkapital beträgt 50.000,00 EUR. Die Aktionäre sind mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt. Die Aktionäre haften nicht für die Verbindlichkeiten der AG. Die AG ist eine juristische Person des privaten Rechts, d. h. sie ist Trägerin von Rechten und Pflichten. Die AG ist Formkaufmann. Sie ist parteifähig, deliktfähig, grundbuchfähig, scheck- und wechselfähig. Die AG wird in das Handelsregister Abteilung B eingetragen. Die Eintragung wirkt konstitutiv, d. h. rechtsbegründend. Organe der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Wirtschaftsordnungen, Wettbewerb und Marketing

a) C und DIn einer Marktwirtschaft bleiben die Verteilung der Güter und ihr Konsum dem freien Ermessen der Unternehmen und Haushalte überlassen. Die Koordination der Produzenten- und Konsumentenentscheidungen erfolgt grundsätzlich über die Marktkräfte. Die reine Marktwirtschaft kommt in der Realität nicht vor. Anbieter und Nachfrager treten sich am Markt mit gegensätzlichen Interessen gegenüber. Der Interessensausgleich zwischen Nachfragern und Anbietern geschieht durch die Bildung des Marktpreises. Der Wettbewerb zwischen den Anbietern ist der Motor der Marktwirtschaft.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Markt und Preis, Marktformen und Kosten

D und EDas ökonomische Prinzip kann als Maximum- oder Minimumprinzip formuliert werden. Danach ist ein Verhalten ökonomisch vernünftig, wenn der Mensch versucht, mit den ihm gegebenen Mitteln einen möglichst großen Erfolg zu erzielen oder aber einen bestimmten Zweck mit einem möglichst geringen Einsatz von Mitteln zu erreichen. Mit dem ökonomischen Prinzip wird erreicht, dass das Spannungsverhältnis zwischen der Knappheit der Güter und der Unbegrenztheit der Bedürfnisse reduziert wird.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Steuern

a) 1.680,00 EUR (die volle Bardividende).

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

a) 20 Mrd. EUR (Bruttonationaleinkommen ./. Bruttoinlandsprodukt)Bruttoinlandsprodukt (BIP): Umfasst die während eines Jahres innerhalb des eigenen Wirtschaftsraumes (Inland) von Inländern und Ausländern erwirtschafteten Wertschöpfungen.Bruttonationaleinkommen (BNE): (früher: Bruttosozialprodukt) Es ergibt sich, indem man vom Bruttoinlandsprodukt (BIP) die Primäreinkommen abzieht, die an die übrige Welt geflossen sind und umgekehrt die Primäreinkommen hinzufügt, die von inländischen Wirtschaftseinheiten aus der übrigen Welt bezogen worden sind.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Konjunktur und Wachstum

A und D, vgl. Stabilitätsgesetz§ 1 (Beachtung der Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts)Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, dass sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Zahlungsbilanz

a) 94,2 Mrd. EUR (Ausfuhr FOB ./. Einfuhr FOB)= (637,3 – 543,1) Vgl. Info Zahlungsbilanz am Anfang von Kapitel VIII.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Geldpolitik

Vgl. Info „Die geldpolitischen Instrumente des Eurosystems“ am Anfang von Kapitel IX.

Wolfgang Grundmann, Corinna Heinrichs, Marion Leuenroth
Backmatter
Metadaten
Titel
Wirtschafts- und Sozialkunde Teil 1
verfasst von
Wolfgang Grundmann
Dr. Corinna Heinrichs
Marion Leuenroth
Copyright-Jahr
2022
Electronic ISBN
978-3-658-38087-8
Print ISBN
978-3-658-38086-1
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-658-38087-8